Kategorie Diskussion:Rechtshistoriker

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Woldemar1958 in Abschnitt Kategorie "Verfassungshistoriker"
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Kategorie "Verfassungshistoriker"[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Einordnung von Historikern in die Kategorie "Rechtshistoriker" für falsch und ich halte die Einordnung von Rechtshistorikern in die Kategorie "Historiker" für falsch.Vielleicht müsste man die Kategorie "Verfassungshistoriker" neu anlegen, da sind dann Staatsrechtler, Historiker und Rechtshistoriker enthalten. --Woldemar1958 (Diskussion) 14:26, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Siehe die Diskussion hier: Kategorie Diskussion:Mitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte --CRolker (Diskussion) 21:14, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Spezifisch mit der vorgeschlagenen Kategorie "Verfassungshistoriker" sehe ich noch ein anderes Problem: In der Geschichtswissenschaft hat der Begriff "Verfassungsgeschichte" zwei Bedeutungen, eine davon ähnelt der in der Rechtswissenschaft, die andere bezeichnet eine zwischenzeitlich sehr einflussreiche, heute eher als problematisch betrachtete Denkschule, die eng mit dem Namen Otto Brunner verbunden ist. Die meisten Historiker, die sich als Rechtshistoriker sehen, sind weder im einen noch im anderen Sinne Verfassungshistoriker und würden sich teils vehement dagegen wehren, mit Verfassungsgeschichte à la Brunner in Verbindung gebracht zu werden. --CRolker (Diskussion) 21:19, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die Richtung von Brunner gab es zwar, aber diese hat sich wohl inzwischen eher erledigt. Historiker sehen sich als Verfassungshistoriker (jenseits von Brunner), Juristen als Rechts- und teilweise als Verfassungshistoriker. Verfassungshistoriker forschen historisch-genetisch, Rechtshistoriker (und Staatsrechtler) häufig historisch-systematisch. --Woldemar1958 (Diskussion) 21:33, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ja, Brunner hat sich ziemlich erledigt; der Begriff ist trotzdem aufgeladen, und wir sollten falls möglich vermeiden, unbeliebte Bezeichnungen als Kategorienbezeichnung zu benutzen.
"Verfassungshistoriker" ist IMHO aber auch unabhängig davon kein guter Name für eine Oberkategorie für alle Rechtshistoriker (falls Du das wirklich vorgeschlagen hast): "Rechtsgeschichte" umfasst, auch nach Ausweis unserer eigenen Kategorien, sehr viele Materien, die in verschiedenen Rechtssystemen aus zahlreichen Kulturräumen und aus wenigstens vier Jahrtausenden zu finden sind - da ist Verfassungsgeschichte bei allem Respekt doch nur ein Gebiet unter vielen. Manche Historiker, die rechtshistorisch forschen, sehen sich daher als Verfassungshistoriker, manche nicht, manche reagieren wie gesagt allergisch. --CRolker (Diskussion) 22:34, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Nicht alle "Rechtshistoriker" sind "Verfassungshistoriker"; deshalb ist "Verfassungshistoriker" kein Oberbegriff, sondern ein Parallelbegriff --Woldemar1958 (Diskussion) 23:32, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten