Hochschule

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Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs des deutschen Bildungssystems zur Pflege der Wissenschaften und der Künste durch Forschung und Lehre. Hierzu gehören die:

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

wissenschaftliche und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen:

Hochschulen, die Lehre und Forschung auf künstlerischer oder auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreiben:

andere Einrichtungen des Tertiären Bildungsbereichs, aber dennoch keine Hochschulen, sind:


Seit einigen Jahren bezeichnen sich viele Fachhochschulen kürzer als Hochschule, obwohl dies auch ihr Oberbegriff ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und Wissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten, die überwiegend die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen.

Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität bzw. Fernfachhochschule. Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch nichtstaatliche Hochschulen. Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.

Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt. In Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, läuft im Rahmen der Föderalismusreform aus.

Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt. Ein Beispiel hierfür sind Technische Hochschulen, die fast alle in technische Universität umbenannt wurden, wie erstmal 1946 die Technische Universität Berlin. Ausnahmen sind beispielsweise die RWTH Aachen oder die ETH Zürich.

Viele Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren kürzer als Hochschule, meist zusammen mit dem Fachgebiet, beispielsweise 'Hochschule für Wirtschaft'. Zudem führen sie die englische Bezeichnung University[1] oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzt Universität für angewandte Wissenschaften). Dies begründet sich darin, dass der Begriff University in angloamerikanisch geprägten Bildungssystemen diejenigen Institutionen bezeichnet, die postgraduale Studiengänge anbieten, was in Deutschland den Hochschulen entspricht und nicht nur speziell den Universitäten. Der englische Begriff High School als wörtliche Übersetzung ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen.

Eine Besonderheit in Deutschland ist die Pädagogische Hochschule (PH) mit dem Vorgänger Pädagogische Akademie (PA). Die PH wurden in den 1960/70er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Volksschullehrerausbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Heute bestehen nur noch in Baden-Württemberg die Pädagogische Hochschulen, die erst Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht erhielten. Dieses Recht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2005 brachte den Pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht.

Nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2005 kommt auf die Hochschulen in Deutschland in den nächsten Jahren eine Lawine neuer Studienanfänger zu. Demnach soll die Zahl der Studierenden von gegenwärtig rund 1,9 Millionen[2] auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studenten im Jahr 2011 anwachsen. Zur Bewältigung dieses Bildungsansturms müssten die Hochschulen mit zusätzlichen Planstellen für Professoren ausgestattet werden.[3] An deutschen Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten. Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studierenden ist von 1972 bis 2005 um das dreifache angestiegen (auf 1.953.504), die Anzahl der Professoren jedoch nur um das 1,8-fache (auf 37.364).[2] Nach diesen Zahlen sieht der Wissenschaftsrat einen Verbesserungsbedarf bei der Lehre an den Hochschulen, insbesondere an den Universitäten.[3] Im Vergleich dazu stehen die US-amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford mit einem Betreuungsverhältnis von 1:10 oder besser wesentlich günstiger dar.

[Bearbeiten] Aufbau und Organisation

Übersicht über die Hochschulorganisation

Eine Hochschule besteht aus Fakultäten / Instituten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze ein Dekan bzw. eine Dekanin steht. Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einem Rektorat oder Präsidium sowie meist einem Kanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, den Akademischer Senat sowie zentrale Service-Einrichtungen der Hochschule wie Hochschulbibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service oder Akademisches Auslandsamt.

Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden je nach landesgesetzlicher Regelung die Studierendenschaft.

Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig.

[Bearbeiten] Abgrenzung

Volkshochschulen sind in Deutschland dem quartiären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet, allerdings entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen.

Berufsakademien und Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind Institutionen des tertiären Bildungsbereichs, allerdings keine Hochschulen. Berufsakademie-Absolventen schließen nicht mit einem akademischen Grad, sondern mit einer staatlichen Abschlussbezeichnung, beispielsweise dem Bachelor oder Master ab.

Die aus den Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg hervorgegangene Duale Hochschule Baden-Württemberg ist eine Hochschule und verleiht akademische Grade - hauptsächlich Bachelor-Abschlüsse und in Kooperation mit anderen Hochschulen auch Master-Abschlüsse.

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[1] wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums[2] jedoch in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar.

Fachschulen und Fachakademien werden in Deutschland dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet, sofern der Bildungsgang nicht weniger als 2400 Stunden hat.


[Bearbeiten] Listen von Hochschulen

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Hochschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Commons Commons: Hochschulen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. vgl. Hochschule Reutlingen
  2. a b Wissenschaftsrat (Hrsg.): Statistische Angaben „Empfehlungen zur Qualität von Lehre und Studium“. Berlin 7. Juli 2008 (http://www.wissenschaftsrat.de/presse/hginfo_1408.pdf, Abgerufen am 7.07).
  3. a b Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium. Berlin 4. Juli 2008 (http://www.wissenschaftsrat.de/texte/8639-08.pdf, Abgerufen am 7.07).

[Bearbeiten] Literatur

  • Uwe Schmidt: „Kosteninformationen für universitäre Hilfsdienste. Bedarf und Erhebungskonzept“, Eul 2004, ISBN 3899360125

[Bearbeiten] Weblinks

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