Madau (Gemarkung)

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Madau ist eine Gemarkung im Landkreis Rosenheim in Bayern.[1]

Die Gemarkung Madau hat eine Fläche von 27,18 Hektar[2] und liegt vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Bruckmühl.[1] Der Flächenzuschnitt ist im Wesentlichen ein etwa viereinhalb Kilometer langer, gewundener Streifen entlang der Mangfall mit einer Breite von etwa 35 Metern, beginnend etwas unterhalb der Brücke der Bahnhofsstraße in Bruckmühl und bis zum Klärwerk reichend. In der Nähe des Klärwerks kommt noch eine Waldfläche mit etwa 10 ha hinzu. Die benachbarten Gemarkungen sind Bruckmühl, Willing und Götting.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung geht zurück auf die königliche Waldung Madau, oder Mad-Au,[3] die zwischen der Mangfall im Süden und dem Triftbach im Norden lag.

Die Madau war ein gemeindefreier Forstbezirk, bis 30. September 1900 im Bezirksamt Rosenheim,[4] dann im Landkreis Bad Aibling (1956)[5] und später (1973) wieder im Landkreis Rosenheim.[6] Am 1. Januar 1977 wurde das gemeindefreie Gebiet aufgelöst und in den Markt Bruckmühl eingegliedert.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 14. Juli 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2021; abgerufen am 25. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ldbv.bayern.de
  2. Gemarkung Madau. In: geolytics.de. Abgerufen am 25. Januar 2022.
  3. Die Mad-Au auf einem Positionsblatt (um 1860). In: BayernAtlas. Abgerufen am 25. Januar 2022.
  4. gemeindeverzeichnis.de
  5. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt: Verordnung über die Gebietseinteilung des Freistaates Bayern in Regierungsbezirke kreisfreie Städte und Landkreise Vom 9. November 1956, Herausgegeben 22. November 1956, Ausgabe 1956 Nr. 22, S. 194 (online, erste Auflistung der gemeindefreien Gebiete in Bayern)
  6. Verordnung über die behördliche und gebietliche Gliederung der Bayerischen Staatsforstverwaltung. In: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 9, 30. April 1973, S. 236 (Digitalisat [PDF]).
  7. Statistische Berichte Bayerisches Statistisches Landesamt Ausgabe Juni 1979