Landgericht Marienwerder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Marienwerder war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Danzig mit Sitz in Marienwerder.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Marienwerder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1943 als siebtes Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Danzig gebildet. Der Sitz des Gerichts war Marienwerder. Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[1][2]:

Amtsgericht Sitz abgebendes Landgericht
Amtsgericht Deutsch Eylau Deutsch Eylau Landgericht Elbing
Amtsgericht Löbau in Westpreußen Löbau in Westpreußen Landgericht Thorn
Amtsgericht Marienwerder Marienwerder Landgericht Graudenz
Amtsgericht Neumark Neumark Landgericht Thorn
Amtsgericht Riesenburg Riesenburg Landgericht Elbing
Amtsgericht Rosenberg Rosenberg Landgericht Elbing

Zeitgleich wurde das Oberlandesgericht Marienwerder aufgehoben.

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Marienwerder und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erlaß vom 5. Oktober 1942, RGBl. I 1942, S. 576
  2. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 156, Digitalisat