Liechtensteinischer Adel

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Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Staatsoberhaupt und Fons honorum des Fürstentums Liechtenstein

Der liechtensteinische Adel umfasst Personen und Familien, welche im Fürstentum Liechtenstein in den Adelsstand erhoben wurden oder eine Anerkennung ihres ausländischen Adels erfahren haben. Auch morganatische Zweige des Fürstlichen Hauses zählen dazu. Neben Belgien ist Liechtenstein die einzige deutschsprachige Monarchie, in welcher erbliche Adelsverleihungen und Standeserhöhungen noch heute grundsätzlich möglich sind, wobei aus adelsrechtlicher Sicht nur der liechtensteinische Adel tatsächlich ein „Adel deutscher Zunge“ ist.

Zuletzt kam es 1979 zu einer Nobilitierung.[1]

Geschichte und Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Recht, den Adel oder Adelstitel zu verleihen und anzuerkennen, steht, wie auch in anderen Monarchien, ausschliesslich dem Staatsoberhaupt, derzeit S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, zu. Er allein entscheidet, in Beratung mit der Regierung, über Auszeichnungen und damit auch über etwaige Adelsverleihungen (Fons honorum).

Das Haus Liechtenstein erhielt bereits in einzelnen Linien 1607 mit dem Kleinen Palatinat das Recht zur Erstellung bürgerlicher Wappenbriefe und 1633 mit dem Grossen Palatinat das Recht, Adelsverleihungen und Standeserhöhungen vorzunehmen.[2][3] 1815 wurde Liechtenstein als nunmehr unabhängiges Land in den Deutschen Bund aufgenommen, wodurch die Fürsten endgültig ein hoheitliches Nobilitierungsrecht erhielten. Seitdem sind auch Erhebungen in den Freiherren- und Grafenstand möglich.

Adelsverleihungen waren in Liechtenstein seit jeher spärlich, wenngleich die Regierung die Möglichkeit neuer Nobilitierungen in der Zukunft nicht verneint.[1] Die meisten Gnadenakte betreffen Ausländer, welche in liechtensteinische Dienste traten, sowie Mitglieder des Fürstlichen Hauses, welche bis Ende des 20. Jahrhunderts bei nicht standesgemässer Heirat ihren Prinzentitel ablegen mussten und einen niedrigeren Morganatentitel erhielten.

Das liechtensteinische Adelsrecht entspricht weitgehend dem österreichischen und ist grösstenteils ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht. Der Begriff „Adel“ wird in der liechtensteinischen Gesetzgebung nur selten erwähnt. Nach österreichischem Brauch wird in Liechtenstein ein Adelstitel, anders als vor 1918 in Deutschland, im Nachnamen, nicht vor dem Vornamen, angegeben. Ausgenommen davon sind Mitglieder des Fürstlichen Hauses, welche den Prinzentitel vor dem Vornamen führen. Der Adel oder ein Titel kann persönlich oder erblich sein. Der erbliche Adel wird im ehelichen, leiblichen Mannesstamme vererbt (salisches Recht). Die Ehefrau folgt dem Ehemann in seinem Stand – eine nichtadelige Frau wird durch die Heirat mit einem adeligen Manne adelig, eine adelige Frau verliert jedoch bei Verheiratung mit einem nichtadeligen Mann ihren Adel. Bemerkenswert ist, dass seit dem 20. Januar 1926 der liechtensteinische Adel unbeschränkt auch durch Adoption übertragen werden kann,[4] wodurch theoretisch eine Umgehung des salischen Rechtes möglich ist.

Bei der Einbürgerung eines Ausländers kann sein Adel anerkannt werden. Dafür muss er wenigstens eine beglaubigte Abschrift der Adelsurkunde einreichen. Vorrechte sind mit der Anerkennung des Adels nicht verbunden.[5] Für die Verleihung des Adels sowie für die Anerkennung des ausländischen Adels bei Einbürgerung wird eine Gebühr erhoben.[4]

Im Fürstentum Liechtenstein ist der strafrechtliche Adelsverlust möglich.[6]

Die liechtensteinische Regierung erteilt aus grundsätzlichen Überlegungen keine Auskünfte zum Thema Adel, welche über die Bejahung des fürstlichen Nobilitierungsrechtes hinausgehen.

Liste der bekannten adelsrechtlichen Gnadenakte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es existiert keine offizielle Liste der durch die Fürsten vorgenommenen Adelsverleihungen und Standeserhöhungen. Folgende Liste umfasst alle bekannten Adelsverleihungen, Standeserhöhungen und sonstigen Gnadenakte, welche durch die Fürsten von und zu Liechtenstein vorgenommen wurden, sowohl in Bezug auf die Mitglieder des Fürstlichen Hauses als auch auf Aussenstehende.

