Sozialgericht Schwerin

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Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Schwerin

Das Sozialgericht Schwerin ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sozialgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Sozialgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • SG Schwerin
  • SG Rostock
  • SG Stralsund
  • SG Neubrandenburg
  • Das Sozialgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.[2]

    In bestimmten Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist das Gericht zuständig für den Bezirk des Landessozialgerichts und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[3]

    Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Arbeitsgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Dem Sozialgericht Schwerin ist das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel nachgeordnet.

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. § 8 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 8 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    3. § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Sozialgerichte vom 15. Dezember 2004, GVOBl. M-V 2004, S. 569.

    Koordinaten: 53° 38′ 52,3″ N, 11° 24′ 26,5″ O