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Liste der Wasserschutzgebiete in Pforzheim

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In der Liste der Wasserschutzgebiete in Pforzheim sind Wasserschutzgebiete (WSG) im Stadtkreis Pforzheim in Baden-Württemberg aufgeführt. Sie ist nach den offiziellen WSG-Nummern sortiert. In den Wasserschutzgebieten gelten für die Gewässer (Grundwasser, oberirdische Gewässer) besondere Ge- und Verbote, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen. Die für die Wasserschutzgebiete zuständige Dienststelle ist die Stadt Pforzheim.

Diese Liste ist Teil der übergeordneten Liste der Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Stadt Pforzheim macht jährlich Angaben zur Entwicklung der Nitratkonzentrationen in den einzelnen Wasserschutzgebieten und erlässt für das folgende Jahr entweder Auflagen für Landwirte oder lockert bisherige Bewirtschaftungsauflagen auf der Grundlage der seit 1988 geltenden Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) des Landes Baden-Württemberg. Diese Verordnung wurde zum 1. März 2001 novelliert. Neben der Einhaltung bestimmter Nitrat-Boden-Werte, die jährlich vom 15. Oktober bis 15. November gemessen werden, ist im Rahmen der SchALVO unter anderem vorgeschrieben, dass in den Wasserschutzgebieten Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen nach guter fachlicher Praxis erfolgen müssen, um das Grundwasser vor Beeinträchtigung durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung zu schützen.[1]

Wasserschutzgebiete in Pforzheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

WSG-Nr. WSG-Name Hauptgemeinde[Anm. 1] Lage Fläche
(Hektar)
Datum[Anm. 2]
(Rechtsverordnung)
Bild
231031 WSG Unteres Enztal Pforzheim 3287,13 1984-11-20
231223 WSG TB Nagoldtal Pforzheim 729,73 1994-09-01

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hier ist in der Regel die hauptsächlich betroffene bzw. die Gemeinde angegeben, auf deren Gemarkung sich die Fassungen befinden. Das zugehörige Wasserschutzgebiet kann sich jedoch noch auf andere Gemeinden erstrecken.
  2. Der Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]