Klimaseniorinnen Schweiz

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Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2023)

Klimaseniorinnen Schweiz ist ein Schweizer Verein, in dem sich Seniorinnen zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, die schweizerische Klimapolitik gerichtlich prüfen zu lassen. Auf ihre Klage urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. April 2024, dass die Schweiz aufgrund von Versäumnissen ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention verletzte.[1][2]

Verein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Klimaseniorinnen an einer Kundgebung zum Klima in Bern, 28. August 2019

Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz wurde am 23. August 2016 gegründet.[3] Das statutarische Ziel des Vereins ist die «Förderung und Realisierung eines wirksamen Klimaschutzes im Interesse seiner Mitglieder», dieses soll ausdrücklich auch durch «Ergreifen von juristischen Mitteln» erreicht werden.[4]

Initiiert wurde die Vereinsgründung vom Schweizer Ableger von Greenpeace. Der Umweltwissenschaftler und Klimaspezialist Georg Klingler hatte eine erfolgreiche Bürgerinnenaktion der Stiftung Urgenda aus den Niederlanden zum Vorbild genommen.[5] Klingler ist Kampagnenleiter von Greenpeace und Vereinssekretär der Klimaseniorinnen Schweiz.[6][7] Die Klimaseniorinnen werden durch ein Rechtsteam unterstützt, welches durch Cordelia Bähr, Martin Looser und Raphaël Mahaim vertreten wird, ausserdem seit November 2022 durch die britischen Anwälte Jessica Simor und Marc Willers.

Den Vorstand bilden Rosmarie Wydler-Wälti (Co-Präsidentin), Anne Mahrer (Co-Präsidentin), Pia Hollenstein, Rita Schirmer-Braun, Oda U. Müller, Jutta Steiner, Elisabeth Stern, Norma Bargetzi-Horisberger und Stefanie Brander.[8][9] Weitere Mitglieder sind unter anderen die Schweizer Historikerinnen Elisabeth Joris und Heidi Witzig sowie die Politikerin und ehemalige Bundesratskandidatin Christiane Brunner.

Forderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verein wurde nach eigenem Bekunden als Betroffenen-Verein gegründet mit dem besonderen Ziel einer Klimaklage.[10] Dabei wurde hervorgehoben, dass ältere Menschen stärker als andere von Klimawandelfolgen betroffen sein werden,[11][12] hierunter besonders Frauen, da sie die Mehrheit der alleinstehenden älteren Menschen stellen.[10][13]

Der Verein forderte eine unabhängige gerichtliche Überprüfung der Klimapolitik. Die Schweiz müsse ihre Schutzpflichten wahrnehmen und ein Klimaziel anstreben, das der Anforderung genüge, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern. Dies, indem sie umfassendere, auf dieses Ziel angepasste Massnahmen ergreife und die bereits beschlossenen Massnahmen besser umsetze.[10]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtsbegehren für mehr Klimaschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 25. Oktober 2016 präsentierten die Klimaseniorinnen ihre Klage in Bern der Öffentlichkeit.[10] Sie reichten das Rechtsbegehren «um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz» beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ein. Dieses entschied am 26. April 2017, nicht auf das Rechtsbegehren einzutreten. Danach gelangten die Klimaseniorinnen mit ihrer Beschwerde am 26. Mai 2017 an das Bundesverwaltungsgericht.[14] Die Beschwerde wurde am 7. Dezember 2018 abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht befand, die Klimaseniorinnen seien von der Klimaerwärmung beziehungsweise von den ihrer Auffassung nach ungenügenden Klimaschutzmassnahmen der Schweiz nicht mehr betroffen als andere Menschen.[15][16]

Am 21. Januar 2019 übergab eine Delegation der Klimaseniorinnen Schweiz ihre Beschwerde dem Bundesgericht in Lausanne. Dieses wies am 5. Mai 2020 die Beschwerde ab, mit der Begründung, die Beschwerdeführerinnen seien in ihren Grundrechten auf Leben und auf Achtung des Privat- und Familienlebens im heutigen Zeitpunkt nicht in einem Ausmass berührt, dass sie eine Verfügung über Realakte gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz verlangen könnten.[17]

Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz den rechtlichen Rahmen zur Begrenzung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen der Klimakrise besser umsetzen muss.

