Michael Wolf (Politiker, 1859)

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Michael Wolf (in amtlichen Dokumenten Michael Wolf VI.)[1] (* 27. Juni 1859 in Stadecken; † 6. März 1929 ebenda) war ein hessischer Geometer und Politiker (HBB) und Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen.

Michael Wolf war der Sohn des Landwirts Michael Wolf und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geborene Wolf. Wolf, der evangelischen Glaubens war, heiratete Anna Elisabeth Maria Henriette geborene Wolf. Zur Unterscheidung zu seinem gleichnamigen Vater dient die römische VI. im Namen. Er war 1883 Geometer 2. Klasse im Kreis Mainz und später Landwirt und Weinhändler in Stadecken.

Von 1899 bis 1905 und wieder 1906 bis 1918 gehörte er der Zweiten Kammer der Landstände an. Er wurde zunächst für den Wahlbezirk Rheinhessen 5/Wörrstadt und dann für den Wahlbezirk Rheinhessen 8/Nierstein gewählt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 419.
  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF Bd. 29). Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 997.
  • Hans Georg Ruppel, Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen (= Darmstädter Archivschriften. Bd. 5). Verlag des Historischen Vereins für Hessen, Darmstadt 1980, ISBN 3-922316-14-X, S. 276.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. vergleiche hierzu die Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend