Justizamt Qualendorf

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Das Justizamt Qualendorf (ab 1838: Justizamt Quellendorf) war von 1819 bis 1850 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Dessau mit Sitz in Qualendorf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1819 wurde das Justizamt Qualendorf aus folgenden bisherigen Bestandteilen gebildet:

Amt Hauptort Einwohner 1817 Orte
Amt Radegast Radegast 1009 Radegast, Zehmitz, Zehbitz, Lennewitz, Weylau
Amt Fraßdorf Fraßdorf 1545 Fraßdorf, Zehmigkau, Weilendorf, Körnitz, Wadendorf, Hinsdorf, Lingenau, Kochstedt
Amt Reupzig Reupzig 301 Reupzig, Storkau, Friedrichsdorf
Amt Libbesdorf Libbesdorf 428 Libbesdorf, Lausigk, Naundorf
Amt Scheuder Scheuder 1709 Scheuder, Elsnigk, Rosefeld, Reppichau, Qualendorf, Diesdorf
Fürstliche Gerichte Hoyersdorf und Tornau Hoyersdorf und Tornau 285 Hoyersdorf, Tornau
Summe 5277 27 Orte

1822 wurde der Sitz nach Qualendorf verlegt. 1838 wurde Qualendorf nach Quellendorf umbenannt und das Justizamt trug dann den Namen Justizamt Quellendorf.

Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Regierung in Dessau.

Neuorganisation 1849/50[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.[1]

Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Dessau mit einer Kreisgerichtskommission in Quellendorf. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und Oberappellationsgericht Jena letzter Instanz übergeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm die die Kreisdirektion Dessau.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Lindner, Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt, 1833, S. 291–304, Digitalisat.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat