Marklen Iwanowitsch Lasarew

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Marklen Iwanowitsch Lasarew (russisch Марклен Иванович Лазарев, armenisch Մարկլեն Իվանովիչ Լազարև; * 20. Oktober 1920 in Jerewan; † 2006) war ein sowjetisch-russischer Jurist mit armenischen Wurzeln[1] sowie international bekannter Völkerrechtler.[2]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er studierte bis 1942 an der Staatlichen Universität Moskau und schloss das Jura-Studium mit Auszeichnung ab. Im Jahre 1944 wurde er Mitglied der KPdSU. In den Jahren von 1944 bis 1946 war er Rechtsberater der sowjetischen Kommission zur Beschaffung von kriegswichtigem Gütern aus den USA im Rahmen des Lend-Lease Act. Von 1950 bis 1969 lehrte er an der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums der Russischen Föderation Völkerrecht und Staatsrecht. Er war Teilnehmer einer internationalen Konferenz in Berlin im Mai 1969 unter Leitung des Potsdam-Babelsberger Juristen Herbert Kröger[3] und wurde dort als Leiter des Lehrstuhls für Rechtswissenschaften an der Diplomatenhochschule in Moskau vorgestellt.[4] In seinem Redebeitrag sprach er zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit unter Heranziehung verschiedener Verträge seines Landes mit der DDR.[5] Im selben Jahr 1969 wechselte er zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR und wurde Leiter der Abteilung für See-, Luft- und Weltraumrecht am Akademie-Institut für Staat und Recht bis 1979.[6] Die deutsche Ausgabe der Zeitschrift Sputnik druckte 1972 auf Deutsch einen Beitrag unter der Rubrik „Gedanken, Vorschläge, Diskussionen“ mit mehreren Beispielen über vorhandene Lücken im internationalen Seerecht nach, den der Rechtsprofessor zuvor in einer juristischen Fachzeitschrift seines Landes auf Russisch veröffentlicht hatte.[7] Im Zusammenhang mit der Forderung nach „Rechtsschutz für Delphine“ erwähnte er nebenbei die Forschungen der Ozeanologen und die Rolle des Forschungsschiffes bei der Gewinnung von Messwerten über den Salzgehalt, die Radioaktivität, die Temperatur des Wassers sowie Strömungen in den unterschiedlichen Tiefen der Weltmeere.

Am Institut für Lateinamerikastudien der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, die von 1925 bis 1991 die höchste wissenschaftliche Einrichtung der Sowjetunion war, wirkte er von 1979 bis 1985 als stellvertretender Direktor. Er arbeitete auch für die im Jahre 1960 gegründete Universität der Völkerfreundschaft, die zu seiner Zeit nach dem kongolesischen Politiker Patrice Lumumba benannt wurde.

Lasarew befasste sich in seinen Veröffentlichungen 1975 u. a. mit dem Rechtsstatus der Forschungsschiffe[8] und privilegierte solche, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.[9]

Militärische Forschungsschiffe“ sollten von der Teilnahme an der „wissenschaftlichen Meeresforschung für friedliche Zwecke“ – nach offizieller Auffassung der Sowjetunion und anderer Staaten auf der 3. UN-Seerechtskonferenz (UNCLOS III) – nicht ausgeschlossen sein.[10]

Lasarew stellte fest, dass „für die Angleichung eines Forschungsschiffes an ein Kriegsschiff ... es keine Rechtsgrundlage (gibt), falls sie nicht vom Flaggenstaat selbst vorgenommen wird.“ Offensichtlich bezog sich seine Aussage auf zu seiner Zeit bereits vorhandene Wehrforschungsschiffe. Er sprach sich dafür aus, dass die Forschungsschiffe weiterhin „eine Reihe von Privilegien und Vorrechten genießen“ müssen und ging dabei davon aus, dass die „friedliche Nutzung von Wissenschaft und Technik ... obligatorisch (ist)“.[11] Er forderte bei „der Ausarbeitung des genauen Status der Forschungsschiffe in den verschiedenen Gewässern des Weltmeeres ... sich von den grundlegenden Prinzipien des modernen Seevölkerrechts ... und von dem Prinzip der Harmonisierung der Interessen des Küstenstaates und des Forschungsstaates leiten“ zu lassen.[12]

