Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Gebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers ist ein mit Verordnung vom 24. Dezember 1954 des Landratsamts Tettnang als untere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.022) im Bereich der baden-württembergischen Gemeinde Langenargen im östlichen Bodenseekreis in Deutschland.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das 15 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es erstreckt sich in drei Teilflächen nördlich der Ortsmitte Langenargens, zwischen dem Ortsteil Bierkeller-Waldeck im Südosten und den zu Eriskirch gehörenden Ortsteilen Moos im Westen und Schlatt im Norden auf einer Höhe von rund 400 bis 409 m ü. NN.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Schonung der auch für den Fremdenverkehr wirtschaftlich bedeutsamen Landschaft mit geologischen Aufschlüssen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen vom 29. Dezember 1954)

Koordinaten: 47° 36′ 51,6″ N, 9° 32′ 19″ O