Verwaltungsgericht Schwerin

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Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, des Sozial- und des Verwaltungsgerichts Schwerin

Das Verwaltungsgericht Schwerin ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Verwaltungsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • VG Schwerin
  • VG Greifswald
  • Der Sitz des Gerichts ist die Landeshauptstadt Schwerin.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin.[2] Die übrigen Landkreise des Bundeslandes bilden den Bezirk des Verwaltungsgerichts Greifswald.[3]

    Auf dem Gebiet des Asylrechts war das Gericht von 2005 bis 2015 für den gesamten Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern und somit für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig.[4] Seit 2016 gilt dies nur noch für bestimmte, nicht der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Greifswald vorbehaltene „Herkunftsstaaten“.[5] In Boizenburg/Elbe befand sich von April 1994[6] bis Ende des Jahres 2008 eine auswärtige Kammer, die für bestimmte Asylsachen der zum Aufenthalt in der Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Verpflichteten zuständig war.

    Ehemalige Außenstelle Boizenburg (2008)

    Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Gericht befindet sich in der Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Arbeitsgericht Schwerin untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Verwaltungsgericht Schwerin ist dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachgeordnet.

    Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    • Erich Hobbeling: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schwerin. S. 11–33 in: Verwaltungsgerichtsbarkeit und öffentliches Recht – Aufbau und Bewährung – in Mecklenburg-Vorpommern, Festgabe für Klaus Haack, hgg. von Stange/Völker/Haegert/Hobbeling, Vieselbach/Erfurt, Bornheim-Roisdorf (Dt. Kommunalverlag Naujoks und Behrendt) 1997, ISBN 3-89491-194-8.

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Commons: Verwaltungsgericht Schwerin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. § 10 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes.
    2. § 10 Abs. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes.
    3. § 10 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes.
    4. § 13a S. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung – KonzVO M-V) vom 28. März 1994; die Vorschrift ist durch die Neubezeichnung des Asylgesetzes und aufgrund der Landesverordnung zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsstaaten (Asylverfahrenskonzentrationsverordnung — AsylVfKonzLVO M-V) vom 17. Dezember 2015 nach der Lex-posterior-Regel überholt.
    5. § 2 Abs. 2 der Asylverfahrenskonzentrationsverordnung
    6. Uwe Wieben, Rainer Sabisch: Boizenburger Chronik. Das zwanzigste Jahrhundert. 1. Auflage. Club Wien Verlag, 2001, ISBN 3-933781-23-X, S. 176.

    Koordinaten: 53° 38′ 52,2″ N, 11° 24′ 26,7″ O