Michelbach (Schmelz)

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Michelbach
Großgemeinde Schmelz
Wappen von Michelbach
Koordinaten: 49° 28′ N, 6° 50′ OKoordinaten: 49° 27′ 54″ N, 6° 50′ 18″ O
Höhe: 246–318 m ü. NN
Fläche: 70,9 ha
Einwohner: 866 (28. Feb. 2018)
Bevölkerungsdichte: 1.221 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1974
Postleitzahl: 66839
Vorwahl: 06874
Michelbach (Saarland)
Michelbach (Saarland)

Lage von Michelbach im Saarland

Michelbach ist ein Ortsteil von Schmelz im Landkreis Saarlouis (Saarland). Am 31. März 2018 hatte es 866 Einwohner, davon 840 mit Hauptwohnsitz und 26 mit Nebenwohnsitz[1] und ist der zweitkleinste Ortsteil der Großgemeinde (vor Dorf).

Michelbach liegt in einem abseitigen, von der Prims wegführenden Tal und an den umgebenden Hängen. Der Ort ist eine reine Wohngemeinde. Eine intakte Dorfgemeinschaft prägt das Dorfleben rund um das Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“.

Michelbach wird 1036 als „Michilenbach“ erstmals urkundlich erwähnt. Das Dorf war reichsunmittelbar.

Auf dem Galgenberg, oberhalb des Ortes an der B 268, steht die sogenannte „Gerichtslinde“, die botanisch eine Ulme ist. An dieser Stelle befand sich einst die Richtstätte des Hochgerichts Michelbach.

Außerhalb der Ortschaft liegt der Geisweilerweiher, eine versteckt und romantisch gelegene Weiheranlage.

Der TuS Michelbach spielt seit der Saison 2023/24 in der Bezirksliga Merzig-Wadern.

Geographische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Michelbach liegt am Michelbach, rechts der Prims zwischen Schmelz-Außen und Nunkirchen. Im Nordosten grenzt es an den Ortsteil Limbach.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Michelbach war ein Reichsdorf. Grund- und Gerichtsherren waren das Stift St. Simeon zu Trier und die Abtei Tholey. Vogt war der Freiherr von Hagen zur Motten, Schutzherr der Herzog von Lothringen, ab 1778 der Kurfürst von Trier gemeinschaftlich mit dem französischen König als der Herzog von Lothringen. Die Gemeinde als Ganzes erbrachte die Steuern. Beim Tode wurde das Besthaupt fällig; ansonsten waren die Bauern frei.[2]

Am 1. Januar 1974 wurde die Gemeinde Michelbach aus dem Verwaltungsbezirk Weiskirchen ausgegliedert und in die Gemeinde Schmelz eingegliedert.[3]

Kirche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Michelbach ist von jeher eine Pfarrfiliale von Nunkirchen gewesen. Die erste Kapelle wurde vor 1739 erbaut und eben in diesem Jahr eingeweiht. 1933 wurde der Neubau von Mariä Schmerzen eingeweiht.

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsvorsteher von Michelbach ist Frank Edlinger (SPD). Seit den Wahlen vom 26. Mai 2019 hat die SPD sieben, die CDU zwei Sitze.

Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Mittelfeld ist die Kapelle von 1739. Die zwei Lilien stehen für die zwei Grundherren, so auch die Farben Gold und Rot. Die Lindenblätter, die das Mittelfeld umgeben, weisen auf das Hochgericht auf dem Galgenberg.

Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Michelbach liegt westlich der Bundesstraße 268, wird von ihr nicht durchschnitten.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • August Krohn: Beiträge zur Geschichte der Saargegend II (Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend. Heft 7). Saarbrücken: Komm. Schmidtke, 1900, S. 39

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Armin Emanuel: Bevölkerungsstatistik. (PDF) In: schmelz.de. 31. März 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2022; abgerufen am 10. März 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schmelz.de
  2. August Krohn: Beiträge zur Geschichte der Saargegend II (= Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend. Band 7). Komm. Schmidtke, Saarbrücken 1900, S. 39.
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 808.