Einige liechtensteinische Standeserhöhungen wurden ins Genealogische Handbuch des Adels aufgenommen, meist handelt es sich dabei um Mitglieder bereits adeliger Familien.

Die Informationen könnten unvollständig sein. Unsichere Angaben stehen in Klammern.

Gundakar[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1637

Carl Eusebius[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1662

  • Lorenz Leitter, fürstlicher Rat, erblicher einfacher Adelsstand als Leitter v. Tannenberg[Anm. 2][3]

Anton Florian[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1717

  • Sebastian Heinrich Sydler, fürstlich liechtensteinischer Hofmeister, mit seinen Gebrüdern und Vettern Josef Anton Gottlieb, Franz Wolf Anton und Josef Karl, einfacher erblicher Adelsstand als Sydler v. Rosseneck[3]
  • Stephan Christoph Harpprecht (1676–1735), Jurist und fürstlich liechtensteinischer Hofrat, erblicher alter rittermässiger Adelsstand als Harpprecht v. Harpprechtstein[3][7]

Josef Johann Adam[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1722

  • Johann Umbscheiden, fürstlich liechtensteinischer Instruktor a. D., erblicher einfacher Adelsstand als Umscheiden v. u. z. Rittersdorf[3][8]

1723

  • Franz Anton Leitter v. Tannenberg, fürstlich liechtensteinischer Wirtschaftsrat, erblicher rittermässiger Adelsstand als Leitter Ritter und Edler v. Tannenberg[Anm. 3][3]

1730

  • Anton Herrmann Ellerts, fürstlich liechtensteinischer Rat und Gesandter in Kassel, erblicher rittermässiger Adelsstand[3]

Unbekanntes Jahr

  • Peter Nicklas Schoultzen, herzoglich schleswig-holsteinischer Amtmann in Neukloster, erblicher einfacher Adelsstand[3]

Josef Wenzel Lorenz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1749

  • Christian Metzger, k.k. Dragoner-Leutnant, erblicher alter rittermässiger Adelsstand[3]

Unbekanntes Jahr

Alois II.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1846

  • Eduard Strahl, Ausculant am k.k. Landgericht in Görz, erblicher einfacher Adelsstand als Edler v. Strahl[Anm. 5][3]

Johann II.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1859

1868

  • Mayer Ritter v. Mayrau (1811–1883), Beamter und Industrieller, erblicher Freiherrenstand[Anm. 8][13]

1872

  • Hermann Karl Joseph Roesdorf-Salm, Sohn des Prinzen und Altgrafen Karl zu Salm-Reifferscheid-Krautheim (1803–1864) aus seiner morganatischen Ehe mit Thekla Roesdorf, erblicher Freiherrenstand als Freiherr v. Roesdorff[3]

1873

  • Franz Xaver Ritter v. Haberler, fürstlich liechtensteinischer Hofrat, erblicher Freiherrenstand[Anm. 9][3]

1884

1921

  • Ernst v. Klopp-Vogelsang (1888–1956), k. u. k. Oberstleutnant, Neffe und Adoptivsohn des Freiherrn Justin v. Vogelsang (1864–1940), erblicher Freiherrenstand[Anm. 11][15]

Franz I.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1936

Unbekanntes Jahr

Franz-Josef II.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1938

  • Walter Probst (1887–1963), Exportunternehmer und liechtensteinischer Honorarkonsul, erblicher einfacher Adelsstand als v. Probst[17]
  • Ernst Charles Pauer, Anerkennung der (fremden) Erhebung in den Adelsstand für Liechtenstein bei seiner Einbürgerung auf Beschluss des Landtages[18]

1939

  • Heinrich Georg Stahmer (1892–1978), nationalsozialistischer deutscher Diplomat, deutscher Botschafter in Japan, erblicher Freiherrenstand und persönlicher Grafenstand als Freiherr v. Stahmer, Graf v. Silum[Anm. 14][19]
  • Albrecht Diedrich Dieckhoff (1896–1965), Rechtsanwalt und Rechtsberater des Fürsten bei der deutschen Regierung, erblicher Freiherrenstand als Freiherr v. Dieckhoff[Anm. 15][20][21]

1950

1951

  • Shelagh Brunner (1902–1983), (erste) Ehefrau zur linken Hand von Prinz Ferdinand von und zu Liechtenstein (1901–1981), erblicher Grafenstand als Gräfin v. Rietberg[Anm. 16][22]

