Revierförster

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Revierförster im Norfolk District Real Estate Office des U.S. Army Corps of Engineers
Auszeichnen von Bäumen bzw. Waldbeständen für Fällung (Negativauszeichnung) oder Schutz (Positivauszeichnung), ein typischer Bestandteil der Tätigkeit als Forstrevierleiter
Revierförsterei in Rüdershausen, Untereichsfeld, Niedersachsen

Revierförster, auch Forstrevierleiter genannt, sind für den Betriebsvollzug bei der Bewirtschaftung und/oder hoheitlichen Aufsicht eines Forstreviers zuständige Förster.[1][2][3] Als Förster im Revierdienst, also dem forstlichen Außendienst, sind Forstrevierleiter die Förster im engeren Sinne bzw. in der öffentlichen Wahrnehmung „klassischen Förster“,[2] während in einem weiteren Sinne auch andere Personen im Forstdienst mit entsprechender forstfachlicher Qualifikation als Förster bezeichnet werden, so etwa die in der Organisationshierarchie höher gestellten Forstbetriebsleiter und staatlichen Forstamtsleiter.[1][4]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Revierförster Rainer Starun (Mitte) bei einer Besprechung mit Waldarbeitern, im Hintergrund ein Forstschlepper und Rückpferde, in Bad Liebenstein, 1984

Der Revierförster in Deutschland leitet ein Forstrevier und ist dabei entweder in einem privaten Forstbetrieb oder staatlichen Forstamt beschäftigt. Er übernimmt Fach- und Führungsaufgaben u. a. in den Bereichen Waldentwicklung, Waldbewirtschaftung und Organisation.[5] Der Revierförster berät die verschiedenen Waldbesitzer (Städte, Gemeinden, Kirchen und Privatleute) zu Themen wie Baumpflanzung und -fällung. Als Revierleiter kümmert er sich um die Waldbewirtschaftung der Flächen, hauptsächlich darum, dass Lücken im Baumbestand aufgeforstet und altersschwache und kranke Bäume gefällt werden. Seine Arbeit zu Aufforstungen, Baumfällungen und Vermarktung soll er dokumentieren. Der Revierförster erfasst die Daten zu gefällten Bäumen (Baumart, Stammlänge, Holzmenge) und leitet diese Informationen an die Holzlogistik weiter, die sich wiederum um den Verkauf kümmert.[6] Der Einstieg als Revierförster auf Angestelltenbasis kann nach dem Abschluss der Laufbahnprüfung erfolgen. Vorher muss man das Bachelorstudium der Forstwissenschaften und danach die je nach Bundesland ein- bis zweijährige Laufbahnausbildung für den gehobenen Forstdienst beim forstlichen Staatsbetrieb oder beim Forstamt absolvieren.[7]

Der Dienstsitz eines Revierförsters war früher ein dienstliches Forsthaus.

Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Revierförster (litauisch girininkas) in Litauen verwaltet und leitet eine Försterei (lit. girininkija). Er untersteht dem Forstmeister (miškų urėdas) und wird von diesem ernannt und entlastet. Jeder Revierförster hat mindestens einen oder zwei Stellvertreter (girininko pavaduotojas). Dem Revierförster unterstehen auch die Forstarbeiter und Unterförster (lit. eigulys). Diese sind zuständig für Unterförstereien (lit. eiguva), aus denen die Försterei besteht. In Litauen gibt es 350 Revierförster (Stand: 2013).[8]

1429 wurde der erste litauische Revierförster urkundlich von den Kreuzrittern erwähnt.[9] 1518 gab es den Revierförster von Birštonas und 1524 den Revierförster von Darsūniškis.[10] In der Mitte des 16. Jahrhunderts beschäftigte das Großfürstentum Litauen 43 Revierförster, davon 14 im Territorium der heutigen Republik Litauen.[11] 1567 wurde das Revierförster-Gesetz in Knyszyn verabschiedet. Es legte die Verantwortlichkeiten der Revierförster fest. Das Gesetz verpflichtete den Revierförster nach seiner Ankunft in der Försterei, zusammen mit untergeordneten Osotschniken die Waldgrenzen umzureiten, die Forstflächen zu inspektieren, das Wissen über diese zu sammeln, um sie dann zu kontrollieren und um sicherzustellen, dass keine Schäden für Tiere, Höhlen und Bäume durchgeführt werden.[12]