Seine Kollegin, die seit 1961 publizierende Völkerrechtlerin Lidija Wassiljewna Speranskaja[13][14], forderte zuvor 1973 in einer vom Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR redigierten Schrift für die wissenschaftlichen Forschungsschiffe einen von anderen Seefahrzeugen erheblich abweichenden Rechtsstatus im Zusammenhang mit der Frage der friedlichen Durchfahrt durch Territorialgewässer und den Zutritt zu Häfen der Küstenstaaten.[15] Lasarew und Speranskaja veröffentlichten in Moskau 1972 gemeinsam das Werk Okean, tekhnika, pravo (Ozean, Technik, Recht). Dieser Buchtitel und beide Herausgeber wurden in die Bibliografie von United Juridical Yearbock 1973 unter Abschnitt Law of the sea (Seerecht) aufgenommen.[16]

Als verantwortlicher Redakteur[17] empfahl er in einer Literaturübersicht zu allgemeinen Themen des Seevölkerrechts sowie zum Schutz und vernünftigen Nutzung der Meeresumwelt u. a. den Völkerrechtler Gerhard Reintanz[18] und zum Thema Schifffahrtsentwicklung und Seerecht die Rechtswissenschaftler Ralf Richter und Dolly Richter-Hannes[19] mit Hinweis auf deren Veröffentlichungen z. B. in der Zeitschrift „DDR-Verkehr“.[20]

Er war Mitglied des Dissertationsausschusses des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften (RAN). Am 21. November 1991 erhielt diese Akademie auf Grund eines Erlasses des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin ihren Namen Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Russische Akademie der Wissenschaften|Akademie der Wissenschaften der UdSSR. Lasarew forschte am Zentrum für internationale Rechtsstudien des Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften und wurde Universitätsprofessor an der Abteilung für Internationales Recht der Russischen Universität der Völkerfreundschaft in Moskau.

Der britische Jurist und emeritierte Rechtswissenschaftler William E. Butler[21] (* 1939) schätzte an Lasarew dessen Vermögen, das Seerecht prägende Trends zu erkennen und für die maritime Politik der Staaten im Blick auf die Erforschung und Nutzung des Weltmeers zu beurteilen.[22]

Der führende amerikanische Rechtsgelehrte vom Institute of Current World Affairs, New York City, für sowjetrussisches Recht, vor allem für das sowjetische Konzept des Völkerrechts, und emeritierte Professor für Rechtswissenschaften an der Columbia University, John N. Hazard[23] (* 1909; † 1995) bewertete Lasarews Werk: Zeitgenössisches internationales Seerecht. Er würdigte Lasarew als einen „prominenten Professor“.[24]

Ehrungen und Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Er war Mitglied des Ständigen Schiedsgerichts Den Haag[1] in den Jahren 1969 bis 1984.
  • Als Professor und Doktor der juristischen Wissenschaften hielt er Gastvorlesungen im Ausland, beispielsweise an der Universität von Ottawa.[1]
  • Er war als Rechtsexperte Teilnehmer von Delegationen seines Landes zu internationalen Konferenzen.
  • Als Bürger der UdSSR wurde er mit dem 1972 gestifteten Orden der Völkerfreundschaft ausgezeichnet. Er war Vizepräsident der Gesellschaft UdSSR – Spanien.[1] Zudem war er Träger des Ordens Zeichen der Ehre, mit dem u. a. herausragende Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung gewürdigt wurden.

Dissertationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seine erste Doktorarbeit (Kandidatendissertation) verfasste er 1948 zum Thema Das Problem der Anerkennung in den Beziehungen der USA zu lateinamerikanischen Staaten und im Jahre 1961 die weitere Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der juristischen Wissenschaften mit dem Titel Ausländische Militärstützpunkte in fremden Territorien und modernes Völkerrecht. Beide verteidigte er an der Lomonossow-Universität Moskau erfolgreich. Später wurde er selbst wissenschaftlicher Betreuer von Doktorarbeiten auf dem Gebiet des Völkerrechts.[1]

Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er verfasste bzw. redigierte mehr als 500 Arbeiten zu Themen des Völkerrechts und der Internationalen Politik.

