Sozialgericht Münster

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Gerichtsgebäude (2006)
Eingangsbereich (2006)

Das Sozialgericht Münster mit Sitz in der westfälischen Stadt Münster ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit und eines von acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es besteht seit dem Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes im Jahre 1954. An ihm sind insgesamt 16 Kammern eingerichtet. Pro Jahr werden rund 5000 Fälle von den 14 Richtern und 45 weiteren Angestellten abgearbeitet.

Gerichtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk entspricht weitestgehend dem des Landgerichts Münster und umfasst somit die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die kreisfreie Stadt Münster. Es ist somit für rund 1.586.000 Einwohner zuständig. Das Sozialgericht Münster hält in Ahaus, Beckum, Bocholt, Borken und Rheine Gerichtstage ab.[1]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebäude des Sozialgerichts Münster befindet sich innerhalb Münsters Altstadt am Alten Steinweg 45, direkt gegenüber dem denkmalgeschützten Kiffe-Pavillon.

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unmittelbar übergeordnete Instanz ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Revisionsinstanz ist das Bundessozialgericht in Kassel.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

Koordinaten: 51° 57′ 44,5″ N, 7° 37′ 52″ O