Vorlage Diskussion:Warnhinweis Urheberrecht Angewandte Kunst

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Yellowcard in Abschnitt Gummibaustein
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Gummibaustein[Quelltext bearbeiten]

Der Baustein ist viel zu wage. Welche Rechtssprechung ist gemeint? Was hat sich geändert? Wenn die Auswirkungen seit 8 Jahren immer noch nicht absehbar sind, hat es überhaupt irgendeine Relevanz für die Praxis? Sind Logos, die vor 2014 hochgeladen wurden nicht betroffen? Es sind noch tausende vorhanden. Ich habe noch nie ein Logo gesehen, dass von einem Rechteinhaber freigegeben wurde und glaube nicht, dass man damit Erfolg haben wird, zumal niemals innerhalb der 14 Tage kurzen Löschfrist der Wikipedia:Dateiüberprüfung. Es sollte viel klarer formuliert werden was genau erlaubt ist insbesondere wenn man juristisch auf Nummer sicher gehen möchte. Matthias 10:15, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Das ist richtig, die Formulierung fußt auf Thesen, die wir auf dem Urheberrechts-Workshop 2014 aufgestellt haben. Diese haben auf Annahmen beruht, die sich mittlerweile im Wesentlichen als falsch erwiesen haben. Ich habe die Formulierung daher entschärft und den "Rat" entfernt bzw. durch eine Warnung wegen des bestehenden juristischen Risikos ersetzt. --Yellowcard (D.) 13:58, 6. Aug. 2023 (CEST)Beantworten