Satz von Vivanti-Pringsheim

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In der Mathematik ist der Satz von Vivanti-Pringsheim ein Lehrsatz aus der Funktionentheorie über Singularitäten von Potenzreihen auf dem Rand ihres Konvergenzkreises: Er besagt, dass der positive, reelle Punkt auf dem Rand des Konvergenzkreises bei nichtnegativen, reellen Koeffizienten eine Singularität ist. Ein einfaches Beispiel ist die geometrische Reihe , die ihre einzige Singularität in hat.

Der Satz wurde 1893 von Giulio Vivanti formuliert und ein Jahr später von Alfred Pringsheim bewiesen.[1][2] Eine Verallgemeinerung auf Dirichlet-Reihen bewies später Edmund Landau.

Aussage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sei eine Potenzreihe mit nichtnegativen, reellen Koeffizienten und positivem Konvergenzradius . Dann ist eine Singularität von .

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. G. Vivanti: Sulle serie di potenze, Rivista di Matematica 3, 111–114
  2. A. Pringsheim: Über Functionen, welche in gewissen Punkten endliche Differentialquotienten jeder endlichen Ordnung, aber keine Taylor’sche Reihenentwicklung besitzen, Mathematische Annalen 44, 41–56