Sozialgericht Dortmund

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Das Sozialgericht Dortmund ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Dortmund.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Dortmund befindet sich in der Ruhrallee 3.

Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Sozialgericht Dortmund ist örtlich für die Städte Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm sowie für die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna zuständig. Es hält in Altena, Arnsberg, Bochum, Hagen, Hamm, Meschede, Siegen und Soest Gerichtstage ab.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

Koordinaten: 51° 30′ 31,5″ N, 7° 28′ 3,6″ O