Kategorie Diskussion:Richter (Deutsches Reich)

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Definition[Quelltext bearbeiten]

Ist das hier eine organisatorische Kategorie (geografische) oder eine zeitliche (historische)? Zeitlich sicher begrenzt auf die Zeit von 1871 bis 1945. Organisatorisch: Gerichte, die den Gerichten in den "Reichsländern" übergeordnet waren (?). --Goesseln (Diskussion) 17:10, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten