Justizamt Oranienbaum

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Das Justizamt Oranienbaum war von 1819 bis 1850 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Dessau mit Sitz in Oranienbaum.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1819 wurde das Justizamt Oranienbaum aus folgenden bisherigen Bestandteilen gebildet:

Amt Hauptort Einwohner 1817 Orte
Stadt Oranienbaum Oranienbaum 1959 Oranienbaum
Amt Wörlitz Wörlitz 4561 Wörlitz, Bockerode, Kakau, Brandhorst, Horstdorf, Riesigk, Griesen, Schönitz, Rotehaus, Grünehof und Münsterberg
Amt Rehsen Rehsen 833
Amt Kleutsch Kleutsch 1233
Amt Retzau Retzau 687
Dörfer Klesewitz und Roßdorf Klekewitz und Roßdorf 339 Klesewitz, Roßdorf
Summe 9612 21 Orte

Das Amt bestand aus den Städten Oranienbaum, Wörlitz und den Dörfern Griesen, Münsterberg, Horstdorf, Brandhorst, Kakau, Riesigk, Grünehof, Rotehaus, Schönitz, Gohrau, Rehsen, Bockerode, Pötnitz, Dellnau, Scholitz, Scholitz, Kleutsch, Gollnitz, Retzau, Klein Möhlau, Klekewitz und Roßdorf.

Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Regierung in Dessau.

Neuorganisation 1849/50[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.[1]

Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Dessau mit einer Kreisgerichtskommission in Oranienbaum. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und Oberappellationsgericht Jena letzter Instanz übergeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm die die Kreisdirektion Dessau.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Lindner, Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt, 1833, S. 255–291, Digitalisat.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat