Reichsassistentenordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Ordnung der Rechtsverhältnisse
der wissenschaftlichen Assistenten
und wissenschaftlichen Hilfskräfte
an deutschen Hochschulen
Kurztitel: Reichsassistentenordnung
Abkürzung: RAssO
Art: Reichsverordnung
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Hochschulrecht
Fundstellennachweis: 221
Erlassen am: 1. Januar 1940
Inkrafttreten am: 1. April 1939
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Reichsassistentenordnung (Ordnung der Rechtsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräfte an deutschen Hochschulen)[1] ist eine Verordnung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. Januar 1940. Sie regelte die Rechtsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Deutschen Reichs.

Auch wenn sie mittlerweile keine Rechtsgeltung mehr hat, wird auf sie heute noch vereinzelt in Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Hilfskräfte an deutschen Universitäten Bezug genommen.[2] Die Bestimmungen der Reichsassistentenordnung werden dadurch privatautonom als Vertragsbestandteil vereinbart.

Dabei ist problematisch, dass sie Betroffenen kaum zugänglich ist, die sich über Rechte und Pflichten informieren wollen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung : Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Länder 1940, S. 68ff.
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 11. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.agrar.uni-kiel.de