Verordnung (EU) 2023/1115 (entwaldungsfreie Lieferketten)

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Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2023/1115

Titel: Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Kurztitel: entwaldungsfreie Lieferketten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
EUDR
Entwaldungsverordnung
Rechtsmaterie: Handelsrecht, Umweltrecht
Inkrafttreten: 29. Juni 2023
Anzuwenden ab: 30. Dezember 2024
Ersetzt: Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten, aber noch nicht anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR) (umgangssprachlich Entwaldungsverordnung oder EUDR – Abkürzung von englisch European Deforestation Regulation – genannt) ist eine Verordnung der Europäischen Union vom 31. Mai 2023, mit der die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern und der Emission von Treibhausgasen sowie dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken möchte.[1][2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hrsg.): Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten. August 2023 (sza.de [PDF; abgerufen am 3. April 2024]).
  2. Verordnung (EU) 2023/1115 entwaldungsfreie Lieferketten. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, abgerufen am 3. April 2024.