Kategorie:Kräuterlikör

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Diese Kategorie enthält alle als Kräuterliköre definierten Spirituosen. Diese werden oft „Halbbitter“ bezeichnet. Um nach der EU-Verordnung als Bitter zu gelten, muss die Spirituose einen vorherrschend bitteren Geschmack haben, der durch Aromatisierung mit natürlichen oder naturidentischen Geschmacksstoffen erzielt wurde. Dabei muss der Bitter einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % aufweisen. Um zusätzlich als Likör zu gelten, ist ein Zuckergehalt von über 100 Gramm pro Liter erforderlich.

Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Kräuterlikör“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).