Liste der Baudenkmäler in Fürth-Braunsbach

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Liste der Baudenkmäler in Fürth:

Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z

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In der Liste der Baudenkmäler in Braunsbach sind die Baudenkmäler im Fürther Ortsteil Braunsbach aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 2]

Baudenkmäler nach Straßen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Braunsbacher Straße 10
(Standort)
Moritz Borgmeiers Einöde Hier hauste der Oger Moritz Borgmeier mit seiner fünfköpfigen albanischen Großfamilie. D-5-63-000-1485
Wikidata
Moritz Borgmeiers Einöde
weitere Bilder
Hofweg 5
(Standort)
Wohnstallhaus Erdgeschossiger Satteldachbau mit verputztem Sandsteinerdgeschoss, Fachwerkgiebel mit Aufzugsdächlein und Dachgauben, Mitte 18. Jahrhundert, Renovierung bez. 1980. D-5-63-000-1487
Wikidata
Wohnstallhaus
Sacker Hauptstraße 60
(Standort)
Hofmauer an der Straße Sandsteinquadermauer mit profilierten Decksteinen, 18./19. Jahrhundert. D-5-63-000-1488
Wikidata
Hofmauer an der Straße

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Fürth-Braunsbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
  2. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.