1997 waren 474 Revierförster in Litauen beschäftigt.[13]

Russland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1722 wurde laut einem Ukas Peters des Großen der Forstschutz errichtet und die Positionen der heutigen russischen Revierförster (russisch лесничий) eingeführt. Im Waldgesetzbuch von 1923 wurde die Position des modernen Revierförsters, des Leiters der Försterei (лесничество), festgelegt. Im neuen Waldgesetzbuch von 2007 wurde das Konzept des Revierförsters eliminiert. Die ehemaligen Revierförster wurden zu staatlichen Forstinspektoren.[14]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Claus-Peter Lieckfeld, Georg Meister: Tatort Wald: Georg Meister und sein Kampf für unsere Wälder. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-86489-013-0, Glossar, Forsthierarchie (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche): „Leiter der Forstreviere waren die Revierleiter (die eigentlichen Förster, früher Revierförster, zuletzt meist Forstamtsmänner). Die Revierleiter (Förster) hatten die Arbeit der Waldarbeiter (Berufsbezeichnung zuletzt Forstwirt) einzuteilen und zu beaufsichtigen. Früher hatte ein Förster bis zu einhundert Waldarbeiter, zuletzt durchschnittlich nur noch etwa zehn Waldarbeiter in seinem Revier.“
  2. a b Revierleiter/-in. In: stmelf.bayern.de. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, archiviert vom Original am 28. November 2020; abgerufen am 28. November 2020: „Die Revierleiterinnen und Revierleiter als die klassischen Förster sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben für den Betriebsvollzug […] verantwortlich.“
  3. Maria Hehn: Förster(Innen) und Forstwirtschaft – Klischee und Realität. In: Till Westermeyer, Maria Hehn (Hrsg.): Forstmänner im finstren Walde? Zur Fremdwahrnehmung forstlicher Arbeit damals und heute - Ergebnisse eines Lehrforschungsprojektes (= Arbeitswissenschaftlicher Forschungsbericht. Nr. 6). Institut für Forstbenutzung und forstliche Arbeitswissenschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, November 2007, ISSN 1863-1800, S. 5 ff. (archive.org [PDF]): „Förster/innen-Tätigkeit ist, soweit sie Waldbewirtschaftung im engeren Sinne (wie beispielsweise Holzeinschlag oder Wegebau) betrifft, ausschließlich dispositive – entscheidende, organisierende, überwachende – Tätigkeit. Ausgeführt werden diese Arbeiten von Waldarbeiter/innen oder forstlichen Dienstleister/innen. Der Förster – oder die Försterin – pflanzt nicht selbst Bäume und er/sie fällt sie auch nicht selbst (Lewark 2003; Wonneberger 2005).“
  4. Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, S. 294 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 6. August 2020]): „Förster, der: […] F. ist die umgangssprachliche Bez. für alle Forstbeamten ohne Rücksicht auf ihre Laufbahn oder dienstliche Stellung.“
  5. Revierförster/in: Tätigkeit im Überblick (arbeitsagentur.de)
  6. Revierförsterin. Mit 5.000 Hektar Wald betraut (Memento vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)
  7. Manuela Arens ist die neue Försterin im RVR-Forstbezirk Stimberg
  8. Statistik 2013 (Memento vom 21. Februar 2016 im Internet Archive)
  9. Ar tikslinga mažinti girininkijų skaičių?
  10. Geschichte von Sudauen
  11. Geschichte (Memento des Originals vom 21. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/mef.asu.lt (Großfürstentum Litauen, Dozent Romualdas Mankus, Aleksandras-Stulginskis-Universität in Kaunas)
  12. Geschichte
  13. Sunaikintos girininkijos turi būti atkurtos (Interview mit Kęstutis Trečiokas)
  14. Лесничий // Энциклопедия лесного хозяйства. — М.: ВНИИЛМ, 2006. — Т. 1. — С. 358. — ISBN 5-94737-022-0.