Standard Audit File - Tax

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Das Standard Audit File - Tax (SAF-T) ist eine Spezifikation für eine computerlesbare Datei, die Buchhaltungsdaten aus dem ursprünglichen Buchhaltungssystem in ein vorgegebenes, von Extensible Markup Language (XML) abgeleitetes[1], Format überträgt und für Finanzbehörden zur Außenprüfung verfügbar macht.[2]

Unter der Leitung des Tax Compliance Sub-Group im Forum on Tax Administration der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde SAF-T im Mai 2005 vorgeschlagen.[2][3] Diese erste Version (1.0) basierte auf Einträgen, wie sie in einem Hauptbuch zusammen mit Stammdaten der Lieferanten und Kunden eines Wirtschaftsunternehmens, den Rechnungsdetails, Aufträgen, Zahlungen und weiteren ausgeführten Buchungen zu finden sind.[3] Eine überarbeitete Fassung (2.0) lag 2010 als internationale Norm für die Umsetzung durch nationale Körperschaften vor.[3]

Grob gegliedert enthält eine SAF-T-Datei die folgende Information:[3]

Hauptbuch
Journale
Forderungen
Kundenstammdaten
Rechnungen
Zahlungen (Ein- und Ausgänge)
Verbindlichkeiten
Lieferantenstammdaten
Rechnungen
Zahlungen (Ein- und Ausgänge)
Bestände (Anlagevermögen)
Anlagenstamm
Abschreibungen und Neubewertungen
Bestände (Umlaufvermögen)
Artikelstamm
Materialbewegungen

Umsetzung der Richtlinie

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In nationales Recht wurde diese Spezifikation beispielsweise in den folgenden Ländern umgesetzt:

  • Frankreich[4] Französische Unternehmen können ihre Unterlagen schon heute elektronisch zur Prüfung im SAF-T-Format übergeben.[4]
  • Luxemburg[2] (19. Dezember 2008) Fichier d’Audit Informatisé AED[5] (FAIA)
  • Norwegen[6] (August 2016): Norwegen plant die Einführung von SAF-T für kommerzielle Organisationen ab dem 1. Januar 2017.[6] Damit verbunden ist auch ein Kontenrahmen, von dem nicht abgewichen werden darf.[6]
  • Österreich[2][4][7] (20. März 2009): Das Standard Audit File - Tax wird als Format für die elektronische Überlassung von Daten zulässig.[7] Die Bezeichnung lautet Standard Audit File-Tax_AT.[8] Das Format ist sogar gegenüber dem OECD-Format um eigene Sachverhalte, beispielsweise Felder der Anlagenbuchhaltung, erweitert.[1]
  • Portugal[2]:
  • Singapur[4] empfiehlt Unternehmen die Verwendung der SAF-T Standards, beispielsweise des Kontenplans.

In Belgien, Deutschland, Kroatien, Finland, Lettland, Malta, Slowakei, Slowenien, Spanien, und dem Vereinigten Königreich wird die Einführung von SAF-T diskutiert.[4]

In anderen Ländern werden statt des voluminösen SAF-T-Verfahrens Flatfile-Verfahren verfolgt, darunter USA, Schweiz, Niederlande, Frankreich, Polen und weitere EU-Staaten.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b c Bernd Nowack, Digitale Betriebsprüfung im Ausland; Abgerufen am 19. Oktober 2015.
  2. a b c d e Standard Audit File for Luxembourg VAT purposes@1@2Vorlage:Toter Link/www.ey.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf der Webseite von Ernest & Young; abgerufen am 21. Mai 2015.
  3. a b c d Guidance for the Standard Audit File – Tax Version 2.0 des Forum on Tax Administration der OECD
  4. a b c d e Deliver your data on time and in the right format; Information/Werbung von Ernst & Young auf der eigenen Webseite; abgerufen am 7. Juni 2016.
  5. Veröffentlichung (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.legilux.public.lu der Gesetzesänderung im Luxemburger Amtsblatt.
  6. a b c SAF-T (Standard Audit File–Tax) – New requirement to the accounting system for Norwegian corporate taxpayers; Informationsblatt von KPMG AS Norwegen; abgerufen am 7. Juni 2017.
  7. a b Erlass des BMF vom 20. März 2009, BMF-010102/0002-IV/2/2009, Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00), gültig ab gültig ab 1. April 2009.
  8. Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern - Standard Audit File-Tax (SAF-T), Information des Bundesministeriums für Finanzen (Österreich) auf FinDok.