  • Zur Frage der Anerkennung im Völkerrecht.[25]
  • Der Ozean gehört uns allen – über Lücken im Seerecht.[26]
  • Modernes Seevölkerrecht: Die Rechtsordnung der Gewässer und des Bodens des Weltmeers.[27]
  • Internationales Seerecht in der Epoche der wissenschaftlich-technischen Revolution.[28]
  • Modernes Seevölkerrecht: Wissenschaftliche Forschung – Schutz der Meeresumwelt – Handels- und Kriegsschif(f)fahrt.[29] In der beigefügten Literaturübersicht wird der deutsche Völkerrechtler aus der DDR Gerhard Reintanz und dessen Aufsatz Die Ostsee. Besondere Verschmutzungsprobleme aus dem Jahre 1973 mitgenannt.[30]
  • Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts.[31] Lasarev erwähnt bei den verstärkt erforderlichen, seevölkerrechtlichen Regelungen u. a. die „wissenschaftlichen ozeanographischen und ozeanologischen Forschungen“ die „Schaffung wissenschaftlicher Forschungsflotten“ und den „Transfer maritimer Technologie, wissenschaftlicher Erkenntnisse und Informationen von industriell entwickelten Ländern an Entwicklungsländern[32].
  • Als Leiter eines sowjetischen Redaktionskollektivs, bestehend u. a. aus A. L. Kolodkin (1928–2011), verfasste er 1984 die Schlussbemerkung zu den in Russisch erschienenen Bänden Modernes Völkerrecht, ins Deutsche Übersetzt von Elmar Rauch (* 1937).[33]

Von deutschen Völkerrechtlern wurde er gelegentlich zu Bekräftigung von Forschungsergebnissen herangezogen, z. B. von Rudolf Arzinger[34] und Theodor Schweisfurth in seiner rechtspolitischen Untersuchung „Die Sowjetunion und der Grundsatz pacta sunt servanda“.[35] Lasarew war Mitglied der nationalen Vereinigung für Internationales Seerecht. Er veröffentlichte in inländischen Zeitschriften Rechtsbeiträge, z. B. in der Fachschrift Sowjetstaat und Recht (SGP) zum Seevölkerrecht unter dem Aspekt „Blick in die Zukunft“.[36] Auch in der DDR-Fachzeitschrift Staat und Recht erschien gelegentlich ein Beitrag von ihm, in dem der Verfasser von der Redaktion als Professor aus Moskau genannt wurde. Er würdigte 1969 in einem Aufsatz Verträge zwischen der DDR und der UdSSR im Bereich Wissenschaft, Technik und Kultur.[37]

In dem von Lazarew redigierten Werk Modernes Seevölkerrecht: Wissenschaftliche Forschung – Schutz der Meeresumwelt – Handels- und Kriegsschif(f)fahrt werden deutsche See- bzw. Völkerrechtler u. a. Haalck, Reintanz und Elchlepp aus der DDR mit ausgewählten Veröffentlichungen namentlich aufgeführt[38] und aus der Bundesrepublik u. a. Rolf Herber[39]. Er hielt Vorträge zu völkerrechtlichen Fragen, z. B. im Mai 1990 Über ein theoretisches Konzept der Kontrolle über die Erfüllung internationaler Verpflichtungen von Staaten.[40]

Verfasser von Rezensionen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In seinem beruflichen Leben schrieb er mehrere Besprechungen von Fachliteratur, teils als alleiniger Verfasser, teils zusammen mit anderen Autoren:

