Neptunium(III)-chlorid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kristallstruktur
Kristallstruktur von Neptunium(III)-chlorid
_ Np3+ 0 _ Cl
Kristallsystem

hexagonal[1]

Raumgruppe

P63/m (Nr. 176)Vorlage:Raumgruppe/176[1]

Gitterparameter

a = 740,5 pm
c = 427,3 pm[1]

Koordinationszahlen

Np[9], Cl[3]

Allgemeines
Name Neptunium(III)-chlorid
Andere Namen

Neptuniumtrichlorid

Verhältnisformel NpCl3
Kurzbeschreibung

grüner Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 20737-06-8
Wikidata Q1977871
Eigenschaften
Molare Masse 343,41 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

5,58 g·cm−3[3]

Schmelzpunkt

800 °C[2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[4]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Neptunium(III)-chlorid ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Neptunium und Chlor. Es besitzt die Formel NpCl3 und gehört zur Stoffklasse der Chloride.

Darstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neptunium(III)-chlorid kann durch Reduktion von Neptunium(IV)-chlorid (NpCl4) dargestellt werden: durch Wasserstoff bei 450 °C und durch Ammoniakgas bei 350 bis 1000 °C.[3]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neptunium(III)-chlorid ist ein grüner Feststoff, der bei 800 °C schmilzt. Es kristallisiert im hexagonalen Kristallsystem in der Raumgruppe P63/m (Nr. 176)Vorlage:Raumgruppe/176 mit den Gitterparametern a = 740,5 pm und c = 427,3 pm und zwei Formeleinheiten pro Elementarzelle. Seine Kristallstruktur ist isotyp mit Uran(III)-chlorid. In der Struktur werden die Neptuniumatome von je neun Chloratomen umgeben, als Koordinationspolyeder ergibt sich dabei ein dreifach überkapptes, trigonales Prisma.

Sicherheitshinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen und eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielen. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c C. Keller: Die Chemie des Neptuniums, in: Fortschr. chem. Forsch., 1969/70, 13/1, S. 69.
  2. a b A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1, S. 1969.
  3. a b Gmelins Handbuch der anorganischen Chemie, System Nr. 71, Transurane, Teil C, S. 129–135.
  4. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]