Soester Stadtrecht

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Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete. Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut, sowie der alten Schrae. Vermutlich geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z. B. von Korbach. Insgesamt war das Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im Norddeutschen Raum. Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das u. a. von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester Stadtrecht in modifizierter Form, als lübisches Recht, weithin in den Ostseeraum ausstrahlte. Eine weitere, wenn auch kleinere, Stadtrechtsfamilie entwickelte sich aus der Verleihung des Soester Rechts an Lippstadt im 13. Jh. als Lippisches Stadtrecht.

[Bearbeiten] Städte mit Soester Stadtrecht

und über 60 mehr

[Bearbeiten] Literatur

  • Thomas Schöne: Das Soester Stadtrecht vom 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts.
  • Die alte Soester Schrae. In: Johann Suibert Seibertz: Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen.- Arnsberg. – 2 (1843). – (Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen / Johann S. Seibertz; 3). – S. 387–417.
  • Theodor Illgen: Soest / Duisburg. In: Chroniken der deutschen Städte, 24. Band, Leipzig 1895

[Bearbeiten] Weblinks

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