Am 27. Oktober 2020 kündigten die Klimaseniorinnen ihre Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg an. Am 1. Dezember 2020 wurde die Klage als Beschwerde eingereicht, am 29. April 2022 wies sie der Gerichtshof der Grossen Kammer zu, weil er sie als besonders wichtig und dringend einstufte. Die Klägerinnen sahen sich in ihrem Recht auf Leben gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention (Art. 2 EMRK) und in ihrem Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK) verletzt.[18]

Am 29. März 2023 fand die öffentliche Anhörung mit grossem nationalem und internationalem Medienecho in Strassburg statt. Der Fall wurde als «historischer Klimafall» bezeichnet.[19][20][21][22][23][24][25][26]

Im Urteil vom 9. April 2024 wurde festgehalten, dass die Schweiz das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf ein faires Verfahren gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzte.[27][28]

Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reaktionen auf Urteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die amtierende Bundespräsidentin der Schweiz Viola Amherd zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht über das Urteil, äusserte sich aber zunächst nicht inhaltlich.[29] Das für Umweltfragen zuständige und von Bundesrat Albert Rösti geleitete Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation teilte mit, dass das Bundesamt für Justiz das Urteil prüfen werde. Es verwies zudem auf die Umweltschutzmassnahmen der letzten Jahre, darunter auf das im Jahr 2023 von der Bevölkerung angenommene Klima- und Innovationsgesetz, das den Ausstieg aus fossilen Energien bis 2050 vorsieht.[30] Bundesrat Rösti sieht persönlich keinen weiteren Handlungsbedarf in der Klimapolitik, der Gesamtbundesrat werde diesbezüglich bis im Sommer 2024 entscheiden.[31]

Das Urteil wurde von schweizerischen und internationalen Medien breit aufgegriffen. Die Neue Zürcher Zeitung bezeichnete den Entscheid als «absurdes Urteil» und verlangte eine Debatte über den Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention.[32] Der Blick nannte das Urteil zwar eine «Sensation», kritisierte es aber auch als «befremdlich und möglicherweise gar kontraproduktiv».[33] Der Tages-Anzeiger befürchtete im Kommentar, dass die Demokratie unter Druck gerate, «wenn Gerichte anfangen, den Gang der Klimapolitik zu bestimmen».[34] Die Republik wertete den Entscheid als «dickes und deutliches Urteil», welches weltweit als Präzedenzfall Signalwirkung habe.[35] Watson sah das Urteil als «Chance für eine fundierte Debatte» über Souveränität und Völkerrecht.[36]

In der schweizerischen Bundespolitik orientierten sich die Reaktionen entlang des politischen Spektrums. Links-grüne Parteien wie die Sozialdemokratische Partei[37] und die Grünen[38] lobten den Gerichtsentscheid als «historisch». SPS-Co-Präsidentin Mattea Meyer bezeichnete das Urteil «des höchsten europäischen Gerichts» als «Ohrfeige für den Bundesrat». Der Präsident der Grünliberalen Partei Jürg Grossen nannte das Urteil «nicht überraschend», weil es bekannt sei, dass die Politik zu wenig für das Klima tue.[29] Bei der liberalen FDP und der rechtskonservativen SVP herrschten kritische bis abfällige Reaktionen vor. So bezeichnete der Freisinnige Nationalrat Christian Wasserfallen das Urteil als «völlig unverständlich». Eine Reaktion der Partei gab es zunächst nicht. Die SVP wiederholte ihre Kritik gegen internationale Verträge und forderte den Austritt der Schweiz aus der Menschenrechtskonvention.[39]

Der ehemalige Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer hielt in der NZZ fest, die Grenzziehung zwischen Politik und Justiz sei «das fundamentale Thema, seit es den demokratischen Rechtsstaat westlicher Prägung gibt». Mit seinem Urteil habe der EGMR diese Grenze überschritten. Richter sollten nur entscheiden, wenn sie mit ihrem Urteil etwas anordnen und gestalten könnten: «Mit der aktuellen Sentenz aus Strassburg wird nicht ein Jota am Klimaschutz verbessert.»[40]

