Kohlenmaß

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Das Kohlenmaß war ein Maß, wie das Getreide-, Salz- oder Ölmaß, ein Sammelbegriff für unterschiedliche Einzelmaße, die vorwiegend in der Kohlenförderung und dem Handel verwendet wurden.

Gesetzlich geregelt wurde beispielsweise das Kohlenmaß schon unter Maximilian II. am 1. Dezember 1570. Die wichtige Festlegung war die Bestimmung der Größe auf 2 Metzen. Der Kohlenstibich wurde alle zwei Jahre kontrolliert und mit einem Meisterzeichen gekennzeichnet.[1]

Das Maß wurde bei Volumenabgabe oft gehäuft gemessen und galt auch in verschiedenen Regionen für Kalk. Heutzutage sind diese Kohlenmaße nicht mehr in Verwendung. Kohlenmaße waren regional sehr unterschiedlich, überregional gab es auch kein einheitliches System. Die verwendeten Maße wurden teilweise auch mit anderen Parametern für sonstige Waren genommen. Mit der Einführung des Metrischen Systems erfolgt der Handel nach Gewicht, wie Tonne und Kilogramm.

Auch Holzkohle wurde damit gehandelt. Man maß diese groben Waren nicht gestrichen, sondern überwiegend gehäuft. In der Oberen Pfalz wurden zum Transport der Holzkohle zweirädrige Karren verwendet. Diese galten zugleich als Kohlenmaß, dort genannt Stätte. Ein Eisenhammer benötigte wöchentlich 60 plaustris (Wagenladungen) Holzkohle.[2]

In Hamburg war

Historische Kohlenmaße[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 2. Leipzig 1796, S. 1685

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Joseph Jäckel: Zementierungslexikon für alle Handels- und Gewerbsleute nach den österreichischer Zementierungsschriften. Verlag Anton Strauß, Wien 1824, S. 110.
  2. Franz Michael Ress (1960): Bauten, Denkmäler und Stiftungen deutscher Eisenhüttenleute (verfasst im Auftrage des Vereins Deutscher Eisenhüttenleute). Verlag Stahleisen, Düsseldorf, S. 310.
  3. Ludolph Schleier: Die Handelswissenschaft. Fest’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1848, S. 86.
  4. Kleineres Brockhaus'sches Konversations-Lexikon für den Handgebrauch. Band 4, F. A. Brockhaus, Leipzig 1856, S. 407.
  5. Franz Woeste: Wörterbuch der westfälischen Mundart. Hochschulverlag GmbH & Co KG, Bremen 2010, S. 267, ISBN 978-3-86741-596-5.
  6. Johann Christoph Vollbeding: Gemeinnützliches Wörterbuch zur richtigen Verdeutschung und verständlichen Erklärung der in unserer Sprache vorkommenden fremden Ausdrücke. Carl Friedrich Amelang, Berlin 1819, S. 449.