Vockeröder Lindengruppe

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Vockeröder Lindengruppe

Der von den Bäumen umgebene Platz wurde einst für Tanzveranstaltungen genutzt
Ort Vockerode, ein Ortsteil der Gemeinde Meißner im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis
Bundesrepublik Deutschland
Baumart Linde
Geographische Lage 51° 12′ 54,9″ N, 9° 53′ 50″ OKoordinaten: 51° 12′ 54,9″ N, 9° 53′ 50″ O
Vockeröder Lindengruppe (Deutschland)
Vockeröder Lindengruppe (Deutschland)
Status Naturdenkmal Ausgewiesen im Jahr 1936 als Naturdenkmal

Die kreisförmig angelegte Vockeröder Lindengruppe im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis wurde bereits in der Mitte der 1930er Jahre zu einem Naturdenkmal erklärt. Die Bäume, die nach der Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 bis 1871 gepflanzt worden sein sollen, wurden auch „Junghanslinden“ genannt. Den Namen verdankten sie vermutlich den Schöpfern des Tanzplatzes, der innerhalb der Baumgruppe angelegt und einst für Veranstaltungen genutzt wurde. Nach einer anderen Version war der Anlass der Pflanzung die Freude über das Ende der „Franzosenherrschaft “ im Jahr 1813.[1]

Am Rande des Platzes wurde 1973 der „Pontanistein“ neu gesetzt. Mit eine Plakette erinnert er an Professor Bernhard Pontani, einem Gymnasiallehrer aus Eschwege, der als der Initiator zur Gründung des Werratalvereins im Jahr 1883 gilt. Von Anfang an war er als Geschäftsführer dieses Heimat- und Wandervereins tätig, bevor er von 1901 bis 1918 den Vorsitz übernahm.

Standort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bereich an der Landesstraße

Die denkmalgeschützten acht Linden stehen an der Landesstraße 3241, die von Vockerode nach Schwalbenthal führt, rund 500 m oberhalb von Vockerode, einem Ortsteil der Gemeinde Meißner. Vor der Baumgruppe wurde die Freizeitanlage des Ortes mit Spiel- und Grillplatz angelegt. Von hier bietet sich ein Blick über das östliche Meißnervorland und das Eschweger Becken bis zu den Werrabergen. In der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, die auf der Geographischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg basiert, befindet sich der Bereich mit der Lindengruppe zwischen den Teileinheiten Hoher Meißner (357.81) des Fulda-Werra-Berglands (357) und Meißner (358.03) des Unteren Werraberglands (358) in der Haupteinheitengruppe des Osthessischen Berglands.[2]

Schutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Baumgruppe hat in der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises die Nummer ND 636.589 und wird als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur“ durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.[3] Anlässlich der Neuregelung des Naturschutzes durch das Naturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 wurden zehn Eichen und Linden im Bereich „Die Kohleisen“ der Gemarkung Vockerode mit Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde unter der laufenden Nummer 89 in das Naturdenkmalbuch des Kreises Eschwege eingetragen und erhielten mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel am 1. November 1936 den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes.[4]

In unmittelbarer Nähe zu der Lindengruppe steht an der Landesstraße die sogenannte „Schäferlinde“, die mit der gleichen Verordnung zu einem Naturdenkmal erklärt wurde. In der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises hat sie die Nummer ND 636.588.

Besucherhinweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Lindengruppe von Süden, oberhalb des Spiel- und Grillplatzes

Bei dem Spiel- und Grillplatz unterhalb der Lindengruppe befindet sich ein Wanderparkplatz. Hier beginnt ein rund zwei Kilometer langer Zuweg zum Barfußpfad des Geo-Naturparks Frau-Holle-Land.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland – Eine Fotodokumentation. Kreissparkasse Eschwege (Herausgeber), Eschwege 1984.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturdenkmal Vockeröder Lindengruppe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Baumpflanzdaten In: Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland, S. 175.
  2. Hans-Jürgen Klink: Blatt 112 Kassel. In: Naturräumliche Gliederung nach der Geographischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg.
  3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). § 28 Naturdenkmäler. Website des Bundesministeriums der Justiz; abgerufen am 27. September 2023.
  4. Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel vom 21. Juli 1936. In: Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel. Nr. 44 vom Sonnabend, 31. Oktober 1936.