Laut dem Schweizer EGMR-Richter Andreas Zünd, welcher für das Urteil mitverantwortlich war, liegt es nun in der Verantwortung der Schweiz, wie die Politik das Urteil umsetzen will.[41]

International[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der britische Guardian sprach von einer «bahnbrechenden Entscheidung». Diese werde den Druck auf Regierungen erhöhen, «die Atmosphäre nicht länger mit Gasen zu füllen, die extreme Wetterlagen heftiger machen».[42] Der österreichische Standard erwähnte in seiner Berichterstattung eine österreichische Klimaklage, welche hängig ist. Das Urteil gegen die Schweiz habe «Bedeutung für ganz Europa».[43]

Nach dem Urteil kommentierte Axel Bojanowski in der Welt, das Gericht habe sich auf «erschreckend einseitige Indizien» gestützt und es bürde den jungen Generationen finanzielle Lasten auf, die kaum zu bewältigen seien. Er schloss, dass dem Verlust an Wohlstand als Folge des Urteils kein direkter Gewinn gegenüberstehe, da Klimaschutz einzelner Länder das Klima nicht messbar verändere. Mit dem Wohlstand schwinde aber der Einfluss des Landes, den Klimawandel zu bremsen.[44]

Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Weg der Klimaseniorinnen wird in einem Dokumentarfilm festgehalten, welcher voraussichtlich im Herbst 2024 erscheinen soll.[45]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sieg für Klimaseniorinnen – Europäisches Gericht: Schweiz verletzt Menschenrechte beim Klima. In: srf.ch. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  2. Katharina Fontana: Klimaseniorinnen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Schweiz. In: nzz.ch. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  3. Protokoll der Gründungsversammlung. In: Klimaseniorinnen.ch. 23. August 2016, abgerufen am 9. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  4. Statuten vom 15. September 2023. In: Klimaseniorinnen. 15. September 2023, abgerufen am 9. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  5. Klimaseniorinnen. In: greenpeace.ch. Abgerufen am 19. April 2023.
  6. Jonas Projer: Die verdeckte Macht von Greenpeace. In: nzz.ch. 16. Juli 2022, abgerufen am 15. April 2024.
  7. Jonas Bucher: Georg Klingler ist der Erfinder der Klimaseniorinnen. In: 20min.ch. 14. April 2024, abgerufen am 15. April 2024.
  8. Carole Koch: Wie Greenpeace eine Grosi-Truppe erschuf, um die Schweiz zu verklagen. In: nzz.ch. 16. Juli 2022, abgerufen am 15. April 2024.
  9. Über uns. Abgerufen am 19. April 2023.
  10. a b c d Warum wir klagen. Abgerufen am 19. April 2023.
  11. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/aeltere-menschen-staerker-vor-den-auswirkungen-des-klimawandels-schuetzen
  12. https://www.bptk.de/neuigkeiten/klimawandel-macht-schon-heute-krank-vor-allem-aeltere-sind-betroffen/
  13. Åström, D. O., Forsberg, B., & Rocklöv, J. (2011). Heat wave impact on morbidity and mortality in the elderly population: a review of recent studies. Maturitas, 69(2), 99–105. doi:10.1016/j.maturitas.2011.03.008
  14. KlimaSeniorinnen ziehen vor Gericht. 23. Mai 2017, abgerufen am 19. April 2023.
  15. Bundesverwaltungsgericht BVGer: Klimaseniorinnen unterliegen vor Gericht. Abgerufen am 19. April 2023.
  16. Seniorinnen verlieren vor Gericht. Abgerufen am 19. April 2023.
  17. Bundesgerichtsentschied: Medienmitteilung des Bundesgerichts. In: BGE. BGE, 20. Mai 2020, abgerufen am 28. April 2023.
  18. Europäischer Gerichtshof – Worum geht es bei der Klage der Klimaseniorinnen? In: srf.ch. 29. März 2023, abgerufen am 19. April 2023.
  19. 10 vor 10 vom 29.03.2023 – Play SRF. Abgerufen am 19. April 2023.
  20. Swiss court case ties human rights to climate change. Abgerufen am 19. April 2023 (englisch).
  21. ‘Historic’ climate cases against governments at European court. Abgerufen am 19. April 2023 (englisch).
