Vorlage Diskussion:Holocaustleugnung

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Grammatik
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Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Statt "die Holocaustleugnung betreiben" sollte man schreiben "die den Holocaust leugnen". --Lakoke 16:25, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Mit "Betreiben" meint man, daß die/der TäterIn sich regelmäßig damit beschäftigt, ein sporadischer Vandalismus zählt wohl nicht. --David·? 06:00, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Warum sollte „sporadischer Vandalismus“ nicht zählen? – Cherryx sprich! 19:19, 23. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnten einige der User mit Rechtsausbildung aus Österreich und der Schweiz entsprechende Gesetzesgrundlagen ergänzen? Zur leichteren Auffindung setze ich mal ein:

{{Deutschlandlastig}}

Im Voraus Danke für die Ergänzung. Fleasoft 13:19, 18. Aug 2005 (CEST)

Fehlt eigentlich nur noch:

-- Unjön 04:11, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Sollte durch [1] von Eintragung in Nichts und Romwriter erledigt sein.

Maßnahme zur Prävention von Holocaustleugnung[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage sollte präventiv in allen Diskussionen von Artikeln angewendet werden, welche die NS-Zeit betreffen, alleine schon, um der deutschsprachigen WP rechtliche Probleme zu ersparen.--European Networks (Diskussion) 19:34, 3. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Man kann’s gewiss auch übertreiben. --Benatrevqre …?! 21:36, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Zudem ist die Vorlage in Teilen unzutreffend ("IP-Adressen von Benutzern, die Holocaustleugnung betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!"). Der Teil mit der Sperrung ist natürlich korrekt und gut so, allerdings werden IPs von angemeldet editierenden Holocaustleugnern nicht gesondert aufgezeichnet und mir ist kein Fall bekannt, in dem diese jemals an Behörden herausgegeben worden wären. Hierzu bedürfte es der Zustimmung der Wikimedia Foundation, die in den USA ansässig ist, wo Holocaustleugnung nicht strafbar ist. --Tinz (Diskussion) 23:44, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Im Kasten steht aber doch gar nichts von "gesondert". --Benatrevqre …?! 00:27, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ist auch nicht die Aufgabe der wikipedia foundation, mit irgendwelchen Behörden wegen Meinungsunterdrückung zu kooperieren. (Nota: Es gibt ja auch Scheißmeinungen. Sind dennoch Meinungen.) --Jehudi Gurkenfeld (Diskussion) 07:39, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Und es gibt falsche Tatsachenbehauptungen wie die Holocaustleugnung. Wird von der Meinungsfreiheit nicht geschützt, weil's keine Meinung ist. fg Agathenon 09:31, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
@Tinz: Beiträge werden immer aufgezeichnet, IPs ebenso wie die angemeldeter Benutzer, aber nicht allen Menschen ist das bewusst. Die Identität der Nutzer von IP-Adressen ist übrigens auch der Wikimedia-Stiftung nicht bekannt, denn IP-Adressen werden von den Providern vergeben. Nur die wissen aufgrund der Vorratsdatenspeicherung für eine bestimmte Zeit (6 Monate?) rückwirkend, wer zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse genutzt hat. Und die Provider sitzen im Inland und geben sehr wohl auf gerichtliche Anfragen hin die Daten heraus. Da ist Wikimedia völlig außen vor! (Das ist bei angemeldeten Benutzern anders.) --H7 (Diskussion) 19:17, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die Änderung von Aschenbach [2] ist sinnlos, aus den hier geschilderten Gründen. Und die Drohung mit rechtlichen Schritten für Konflikte in der Wikipedia war immer schon ein Sperrgrund. Das "wer ... genutzt hat" von H7 ist auch falsch. Der Provider kennt nur den Anschluss, nicht die Person. --2A02:1206:4576:C3E0:E15E:CA9C:34B2:8983 20:20, 2. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Sinnlose Vorlage[Quelltext bearbeiten]

Diese Vorlage bringt rein gar nichts, außer dass sich diejenigen, die sie mal geschrieben haben, selber bauchpinseln. Inhaltlich ist sie leer und nur ein aversives Mittel, beizutragen. --Jehudi Gurkenfeld (Diskussion) 07:37, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Vorlage:Polocaustleugnung[Quelltext bearbeiten]

