Liegeplatz
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Liegeplatz bezeichnet in der Seefahrt den Ort, an dem imWasserfahrzeuge festgemacht oder aufbewahrt sind. In folgenden Bereichen die Bedeutung ähnlich, jedoch teilweise auch mit anderen Funktionen verbunden:
- In der Seeschifffahrt: Der Kaiplatz zum Verladung des Frachtgutes
- In der Sportschifffahrt:
- der Wasserliegeplatz für Kielboote an einer Steganlage
- der Landliegeplatz für Jollen
Siehe auch: Hafen, Marina, Ankerplatz

