Phase Rot

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Als Phase Rot wird in der Schweiz die Sperrung der Durchfahrt durch den Gotthard- und/oder den San Bernardino-Tunnel für den internationalen Schwerlastverkehr bezeichnet. Dies kann bei Überlastung der Tunnelstrecken der Fall sein, bei Bauarbeiten im Tunnel mit Totalsperre sowie bei ausserordentlichen Ereignissen wie Lawinenabgängen auf den Tunnelzufahrten oder bei Unfällen. Da der LKW-Verkehr auch im Sommer nicht über die Passstrassen der entsprechenden Alpenpässe geführt werden kann, bedeutet dies für den Strassengüterverkehr Zwangspausen.

Implementierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Phase Rot wird von der jeweils zuständigen Kantonspolizei ausgerufen.[1] Die Fahrzeuge werden dann auf Warteräumen festgehalten, die entlang der Nationalstrassen vor den Tunnelportalen eingerichtet worden sind. Dort können die Fahrzeugführer unter Umständen tagelang festsitzen.[1]

Wenn die Parkplätze in der Schweiz belegt sind, kann der Transit-Güterverkehr bereits an den Grenzen angehalten werden. Eine Einreise in die Schweiz ist für diese LKW dann nur möglich, falls sie statt der A2 (Gotthardroute) oder A13 (San-Bernardino-Route) die Alpenquerung über die Europastrasse 27 durch den Kanton Wallis wählen.[2]

S-Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von einer Phase Rot wird vorwiegend der Transitverkehr betroffen. Um den Warenverkehr nach und aus den südlich der Alpenpässe gelegenen Gebieten der Kantone Tessin und Graubünden mit dem nördlichen Teil der Schweiz bevorzugt zu ermöglichen, wurde 2002 der „S-Verkehr“ eingerichtet. Die beiden Kantone können Betrieben für wirtschaftliche bedeutende Binnenverkehrs-Transporte eine Genehmigung erteilen, mit denen Schweizer LKW die beiden Alpentunnel bevorzugt durchfahren dürfen. Die entsprechenden Fahrzeuge werden mit einer Tafel gekennzeichnet, die ein gelbes „S“ auf rotem Grund zeigt. Die Transporte müssen in einem der Kantone entlang der A2, A4 oder A13 beginnen oder enden.

Dosiersystem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um den Verkehr auf der Tunnelstrecke flüssig zu halten, wird beim Gotthard-Strassentunnel seit 2002 die Zahl der stündlichen Durchfahrten mittels eines Dosierungssystems beschränkt. Für alle Lastwagen, sowohl im Binnen- wie im Transitverkehr, kommt ein Tropfenzählersystem zur Anwendung, mit dem nur 60 bis 100 LKWs pro Richtung und Stunde die Einfahrt erlaubt wird, abhängig vom PKW-Aufkommen.[2] Dabei wird der „S“-Verkehr bevorzugt behandelt.

Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für ausländische Frachtführer, die an Termine gebunden sind, ist durch die Regelungen zu Dosierung und Phase Rot die Gotthard- respektive San-Bernardino-Achse zu einem nicht kalkulierbaren Risiko geworden, so dass häufig teureren und längeren Routen wie Brennerpass oder Mont-Blanc-Tunnel der Vorzug gegeben wird.[3] Als Umfahrungsmöglichkeiten innerhalb der Schweiz wird die Route über die A9 ins Wallis und von dort durch den Grosser-St.-Bernhard-Tunnel nach Italien vorgeschlagen.[4] Als andere Alternativen für den Gütertransport durch die Schweiz stehen die Nutzung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) oder der Rollenden Landstrasse bereit.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b «Phase Rot ist menschenverachtend» Schweizer Fernsehen, 11. Dezember 2008
  2. a b Bundesamt für Strassen: truckinfo.ch, dort Zusatzinfos > Restriktionen in der Schweiz wählen
  3. „Phase Rot“ und Tropfenzählersystem im Alpentransit Buonvinci AG, Infoletter 06/2017
  4. Alternative Routen «Phase Rot», Grafik (PDF; 106 kB)