  • Mit Jewgeni Alexandrowitsch Korowin (1892–1964) verfasste 1949 eine Rezension[41] des Buches des sowjetischen Diplomaten und Historikers B. E. Stein: Die „Russische Frage“ auf der Pariser Friedenskonferenz (1919–1920), Moskau 1949[42], mit dem Fazit bzw. der Empfehlung es handele sich um einen wertvoller Leitfaden für international tätige Rechtsanwälte.
  • Mit Konstantin A. Baginjan besprach er das 1949 in russischer Sprache veröffentlichte Buch von David B. Lewin[43] Diplomtische Exterritorialität, das auch die völkerrechtliche diplomatische Immunität behandelte.[44]
  • Rezension des Buches: Yearbook of International Law. Band 1. Buenos Aires, 1981.[45]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Elmar Rauch: Über den Autor (Marklen Ivanovich Lazarev) in: Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts, ISBN 3-428-05835-6, S. 293 f.
  2. Vorwort vom Bearbeiter/Übersetzer, Alexander Martin, der von ihm ins Deutsche aus dem Russischen übertragenen Schrift Für den Frieden zwischen den Völkern. Die 5 (fünf) Prinzipien der friedlichen Koexistenz der Autoren W. N. Durdenewski/Durdenevskij, Vsevolod Nikolaevič (Verfasser) und M. I. Lasarew, Marklen I. (Verfasser); erstmals erschienen im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau 1957 unter dem Titel Pjat’ principov mirnogo sosuščestvovanija, (Ost-)Berlin 1959, S. 7, DNB 451021258
  3. Berliner Zeitung, 22. Mai 1969, S. 1 [Unterzeile: „Rede Außenminister Otto Winzer in der Kongreßhalle“]
  4. Neues Deutschland, 22. Mai 1969, S. 1 [Unterzeile: „Internationale wissenschaftliche Konferenz in Berlin“]
  5. Verschriftlichung unter dem Titel: Verträge über Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR im Bereich der Wissenschaft, Technik und Kultur. Abgedruckt in: Staat und Recht, 6/1969, S. 919–925
  6. Lasarev: Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts. Berlin 1985, ISBN 3-428-05835-6, S. 293
  7. Prof. Dr. jur. habil. M. I. Lasarew: Der Ozean gehört uns allen. In: Sputnik. Die Sowjetunion im Spiegel der Presse, April 4/1972, S. 34 ff.
  8. Rechtsstatus von wissenschaftlichen Forschungsschiffen (russisch Правовой статус научно-исследователь ских судов). In: Проблемы государства и права (Problemy gosudarstva i prava), Verantwortlicher Redakteur: Лунев (Lunew), А. Е.Verlag IGPAN (Institut gosudarstva i prava akademii nauk = Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR). Moskau 1975, S. 236–241
  9. Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt. Verantwortlicher Redakteur und Nachwort: M. I. Lazarev, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 32–41 [Rechtsstatus der Forschungsschiffe]
  10. Gunter Görner: Völkerrecht im Kontext seiner Zeit. Bad Langensalza 2014, ISBN 978-3-86777-742-1, S. 498, Anmerkung 475
  11. Nachwort Lasarews (M. I. Lazarev) zu Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 279 f.
  12. Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt. ISBN 3-8204-5899-9, S. 39 [Rechtsstatus der Forschungsschiffe]
  13. Speranskaja, L. V.: Принцип самоопределения наций в международном праве, Москва 1961 г./Princip samoopredelenija nacijv meždunarodnom prave (Das Prinzip der Selbstbestimmung der Nationen im Völkerrecht), Verlag Гос-юриздат/Gosjurisdat, Moskau 1961, OCLC 858937172
  14. Сперанская, Лидия Васильевна, GND 170138941
  15. Dietrich Schulz: Der Status der Forschungsschiffe und ihres Zubehörs im Seevölkerrecht, (Diss.) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale) 1975, S. 5, DNB 790886405
  16. United Juridical Yearboock, New York 1973, S. 222, ISSN 0082-8297
  17. ISBN 3-8204-5899-9
  18. Modernes Seevölkerrecht. Wissenschaftliche Forschung, Schutz der Meeresumwelt, Handels- und Kriegsschiff(f)ahrt, Frankfurt am Main/Bern 1981, ISBN 3-8204-5899-9, S. 294 bzw. 414
  19. ISBN 3-8204-5899-9, S. 326
