Landgemeinde (Kommunalverwaltung)

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Eine Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde und rurale Kommune, ist eine politische Gemeinde im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter.

Der Begriff wird einerseits allgemein als Beschreibung im Sinne von „dörflich“ oder weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) oder von suburbanen Gemeinden im Speckgürtel eines Ballungsraumes genutzt, andererseits als kommunalrechtliche Kategorie in Abgrenzung zur Land-, Klein-, Mittel- und Großstadt.

Nationales[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heute ist „Landgemeinde“ eine Abgrenzungsbezeichnung zur Stadt- und Gemeindetypisierung der deutschen Raumbeobachtung. Historisch gab es folgende verfasste Formen:

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemeinden in Österreich, die nicht zu Stadt- oder Marktgemeinden erhoben wurden, („einfache“ Gemeinden, vereinzelt auch Landgemeinden) führen in Österreich offiziell keine besondere Bezeichnung.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz versteht man unter Landgemeinde eine selbständige politische Gemeinde, die außerhalb der Stadt von sonst vorwiegend städtische geprägten Kantonen der Schweiz liegt.

Abzugrenzen ist das vom Begriff der Landsgemeinde, der Versammlung des Stimmvolkes eines Kantons, Bezirks oder Kreises, der Stammform des Schweizerischen direktdemokratischen Selbstverständnisses.

Weitere Begriffe ländlicher Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]