Untergericht Aufkirchen

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Das Untergericht Aufkirchen war ein Herrschaftsgericht der Standesherren, das auf der Basis der Edikte im Königreich Bayern vom 8. September 1808 und 16. August 1812 gebildet wurde.[1]

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Untergericht Aufkirchen der Fürsten zu Oettingen-Wallerstein in Aufkirchen grenzte im Westen an das Herrschaftsgericht Mönchsroth, im Norden und Osten an das Landgericht Wassertrüdingen und im Süden an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Untergericht Aufkirchen wurde in 6 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden.[2]

1818 gab es im Untergericht Aufkirchen 1905 Einwohner, die sich auf 473 Familien verteilten und in 406 Anwesen wohnten.[2] Im selben Jahr wurde das Untergericht aufgelöst. Die Steuerdistrikte Aufkirchen und Dornstadt kamen an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz, während Frankenhofen, Fürnheim und Seglohe an das Herrschaftsgericht Mönchsroth kamen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 270 III (Regierung von Mittelfranken, Kammer des Inneren, Abgabe 1952), Ia, Nummer 136 (I und II), 140, 144, 346.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 43 des zweiten Teiles.