Martina Ahrendt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Martina Ahrendt (* 17. Juni 1967[1] in Mönchengladbach) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesarbeitsgericht.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Martina Ahrendt schloss ihre juristische Ausbildung 1996 in Berlin mit dem Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens ab. Sie hatte bereits 1995 promoviert. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dann Rechtsanwältin. 2001 wurde sie Arbeitsrichterin in Berlin. Sie wurde 2009 bis 2011 zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht und dann an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgeordnet. Am 30. April 2013 wurde sie Richterin am Bundesarbeitsgericht.[2] Sie gehört dem 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes an, der sich mit der betrieblichen Altersversorgung befasst.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2010/2011. C.F. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-3916-0, S. 457.
  2. Neue Richterin am Bundearbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 32/13 des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 2013.
  3. Pascal Bazzazi: Ahrendt in den Dritten Senat berufen. In: Leiter-bAV.de. 7. Mai 2013, abgerufen am 13. November 2020.