Nationale Wasserstoffstrategie

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Die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) der Bundesregierung vom 10. Juni 2020 zielt auf die Wasserstoffherstellung in Deutschland im Jahr 2030 ab.

Nähere begriffliche Eingrenzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland bündelt die Maßnahmen und setzt staatliche Marken für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff sowie dessen Derivaten in allen Bereichen der Wasserstoffwirtschaft.[1] Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau von Elektrolysekapazitäten, die Kompensation der höheren betrieblichen Produktionskosten sowie die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Absatz von Wasserstoff. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. In Deutschland soll bis 2027/2028 ein Wasserstoffnetz mit mehr als 1800 Kilometern aus umgestellten und neuen Leitungen aufgebaut werden.

Unter anderem werden mit der Nationalen Wasserstoffstrategie die infrastrukturellen Aufbau-, Umbau- und Bereitstellungsmaßnahmen angegangen, um den Gebrauch von Wasserstoff als Energieträger in naher Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Inwieweit klimaneutraler grüner Wasserstoff und weißer Wasserstoff zum Einsatz gelangen kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Verschiedene Arten von Wasserstoff sind bislang vorgeplant, darunter grüner und blauer Wasserstoff.[2]

Die Strategie listet kurzfristige Maßnahmen für 2023, mittelfristige Maßnahmen für 2024/2025 sowie langfristige Maßnahmen bis 2030 auf. Das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 baut darauf auf. Weitere Ziele bis 2030 sind der zunehmende Einsatz in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen und im Luft- und Schiffsverkehr. Für die sichere Stromversorgung sollen wasserstofffähige Gaskraftwerke zum Einsatz kommen, um das Stromnetz vorrangig bei Dunkelflaute zu stabilisieren.[3]

445 Millionen Euro Fördermittel sollten für den Wasserstoffeinsatz in der Industrie bis 2024 zur Verfügung stehen; hinzu kommt das Konjunkturpaket von 9 Mrd. Euro: 2 Mrd. Euro davon sind der „internationalen Dimension“ von Wasserstoff gewidmet, 7 Mrd. sollen die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstoff stärken. Im Bereich Forschung und Entwicklung wurden bis 2022 jährlich 100 Millionen Euro an Fördergeldern für die sogenannten Reallabore der Energiewende bereitgestellt, von denen viele an Wasserstofftechnologien forschen.[1]

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2020 eine Europäische Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa veröffentlicht. Synergieeffekte mit der am gleichen Tag veröffentlichten Strategie zur Integration von Energiesysteme sollen die verschiedenen Handlungsstränge aus Forschung und Innovation über Produktion und Infrastruktur bis hin zur internationalen Dimension zusammenführen.[4]

Fortschreibung 2023[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bundeskabinett beschloss im Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie und passte sie an aktuelle Entwicklungen an. Daneben wird derzeit eine Importstrategie für Wasserstoff und dessen Derivate erarbeitet.[5] Viele Zahlen wurden nach oben korrigiert, etwa zum Bedarf: 95 bis 130 Terawattstunden Wasserstoff wird Deutschland 2030 benötigen. Für den Import kommen Länder wie Namibia oder Marokko infrage, die selbst ein großes Potenzial an erneuerbaren Energien haben. Experten nennen auch Portugal, Spanien und Griechenland als mögliche Lieferländer, allerdings werde es im globalen Wasserstoff-Markt Konkurrenten geben, so Manfred Fischedick, Chef des Wuppertal-Instituts. Auf Langstreckentransporten sollen Wasserstoffderivate wie Ammoniak, Methanol oder synthetische Kraftstoffe, die für den Transport per Schiff genutzt werden können, zum Einsatz kommen. Eine Pipeline von Norwegen nach Deutschland soll laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zunächst „blauen“ Wasserstoff transportieren. Die Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG), die derzeit an den deutschen Küsten entstehen, sollen später für Wasserstoff nutzbar gemacht werden.[6]

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ausschuss der Staatssekretäre für Wasserstoff (Wirtschaft, Umwelt, Verkehr), kurz „St-Ausschuss Wasserstoff“, koordiniert die Umsetzung der NWS und ist das Entscheidungsgremium der NWS. Zeichnet sich eine Verzögerung der Umsetzung oder eine Zielverfehlung ab, korrigiert der St-Ausschuss kurzfristig, wobei er aktuelle Entwicklungen am Markt oder Fortschritte in der Wissenschaft einbezieht.

Der Nationale Wasserstoffrat handelt nach der Einberufung durch die Bundesregierung als unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Er besteht aus derzeit 26 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit dem Ziel, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie zu begleiten und zu beraten.[7] Es gibt dazu eine Leitstelle Wasserstoff.[8] Den Vorsitz hat Katherina Reiche (CDU) inne, weitere Mitglieder sind Vertreter der Energie- und Verkehrsindustrie, ferner die Wirtschaftsweise Veronika Grimm und der Gewerkschafter Michael Vassiliadis.[9]

Für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern wurde ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet. Zudem können bis zu vier Ländervertreter als Gäste an den Sitzungen des Nationalen Wasserstoffrats teilnehmen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelbelege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Abgerufen am 31. März 2024.
  2. Manfred Lachniet: Energiepolitik: Grüner Stahl wird erstmal blau. nrz.de-Internetportal (Neue Rhein Zeitung), Rubrik "Stahlindustrie", 31. Januar 2024.
  3. Wasserstoff – Energieträger der Zukunft | Bundesregierung. 26. Juli 2023, abgerufen am 31. März 2024.
  4. EU-Kommission legt Definition von erneuerbarem Wasserstoff vor - Europäische Kommission. Abgerufen am 31. März 2024.
  5. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Die Nationale Wasserstoffstrategie. Abgerufen am 31. März 2024.
  6. deutschlandfunk.de: Energiewende: Die Bundesregierung setzt auf Wasserstoff. Abgerufen am 1. April 2024.
  7. Nationaler Wasserstoffrat. Abgerufen am 31. März 2024.
  8. Leitstelle Wasserstoff. Abgerufen am 31. März 2024 (deutsch).
  9. Mitglieder. Abgerufen am 31. März 2024.