Stefanie Schmahl

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Stefanie Schmahl (* 1969 in Mainz) ist eine deutsche Juristin und seit dem Wintersemester 2007/2008 Professorin für deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schmahl studierte von Oktober 1988 bis Juni 1993 an den Universitäten in Mainz, Genf und Heidelberg Rechtswissenschaften. Hieran schloss sich ein Aufenthalt an der Académie Internationale de Droit Comparé in Straßburg an. 1995 erwarb Schmahl zudem einen LL.M.-Abschluss an der Autonomen Universität Barcelona. Nach ihrer 1996 erfolgten Promotion an der Universität Mainz und dem Rechtsreferendariat arbeitete sie von Januar 1998 bis Juni 1998 bei Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn in Brüssel. Im selben Jahr wechselte sie an die Universität Potsdam, wo sie 2004 mit einer Arbeit zum Verzicht im öffentlichen Recht habilitiert wurde. Vom Wintersemester 2004/2005 bis zu ihrem Ruf an die Universität Würzburg nahm sie Lehrstuhlvertretungen an der Eberhard Karls Universität Tübingen, den Universitäten Regensburg und Bremen sowie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wahr.

Am 13. Oktober 2020 wurde Schmahl vom Bayerischen Landtag zum stellvertretenden Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes gewählt.[1]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Kulturkompetenz der Europäischen Gemeinschaft. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4420-2.
  • Die Internationalen und die Supranationalen Organisationen. In: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.): Völkerrecht. de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-89949-734-2.
  • Überlegungen zur Kategorisierung internationaler Menschenrechte. In: Hans-Georg Ziebertz (Hrsg.): Menschenrechte, Christentum und Islam. Lit, Berlin 2010, ISBN 978-3-643-10464-9, S. 27–48.
  • Keine Amtshaftung für schuldhafte Völkerrechtsverstöße in bewaffneten Auseinandersetzungen? Kritische Überlegungen zum Kunduz-Urteil des BGH, NJW 2017, 128

Als Herausgeberin

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landtagsdrucksache 18/10479