Vorlage Diskussion:Infobox Verordnung (EG)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bcoh in Abschnitt Weblink/konsolidierte Version
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Anzuwenden ab[Quelltext bearbeiten]

Falls das nicht schonmal irgendwo diskutiert und abgelehnt wurde, schlage ich einen weiteren optionalen Parameter für das Datum vor, ab dem eine Verordnung/Richtlinie tec. anzuwenden ist bzw. gültig ist. Beispiel: VO 2016/679 - Veröffentlichung: 04.05.2016, Inkrafttreten: 24.05.2016, Gültig ab: 25.05.2018 --Tuluqaruk (Diskussion) 11:10, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Diesen Vorschlag unterstütze ich. Am Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung wird deutlich, dass eine Verordnung nicht zwangsläufig bereits mit Inkrafttreten auch tatsächliche Wirkung entfaltet. --Forevermore (Diskussion) 08:50, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Da sich hier sonst niemand zu Wort gemeldet hat und ich nicht weiß, wie eine Vorlage zu ändern ist, würde ich das an die Vorlagenwerkstatt zur Umsetzung geben. --Tuluqaruk (Diskussion) 10:04, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Gibt es eine Chance, dass das umgesetzt wird? - es führt bei der genannten DSGVO gerade zu Herumeditiereien, weil (uns) allen offenbar zu unklar ist, dass es einen Unterschied zwischen "Inkrafttreten" und "Gültigkeit" gibt (den auch kein interessieter Leser kapiert, wenn es nicht sauber erklärt wird ...) --Haraldmmueller (Diskussion) 10:57, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Meine Anfrage an die Vorlagenwerkstatt wurde zwar gesehen, es gab auch eine Diskussion dazu, aber umgesetzt wurde es wohl leider nicht. Siehe Wikipedia:WikiProjekt_Vorlagen/Werkstatt/Archiv_2016/3#Bitte_um_eine_.C3.84nderung_an_der_Vorlage:Infobox_Verordnung_.28EG.29 @Tommes: @Mfb: --Tuluqaruk (Diskussion) 13:47, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hatte den Abschnitt aus den Augen verloren. Eingefügt. --mfb (Diskussion) 14:21, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Danke! --Tuluqaruk (Diskussion) 14:58, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Weblink/konsolidierte Version[Quelltext bearbeiten]

Jaja, diese DSGVO... Es erging ja eine Berichtigung (ABl. L 314 vom 22.11.2016, S. 72–72). Die Berichtigung wurde dann auch in eine konsolidierte Fassung überführt. Zwar sagt das Amt für Veröffentlichungen, dass der Text lediglich zu lediglich zu Informationszwecken veröffentlicht ist und keine Rechtswirkung hat. Aber das Gleiche gilt auch für gesetze-im-internet.de und der Weblink (auch auf buzer.de [und die sind ja echt keine amtliche/rechtverbindlichte Quelle]) ist auch Teil der Vorlage:Infobox Gesetz.

Zur Regelmäßgkeit: Stand heute wurden in den letzen zwei Wochen 58 Rechtsakte konsolidiert veröffentlicht.

Entsprechend wäre das als optionales Feld sehr nützlich. --Bcoh (Diskussion) 23:55, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten