Landgericht Duisburg

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Land- und Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz

Das Landgericht Duisburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind Kammern für Handelssachen eingerichtet. Ferner sind ein Wiedergutmachungsamt und eine Wiedergutmachungskammer eingerichtet, die beide für das gesamte Bundesland zuständig sind.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht hat seinen Sitz in Duisburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die im Westen von Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet gelegenen Kreisfreien Städte Duisburg, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr, sowie vom Kreis Wesel die Gemeinden Dinslaken, Voerde, Wesel, Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln. Im Bezirk leben etwa 1,1 Millionen Gerichtseingesessene.

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Bezirk des Landgerichts Duisburg ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Duisburg-Hamborn, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken und Wesel.

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Portal Königstraße

Der Gebäudekomplex wurde in drei Abschnitten gebaut. 1874–1876 wurde das erste Gebäude mit der Front zur Königstraße errichtet. 1878 erfolgte eine Erweiterung an der Landgerichtstraße. Der Flügel am König-Heinrich-Platz wurde in den Jahren 1909 bis 1912 errichtet.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Landgericht Duisburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Koordinaten: 51° 26′ 0,6″ N, 6° 46′ 10,5″ O