  20. DDR-Verkehr. Zeitschrift für komplexe Fragen der Planung und Leitung des Verkehrswesens, Heft 6/1972, S. 251–258 („Sozialistische ökonomische Integration, Schiffahrtsentwicklung und Seerecht“), ISSN 0011-4820
  21. GND 123890187
  22. W. E. Butler in: The American Journal of International Law, Bd. 70, Nr. 2 (April 1976), S. 384–385, hier S. 385, ISSN 0002-9300
  23. Biografie John N. Hazard
  24. Hazard, John N. The American Journal of International Law, Bd. 79, Nr. 4, 1985, S. 1087–88. JSTOR, https://doi.org/10.2307/2201851. Abgerufen am 21. September 2023.
  25. In: Sowjetischer Staat und Recht. Nr. 8/1948 (August). S. 44–49
  26. Sputnik. [Deutsche Ausgabe], Nr. 4/1972, S. 34–39, ISSN 0131-873X
  27. Mitautor: P. D Barabolja (Бараболя, П. Д.). Übersetzung von Elmar Rauch. Schriftenreihe des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Baden-Baden 1978, ISBN 978-3-7890-0412-4
  28. In: Ralf Richter: Wissenschaftlich-technische Revolution, Schiffsicherheit und maritimer Umweltschutz im internationalen Seerecht. Materialien der internationalen wissenschaftlichen Konferenz „Seerecht und internationale Zusammenarbeit“ ... vom 24. bis 25. Oktober 1978 in Rostock (2. Teil der Materialien). Beiträge zum nationalen und internationalen Seerecht, Heft 3, Rostock 1979, S. 7–11, DNB 800749499
  29. Übersetzung von Elmar Rauch des russ. Originaltitel: Sovremennoe meždunarodnoe morskoe pravo. Hrsg. Institut Gosudarstva i Prava, (Moskau), ISBN 3-8204-5899-9
  30. Modernes Seevölkerrecht: Wissenschaftliche Forschung – Schutz der Meeresumwelt – Handels- und Kriegsschif(f)fahrt, ISBN 3-8204-5899-9, S. 314
  31. Teoretičeskie voprosy sovremennogo meždunarodnogo morskogo prava. Berlin 1985, Übersetzung aus dem Russischen von Elmar Rauch. Berlin 1985, ISBN 3-428-05835-6
  32. Theoretische Fragen des modernen Seevölkerrechts. ISBN 3-428-05835-6, S. 76
  33. Modernes Seevölkerrecht. Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten, internationale maritime Organisationen, Wirtschaftszone, Streitbeilegung, Problem der maritimen Rüstungsbegrenzung, ISBN 3-428-06352-X, S. 269–281
  34. Rudolf Arzinger (Hrsg.): Gegenwartsprobleme des Völkerrechts. Sammelband Auswahl aus den Beiträgen der Sowjetischen Jahrbücher für Völkerrecht 1958 und 1959. Berlin 1962, S. 286–308 und S. 309–324, DNB 451460316
  35. Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 7 (Juli 1972), S. 163–169, ISSN 0514-6496
  36. Meidunarodnoe morskoe pravo: vzgljad v budusgee [Seevölkerrecht. Ein Blick in die Zukunft], SGP 1971, Nr. 1, S. 109, ISSN 0132-0769
  37. Staat und Recht, Jahrgang 19, Heft 6/1969, S. 919–925, ISSN 0038-8858
  38. Modernes Seevölkerrecht: Wissenschaftliche Forschung – Schutz der Meeresumwelt – Handels- und Kriegsschif(f)fahrt, ISBN 3-8204-5899-9, S. 260, Fußnote 16
  39. Modernes Seevölkerrecht: Wissenschaftliche Forschung – Schutz der Meeresumwelt – Handels- und Kriegsschif(f)fahrt, ISBN 3-8204-5899-9, S. 326 (Zur Modernisierung des deutschen Seehandelsrechts. In: Hansa, 1972, Nr. 7, S. 508–512, Nr. 9. S. 795–798, Nr. 12, S. 1065–1068, ISSN 0017-7504
  40. Vortrag auf dem 4. Anglo-sowjetischen Symposium für Völkerrecht vom 14. bis 16. Mai 1990 in Moskau. In: Kontrolle über die Einhaltung des Völkerrechts, ISBN 0-7923-1025-X LC Katalog, 1991, S. 17–22
  41. In: Zeitschrift Sowjetischer Staat und Recht, Nr. 8/1949, S. 76–80
  42. Deutsche Ausgabe: B. (Boris) E. (Jefimowitsch) Stein: Die "Russische Frage" auf der Pariser Friedenskonferenz 1919–1920. Verlag Koehler & Amelang, Leipzig 1953; DNB 454850786
  43. russ. Левин, Д. Б. (Давид Бенционович), GND 106374176
  44. Zeitschriftenbeitrag zur Besprechung "Diplomatische Exterritorialität." In: Ost-Probleme, Band 3, Nr. 30, 1951, S. 918–22, hier S. 918 (Fußnote), ISSN 0472-2027, Übersetzung des Original-Artikels aus "Sowjetskoje Gossudarstwo i Prawo", Moskau, Februar 1951; Abgerufen am 7. August 2023
  45. In: Sowjetisches Jahrbuch des Völkerrechts. 1984, S. 327–329