Unehrlicher Beruf

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Unehrliche Berufe waren vom Mittelalter bis weit in die frühe Neuzeit gesellschaftlich verachtete Berufe.

[Bearbeiten] Überblick

In der frühneuzeitlichen Gesellschaft war die Unbescholtenheit des Rufs, war die persönliche Ehre ein wesentliches soziales Kapital. Sie begründeten den Status in der jeweiligen sozialen Gruppe wie insgesamt in der kommunalen Gemeinschaft.[1] Andererseits zog deren Verlust durch Infamierung soziale Ausgrenzung und damit einhergehend Stigmatisierung in unterschiedlichen Graden nach sich.

Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung. "Berufe" ist dabei in einem allgemeinen Sinn als "Erwerbsweise", nicht als geregelter Ausbildungsberuf zu verstehen. "Unehrlich“ bedeutete, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, "unehrenwert", ohne gesellschaftliches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so dass es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.

Zu unterscheiden sind "unehrliche Leute", die durch bestimmte Erwerbsweisen in Verruf gerieten nach drei Kategorien:

In der feudalen Gesellschaft standen die Angehörigen unehrlicher Tätigkeitsgruppen als "Unterständische" am ständegesellschaftlichen Rand. Ihren Pariastatus konnten sie nur sehr schwer überwinden. Ein ihnen aufgenötigtes endogames Heiratsmuster, das Verbot, gesellschaftlich anerkannte Berufe auszuüben, das damit einhergehende Zugangsverbot zu den Vereinigungen der "ehrlichen" Berufe, häufig auch schlicht Armut, verhinderten den Wechsel in andere soziale Schichten. Wer in eine Familie mit unehrlichem Beruf hineingeboren wurde, wurde darin in der Regel zeitlebens festgehalten.

Fließend waren die Übergänge in das Milieu der rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich ausgeschlossenen Menschen ("herrenloses Gesindel", "Janhagel") aus der Mehrheitsbevölkerung, die keinem Untertanenverband angehörten und zur Dauermigration gezwungen waren. Sie mussten ihr Leben mit Betteln und mit wenig angesehenen oder verachteten Noterwerbsmethoden wie ambulant ausgeübtem Flickhandwerk, Hausierhandel und Dienstleistungen mit niedrigem Status (Maulwurffang, Kammerjägertätigkeit) zu bestreiten versuchen. Ein legendärer Repräsentant dieser vagierenden unterständischen und außerständischen Bevölkerung war in Westdeutschland gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Schinderhannes Johannes Bückler, der als Sohn eines Abdeckers als Hausierer tätig war.

Eine besondere Position nahmen die Abdecker und die Scharfrichter („Nachrichter“) ein. Zwar standen auch sie in der gesellschaftlichen Rangordnung ganz unten. Dafür steht das Verbot des öffentlichen sozialen Kontakts, wie es in einem separaten Tisch im Gasthaus oder in der Lage des Wohnhauses außerhalb der Stadtmauer Ausdruck fand. Andererseits waren vor allem Scharfrichter, die auch für die Durchführung der Tortur verantwortlich waren, gute Kenner des menschlichen Körpers und abweichender Körperverfassungen. Ihre medizinischen Kompetenzen waren gefragt, sie traten hierdurch in Konkurrenz zu Badern und Ärzten, und es kam im 18. Jahrhundert wiederholt zu Verordnungen, in denen ihnen "alles innerliche und äußerliche Curieren, bei hoher fiscalischer Strafe, gänzlich verboten" oder nur unter bestimmten Auflagen erlaubt wurde[2]. Nachdem im Laufe des 18. Jahrhunderts der Rechtsstatus der Unehrlichkeit allgemein und auch in ihrem Fall aufgehoben wurde, wechselten sie oder ihre Söhne nicht selten in den Beruf des Arztes.

Es treten unter den Angehörigen „unehrlicher“ Berufe Roma, die wie insgesamt „herrenloses Gesindel“ aus der Ständegesellschaft ausgeschlossen waren, nur sehr selten, als Scharfrichter oder Abdecker aber treten sie nie in Erscheinung.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Zu den folgenden Aussagen siehe zusammenfassend: Richard van Dülmen, Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1999.
  2. Julius Gustav Alberti: Der Stand der Ärzte in Preußen, F. A. Brockhaus, Leipzig 1846, S. 53f.

[Bearbeiten] Literatur

  • Richard van Dülmen, Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1999
  • Angelika Kopecny, Fahrende und Vagabunden, Berlin [West] 1980
  • Jutta Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit, ISBN 3506761153
  • Snezana Popovic: Berufsprestige und der Transformationsprozess in Deutschland. Eine Arbeit über die heterogene Prestigebewertung von Berufen. ISBN 978-3-639-00235-5
  • Martin Rheinheimer, Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450-1850, Frankfurt am Main 2000
  • Bernd Roeck, Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit, Göttingen 1993
  • Ernst Schubert, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts, Neustadt a. d. Aisch 1983
  • ders., Mobilität ohne Chance. Die Ausgrenzung des fahrenden Volkes, in: Schulze, Winfried (Hg.), „Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität“, München 1988, S. 113-164
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