Staatsluftfahrzeug

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Ein Staatsluftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, welches im Militär-, Zoll- und Polizeidienst verwendet wird. Staatsluftfahrzeuge führen Staatsflüge durch, sind also in staatlicher Mission unterwegs.[1]

Staatsluftfahrzeuge, die das Hoheitsgebiet eines anderen Staates überfliegen oder dort landen möchten, benötigen dazu eine besondere Genehmigung der zuständigen Stellen des anderen Staates, z. B. in Form einer Diplomatic Clearance.[1]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz gibt es verschiedene staatliche Stellen, die über eigene Luftfahrzeuge verfügen oder Luftfahrzeuge auf einer dauerhaften Basis von einem Luftfahrtoperateur mieten. Die Staatsluftfahrzeuge der Schweiz sind beim BAZL und bei den Mitteln der Schweizer Luftwaffe einzeln aufgeführt.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das VBS ist der größte Betreiber von Staatsluftfahrzeugen der Schweiz. Es teilt sich in zwei Gruppen und eine Untergruppe auf.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das UVEK hat zwei Bundesämter, die Staatsluftfahrzeuge betreiben:

Polizeikonkordat Ost- und Zentralschweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Polizeikonkordat der Ost- und Zentralschweiz operiert unter der Führung der Kantonspolizei Zürich einen Polizeihelikopter der Heli-Linth Invest AG gehört ab dem Militärflugplatz Dübendorf.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im internationalen Fluglinien. In: Bundesgesetzblatt. Band 1956, Nr. 10. Deutscher Bundestag, Bonn 7. April 1956, S. 412–413, Artikel 3 (b) – (d) (bgbl.de [PDF; abgerufen am 2. November 2023]).
  2. BAZL Luftfahrzeugregister (Memento des Originals vom 16. Juni 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bazl.admin.ch