  22. Isabella Kaminski: Switzerland and France accused of lack of climate action in ECHR hearing. In: The Guardian. 29. März 2023, ISSN 0261-3077 (theguardian.com [abgerufen am 19. April 2023]).
  23. Fürs Klima vor Gericht – Kontext – SRF. Abgerufen am 19. April 2023.
  24. Irène Troxler: Reportage: Klimaseniorinnen verklagen Schweiz am EGMR. In: Neue Zürcher Zeitung. (nzz.ch [abgerufen am 19. April 2023]).
  25. Klimaseniorinnen reisen nach Strassburg – Im Zug mit den Frauen, die die Schweiz verklagen. Abgerufen am 19. April 2023.
  26. Klage der Klimaseniorinnen: Die grosse Vorführung | WOZ Die Wochenzeitung. Abgerufen am 19. April 2023.
  27. HUDOC – European Court of Human Rights. Abgerufen am 9. April 2024.
  28. Grand Chamber rulings in the climate change cases. EGMR, 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024 (britisches Englisch).
  29. a b Von «historisch» bis «lächerlich» – so gehen die Meinungen zum Klima-Urteil auseinander. In: watson.ch. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  30. Nach EGMR-Urteil: Der Bund ist überrascht, die Parteien gespalten. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  31. Dominik Meier: Klage von Klimaseniorinnen - So kontert Bundesrat Rösti das Klimaurteil aus Strassburg. In: srf.ch. 27. April 2024, abgerufen am 27. April 2024.
  32. Katharina Fontana: Strassburger Urteil gegen die Schweiz: Klimapolitik von der Richterbank herab. In: Neue Zürcher Zeitung. 9. April 2024, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 9. April 2024]).
  33. Rolf Cavalli: Kommentar zum Urteil aus Strassburg: Wir wollen keine Klima-Justiz. In: Blick.ch. Ringier, 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  34. Stefan Häne: Kommentar zur Rüge aus Strassburg – Das Klima-Urteil birgt eine Gefahr. In: Tages-Anzeiger. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024.
  35. Brigitte Hürlimann: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. In: Republik. 9. April 2024 (republik.ch [abgerufen am 9. April 2024]).
  36. Peter Blunschi: Das Klima-Urteil ist kein Skandal: Es zeigt die Grenzen der Souveränität. In: Watson.ch. 10. April 2024, abgerufen am 10. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  37. SP Schweiz: Schweiz wegen Untätigkeit im Klimabereich verurteilt: Der EGMR bestätig die Bedenken der SP Schweiz – SP Schweiz. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  38. antonia.siegen: Historisches EGMR-Urteil: GRÜNE fordern Klimaziele für die Finanz- und Flugbranche. In: GRÜNE Schweiz. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024 (deutsch).
  39. Das Strassburger Urteil ist inakzeptabel – die Schweiz muss aus dem Europarat austreten. In: SVP Schweiz. Abgerufen am 9. April 2024 (deutsch).
  40. Ulrich Meyer: EGMR entscheidet politisch statt juristisch. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. April 2024, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 12. April 2024]).
  41. Coup der Klimaseniorinnen – Jetzt spricht der EGMR-Richter Andreas Zünd. In: srf.ch. 12. April 2024, abgerufen am 15. April 2024.
  42. Ajit Niranjan: Human rights violated by Swiss inaction on climate, ECHR rules in landmark case. In: The Guardian. 9. April 2024, ISSN 0261-3077 (theguardian.com [abgerufen am 9. April 2024]).
  43. Nora Laufer, Jakob Pflügl: Gerichtshof: Schweiz verletzt Menschenrechte wegen mangelnden Klimaschutzes. In: derstandard.at. 9. April 2024, abgerufen am 9. April 2024 (österreichisches Deutsch).
  44. Axel Bojanowski: Urteil zu mehr Klimaschutz: Künftige Generationen werden dankbar sein? Das ist zu bezweifeln. In: Die Welt. 10. April 2024, abgerufen am 10. April 2024 (deutsch).
  45. KlimaSeniorinnen: Dokfilm «Trop chaud» dank Crowdfunding gratis online. In: persoenlich.com. 8. April 2024, abgerufen am 14. April 2024.