1966

  • Tamara Nyman (* 1939), (erste) Ehefrau zur linken Hand von Prinz Albrecht von und zu Liechtenstein (1940–2017), Titel einer Baronin von Landskron[23]

1971

  • Prinz Albrecht von und zu Liechtenstein (1940–2017), erblicher Freiherrenstand als Freiherr v. Landskron[Anm. 16][Anm. 17][22]

1975

  • Georgette Maria Ansay (1916–2003), (vierte) Ehefrau zur linken Hand von Prinz Ferdinand von und zu Liechtenstein (1901–1981), Titel einer Prinzessin von und zu Liechtenstein ad personam[Anm. 16][22]

1979

Es wird angegeben, dass im Jahre 1979 eine Nobilitierung stattfand, ohne den Begünstigten zu nennen.[1]

Hans-Adam II.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fürst Hans-Adam II. hat bisher keine Nobilitierungen und Standeserhöhungen vorgenommen.

Jedoch wurde bei der Heirat des Erbprinzen Alois im Jahre 1993 die Zugehörigkeit seiner Frau Erbprinzessin Sophie, geborene Herzogin in Bayern, zum Haus Wittelsbach anerkannt, sodass ihr in Liechtenstein die Anrede Königliche Hoheit statt der sonst für Mitglieder des Fürstlichen Hauses üblichen Anrede Durchlaucht gebührt.[24] Da sie bis zur Heirat ausschliesslich deutsche Staatsbürgerin war, wäre dies nach bundesdeutschem Recht eigentlich nicht gegeben.

Liste liechtensteinischer Adelsgeschlechter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In diese Liste sind alle bekannten blühenden oder abgestorbenen Adelsgeschlechter des Fürstentums Liechtenstein einzutragen, nicht jedoch kinderlose oder nur persönlich Geadelte, deren Adel mit ihrem Tod erlosch, und auch nicht die Familien der ins Haus Liechtenstein oder andere liechtensteinische Familien einheiratenden Frauen, die den liechtensteinischen Adel nur durch Heirat erworben haben.

Name Anmerkungen und Daten Bekannte Familienmitglieder Wappen
von und zu Liechtenstein Fürsten und Grafen. Um 1136 erwähntes österreichisches Apostelgeschlecht, welches die Reichsunmittelbarkeit Anfang des 18. Jahrhunderts erlangte. Regierendes Haus seit 1719, einzige in Liechtenstein anerkannte Familie des Hohen Adels. Blüht bis heute und gilt als eines der zahlenmäßig größten Häuser des Hohen Adels.

Siehe auch Stammliste des Hauses Liechtenstein

Vogelsang Zweig eines pommerschen Uradelsgeschlechtes, welcher 1859 den liechtensteinischen Freiherrenstand erlangte.
Falz-Fein Russische briefadelige Familie deutscher Herkunft, die den liechtensteinischen Freiherrenstand erlangte. Blüht bis heute.
Ellerts Westfälische Familie, deren Stammvater 1730 in den liechtensteinischen Adelsstand erhoben wurde. Blüht bis heute.

Weitere adelige Liechtensteiner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende liechtensteinische Staatsbürger sind oder waren im historischen Sinne adelig, wobei unklar ist, ob sie zu einer der in Liechtenstein anerkannten Familien gehören.

Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. rein bürgerlicher Wappenbrief mit Stechhelm, ohne Adelsverleihung
  2. Da Fürst Carl Eusebius nur das kleine Palatinat hatte, war diese Adelsverleihung strenggenommen rechtswidrig.
  3. unter Bestätigung der Nobilitierung seines Grossvaters Lorenz
  4. unter Bestätigung der angeblichen Abstammung vom westfälischen Uradelsgeschlecht Wrede und Verleihung des Wappens dieses Geschlechtes; nicht verwandt mit den ebenfalls eine solche Abstammung beanspruchenden bayerischen Wrede
  5. als Bestätigung der unbewiesenen Zugehörigkeit zum Patriziat einer schwäbischen Reichsstadt gedacht; keine Anerkennung in Österreich, dafür aber Verleihung des österreichischen Ritterstandes 1873
  6. aus preussischem Adel
  7. bürgerlich geboren als Justin Linde, Verleihung des einfachen hessischen Adelsstandes 1839 als v. Linde, Verleihung des österreichischen Freiherrenstandes 1870
  8. bürgerlich geboren als Kajetan Mayer, 1854 österreichischer Ritterstand mit dem Prädikat von Mayrau, 1869 liechtensteinisches Ehrenstaatsbürgerrecht
  9. sein Vater Anton Haberler hatte 1854 mit dem Orden der Eisernen Krone III. Klasse den erblichen österreichischen Ritterstand erhalten
  10. aus österreichischem Adel
  11. sein Vater Wiard Klopp hatte 1910 den erblichen österreichischen Adelsstand erhalten
  12. 1899 Verleihung des österreichischen Freiherrnstandes unter dem Namen v. Forest; 1900 Royal Licence zur Führung des Titels eines Barons in Grossbritannien (1920 zurückgenommen)
  13. 1915 wurde der Familie Falz-Fein durch Kaiser Nikolaus II. der erbliche russische Adel verliehen
  14. Obwohl Stahmer nach dem Zweiten Weltkrieg nach Vaduz zog, wurde er zeitlebens nie liechtensteinischer Staatsbürger.
  15. aus einer alten bremischen Patriziersfamilie, von welcher mehrere Zweige geadelt wurden; der 1728 preussisch geadelte Zweig ist erloschen
  16. a b c d siehe Stammliste des Hauses Liechtenstein
  17. a b Unter Verzicht auf den Titel und Namen eines Prinzen von und zu Liechtenstein, aufgrund nicht standesgemässer Heirat