Wenn die Leugnung der NS-Verbrechen am polnischen Volk und die Verwendung des Adjektivs „polnisch“ in gewissen Wortkombinationen unter anderem in Deutschland und in Polen verboten ist, warum wurde dann diese Vorlage noch nicht erstellt? --2003:D2:4F18:6BF2:4D9D:D889:BDE6:62F8 20:04, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Definition? Die Vorlage stammt von mir, zumindest in dieser Form.--European Networks Disk. 22:16, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Sollte sie unter Vorlage:PLKZ erstellt werden? --2003:D2:4F45:DD3:A09F:C748:9654:5304 16:53, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Dies Vorlage hier sollte geändert werden, so dass statt "anderer NS-Verbrechen" "anderer NS-Völkermorde" steht (siehe unten). Dann braucht es meiner Ansicht nach keine eigene Vorlage:Polocaustleugnung (mehr). --Pistazienfresser (Diskussion) 01:24, 24. Feb. 2023 (CET) P. S.: Ist eigentlich allgemein anerkannt, dass das was die Deutschen den Polen während des Zweiten Weltkrieges Fürchterliches angetan haben, als Völkermord eingeordnet wird? Im Artikel Völkermord findet sich dazu keine Erwähnung und auch nicht unter Deutsche Besetzung Polens 1939–1945 finde ich keine Einordnung als Völkermord oder Genozid.--Pistazienfresser (Diskussion) 01:45, 24. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Anwendung auf Auslandstaten (Strafanwendungsrecht) nach dem Recht Deutschlands[Quelltext bearbeiten]

Der Baustein ist veraltet. Vgl. dazu Volksverhetzung#Anwendung_auf_Auslandstaten_(Strafanwendungsrecht).--Pistazienfresser (Diskussion) 16:53, 10. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Vorschlag:

WICHTIGER HINWEIS: Die Holocaustleugnung und anderer NS-Verbrechen ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem des der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde (vgl.§ 5, § 3 ,§ 9 StGB). IP-Adressen von Benutzern, die Holocaustleugnung betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!

--Pistazienfresser (Diskussion) 14:34, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Oder ohne Normen:

WICHTIGER HINWEIS: Die Holocaustleugnung und anderer NS-Verbrechen ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem des der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die Holocaustleugnung betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!

--Pistazienfresser (Diskussion) 20:46, 13. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Umgesetzt.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:20, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Befürworten/Billigen oder Verharmlosen[Quelltext bearbeiten]

Jedenfalls nach dem Recht Deutschlands ist nicht nur das Leugnen strafbar, siehe § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:16, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ähnlich auch für das Recht Österreichs nach § 3h Verbotsgesetz 1947. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:32, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ähnlich für das Recht der Schweiz Artikel 261bis StGB. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:41, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Vorschlag:

WICHTIGER HINWEIS: Billigen, Verharmlosen oder Leugnen des Holocaust und anderer NS-Völkermorde ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem des der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die dies betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!

--Pistazienfresser (Diskussion) 22:52, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Richtig. Eigentlich ist "Billigen" sogar schlimmer! Ein "Leugner" will ja nicht wahrhaben, dass die Nazis für den Völkermord verantwortlich sind, er lehnt den in gewisser Logik damit ja sogar ab, sonst würde er ihn ja nicht leugnen. Im eigentlichen Sinne ist er nicht einmal ein waschechter Nationalsozialist. Im Gegensatz dazu einer, den den Holocaust befürwortet. Diese steht ja 100% hinter der Entscheidung Hitlers. Allerdings weiß ich nicht, ob es heute überhaupt noch Menschen gibt, die in diese Kategorie fallen. --Flk-Brdrf (Diskussion) 10:58, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Dem Verharmlosen dürfte noch immer ein erheblicher Anwendungsbereich zuzuordnen sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:35, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

"anderer NS-Verbrechen"[Quelltext bearbeiten]

Will dies ersetzten durch "anderer NS-Völkermorde", da diese nach den einschlägigen Normen genannt wurden. Einwände? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:58, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Hm, auch weil ich nicht weiß, ob es tatsächlich verboten ist, sämtliche Verbrechen der Nazis zu leugnen. Darf man den Bruch des Friedensvertrages von Versailles (Rheinlandbesetzung, usw.) leugnen?--Flk-Brdrf (Diskussion) 20:51, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft ist nach dem Recht Deutschlands unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar. Das auch noch in den Hinweis einzubauen, dürfte aber meiner Ansicht nach den Hinweistext "Holocaustleugnung" sprengen. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:27, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Darüber hinaus gibt es im Recht Deutschlands noch Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), was beispielsweise das Billigen von Mord und Angriffskrieg umfasst. Leugnen ist da aber meines Wissens nach nicht strafbar.
Und ich weiß auch nicht, wie dies beispielsweise im Recht Österreichs oder der Schweiz ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 04:35, 24. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Vor "der Bundesrepublik Deutschland muss "des" durch "dem" ersetzt werden, es beieht sich auf "dem Recht mehrerer Staaten. --Charkow (Diskussion) 20:32, 10. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Danke. Geändert. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:35, 10. Aug. 2023 (CEST)Beantworten