Kategorie Diskussion:Verschollene Person

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Mogelzahn
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Um Unschärfen zu vermeiden, würde ich anregen, die Definition aus § 1 des Verschollenheitsgesetzes heranzuziehen (ja, ich weiß, dass das eine sehr deutsche Definition ist, aber ich habe keine bessere gefunden). --Mogelzahn (Diskussion) 16:42, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Den Gedanken habe ich mir auch gemacht. Trotzdem finde ich es merkwürdig, für nicht-deutsche Personen ein deutsches Gesetz zu benutzen. Der Vorschlag, ein Gesetz als Aufnahmekriterium überhaupt anzuwenden, ist in der Hinsicht aber zielführend. Die Kat. „Amtlich für tot erklärte Person (20. bzw 21. Jhrh.)“ haben als vergleichbares Kriterium „Personen, [die] [...] von einer offiziell dafür zuständigen Stelle für tot erklärt wurden“, also z. B. durch Gerichte. Verschollenheit ist in D, AT und CH darüber hinaus ähnlich definiert, was es bei Personen aus diesen Staaten einfacher macht; alle existierenden Gesetzgebungen irgendwo aufzuschreiben und als Kriterium zu benutzen ist aber übertrieben.
Es gab übrigens mal einen LA zu dieser Kategorie, bei der Diskussion dazu konnte man sich offenbar nicht auf Kriterien einigen.
Vllt. könnte man Kategorien in der Unterscheidung von „Verschollene Person“ für gesetzmäßig verschollene Personen und „Vermisste Person“ für alle anderen Personen einführen, womit aber bei Verschollenen die Rechtsgrundlage(n) weiter fraglich wäre(n). δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 21:17, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe ja auch selbst gesagt, dass die Definition sehr deutsch ist. Ich habe nur auf Anhieb keine bessere gefunden. Mit "heranziehen" meinte ich auch eher, diesen Rechtsgedanken zu verwenden, wonach durchaus eine längere Zeit vorliegen muss ([1]). Den kürzlich verstorbenen Seouler Bürgermeister, der morgens von seiner Tochter als vermisst gemeldet und wenige Stunden später tot aufgefunden wurde, als "verschollene Person" zu bezeichnen, fand ich dann doch verfehlt, weswegen ich den Herrn aus der Kat. herausgenommen habe. --Mogelzahn (Diskussion) 23:10, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Sorry, ich war da gedanklich schon etwas weiter als du. Du schlägst ja nur vor, die Zeitdauer der Verschollenheit strenger zu handhaben. Ich denke eher daran, feste Kriterien für eine Aufnahme in diese Kategorie aufzustellen. Bislang ist in Bezug auf den Erklärungstext am Anfang der Kat. noch ziemlich unklar, wer als „verschollen“ zu gelten hat. δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 20:12, 18. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ach so, für mich war schon ziemlich klar, wer inhaltlich als verschollen zu gelten hat (nämlich derjenige, der "weg" ist, bei dem unklar ist, ob er tot oder lebendig ist, aber tot wahrscheinlicher ist). So kann man aneinander vorbeireden. --Mogelzahn (Diskussion) 18:47, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich würde folgende Ergänzung der Definition (in kursiv) vorschlagen: "In dieser Kategorie werden Personen kategorisiert, die als vermisst gelten oder galten und deren abschließendes Schicksal nicht sicher geklärt ist." Damit sind dann Fälle, wo jemand für einen mehr oder weniger langen Zeitraum verschollen war und dann der Leichnam gefunden wurde oder die Person wieder aufgetaucht ist, klar ausgeschlossen. Gruß, --Wdd. (Diskussion) 13:30, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Wäre ich mit einverstanden. --Mogelzahn (Diskussion) 15:52, 9. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Liste "Verschollene Person"[Quelltext bearbeiten]

Moin, sollte nicht Rudolf Diesel auch in dieser Liste stehen? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:5747:E000:E14D:5960:F3A4:5700 (Diskussion) 20:58, 1. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Wieso? Sein Tod ist klar erwiesen, die Leiche wurde gefunden und identifziert. Das ist bei den hier kategorisierten Personen in der Regel nicht der Fall. --Wdd. (Diskussion) 13:26, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten