Sondertribunal – Jeder kämpft für sich allein

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Film
Titel Sondertribunal – Jeder kämpft für sich allein
Originaltitel Section spéciale
Produktionsland Frankreich,
Italien,
BR Deutschland
Originalsprache Französisch,
Englisch,
Deutsch
Erscheinungsjahr 1975
Länge 118 Minuten
Stab
Regie Costa-Gavras
Drehbuch Costa-Gavras, Jorge Semprún
Musik Michel Legrand
Kamera Andréas Winding
Schnitt Françoise Bonnot
Besetzung

Sondertribunal – Jeder kämpft für sich allein ist ein Film von Costa-Gavras, der im Jahr 1941 im von der Wehrmacht besetzten Frankreich spielt.

Handlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Pariser Metro wird ein deutscher Marineoffizier von einem Widerstandskämpfer erschossen. Die Besatzungsmacht fordert Vergeltung und die französische Vichy-Regierung beschließt in vorauseilendem Gehorsam sechs Unschuldige in einem Scheinprozess zum Tode zu verurteilen. Aus den Gefängnissen werden willkürlich Kommunisten und Juden, die bereits wegen anderer Vergehen zu geringen Strafen verurteilt wurden, ausgewählt und vor ein Sondertribunal gestellt. Schnell finden sich Mitläufer bereit, bei dieser Justizfarce zu helfen. Dem als Ankläger beauftragten Generalstaatsanwalt jedoch kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und er beginnt zu hinterfragen.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Politthriller des Exilgriechen Costa-Gavras […], dem es diesmal weniger überzeugend gelang, ein marodes System bissig zu demaskieren.“

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Film war 1976 für den Golden Globe Award in der Kategorie Beste ausländischer Film nominiert. Das National Board of Review wählte die Produktion 1975 zu besten 10 Filmen des Jahres. Bei den Internationalen Filmfestspielen von Cannes 1975 wurde Costa-Gavras als Bester Regisseur ausgezeichnet und für die Goldene Palme nominiert.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sondertribunal – Jeder kämpft für sich allein. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 28. Mai 2017.