Plutonium(III)-iodid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kristallstruktur
Kristallstruktur von Plutonium(III)-iodid
_ Pu3+ 0 _ I
Kristallsystem

orthorhombisch

Raumgruppe

Ccmm (Nr. 63, Stellung 2)Vorlage:Raumgruppe/63.2

Gitterparameter

a = 433 pm
b = 1395 pm
c = 996 pm[1]

Allgemeines
Name Plutonium(III)-iodid
Andere Namen

Plutoniumtriiodid

Verhältnisformel PuI3
Kurzbeschreibung

grüner Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 13813-46-2
Wikidata Q2099802
Eigenschaften
Molare Masse 624,78 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,92 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

777 °C[2]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Plutonium(III)-iodid ist eine chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Plutonium und Iod. Es besitzt die Formel PuI3 und gehört zur Stoffklasse der Iodide.

Darstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Plutonium(III)-iodid kann durch Reaktion von Plutonium mit Quecksilber(II)-iodid hergestellt werden.[4]

Ebenfalls möglich ist die Darstellung durch Reaktion von Plutonium mit Iodwasserstoff bei 450 °C. Kleinste Spuren von Sauerstoff oder Wasser führen bei dieser Reaktion zur sofortigen Zersetzung des gebildeten Plutonium(III)-iodid zu Plutoniumoxyiodid.[4]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Plutonium(III)-iodid ist ein grüner Feststoff, der bei 777 °C schmilzt. Es kristallisiert im orthorhombischen Kristallsystem (Plutonium(III)-bromid-Typ) in der Raumgruppe Ccmm (Raumgruppen-Nr. 63, Stellung 2)Vorlage:Raumgruppe/63.2 mit den Gitterparametern a = 433 pm, b = 1395 pm und c = 996 pm.[1]

Sicherheitshinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen und eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielen. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Gmelins Handbuch der anorganischen Chemie, System Nr. 71, Transurane, Teil C, S. 154–155.
  2. a b A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1, S. 1969.
  3. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. a b Georg Brauer (Hrsg.), unter Mitarbeit von Marianne Baudler u. a.: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie. 3., umgearbeitete Auflage. Band II, Ferdinand Enke, Stuttgart 1978, ISBN 3-432-87813-3, S. 1304.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]