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Die Dekorationen. In: Das Fürstenhaus von Liechtenstein. 13. April 2021, abgerufen am 28. September 2023 (deutsch).
  2. Der Erbe des Barons von Hirsch: Maurice Arnold Freiherr von Deforest-Bischoffsheim. In: Jahrbuch des Historischen Vereines für das Fürstentum Liechtenstein. 2011, abgerufen am 28. September 2023.
  3. a b c d e f g h i j k l m n o Maximilian Gritzner: Standes-Erhebungen und Gnaden-Acte deutscher Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte nach amtlichen Quellen gesammelt und zusammengestellt. Band 2. Görlitz 1881 (uni-duesseldorf.de).
  4. a b Das Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926. In: Lilex - Gesetzesdatenbank des Fürstentum Liechtenstein. Abgerufen am 28. September 2023.
  5. Gesetz vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes in der Fassung des Gesetzes vom 2. November 1960. In: Lilex - Gesetzesdatenbank des Fürstentum Liechtenstein. Abgerufen am 28. September 2023.
  6. Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988. In: Lilex - Gesetzesdatenbank des Fürstentum Liechtenstein. Abgerufen am 28. September 2023.
  7. Paul Vogt: "Wann ein pauer zehen mahl recht hat, darf man ihm gleichwohl nicht recht lassen". In: Jahrbuch des Historischen Vereins des Fürstentums Liechtenstein 2019. 2019, abgerufen am 28. September 2023.
  8. Umbscheiden. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band XV. C.A. Starke, Limburg an der Lahn 2004.
  9. Vogelsang Karl von, Freiherr, kathol. Publizist, Politiker, Sozialreformer. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  10. Allen County Public Library Genealogy Center: Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser : zugleich Adelsmatrikel der im Ehrenschutzbunde des Deutschen Adels vereinigten Verbande. Gotha : Julius Perthes, 1910 (archive.org [abgerufen am 2. Oktober 2023]).
  11. Linde [von Linden zu Dreyss] Justin, Freiherr, Prof. Dr. iur., Jurist, Diplomat. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  12. Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser: zugleich Adelsmatrikel der im Ehrenschutzbunde des Deutschen Adels vereinigten Verbande. Julius Perthes., 1893 (google.de [abgerufen am 2. Oktober 2023]).
  13. Mayer von Mayrau Kajetan, Freiherr, fürstl. Berater, österr. Beamter, Finanzfachmann, Industrieller. Abgerufen am 23. April 2024.
  14. Haus von Hausen Karl, Freiherr, Landesverweser. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  15. Klopp. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band VI. C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1987.
  16. Forest Maurice Arnold de, Graf von Bendern. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  17. Probst Walter, Dr., Konsul. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  18. Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 20. Sept. 1938. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  19. Stahmer Heinrich Georg (Heinz), Graf von Silum, Freiherr, dt. Politiker und Diplomat. In: e-archiv.li. Abgerufen am 28. September 2023.
  20. Dieckhoff Albrecht Diedrich, Freiherr, Dr. iur, Hamburger Rechtsanwalt. In: e-archiv.li. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  21. Dieckhoff. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band II. C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1974.
  22. a b c d Liechtenstein. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser. Band X. C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1978.
  23. Landskron. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band VII. C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1989.
  24. I.K.H. Erbprinzessin Sophie. In: Das Fürstenhaus von Liechtenstein. Abgerufen am 28. September 2023 (deutsch).