Wagniskosten

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Wagniskosten sind in der Betriebswirtschaftslehre jene Kosten, die nach Höhe und Zeit nicht voraussehbar sind und bei nicht versicherten Betriebsrisiken im Zusammenhang mit der Produktion auftreten.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wagniskosten fallen als Kostenart im Zusammenhang mit dem kalkulatorischen Einzelwagnis an und sind damit kalkulatorische Kosten. Das allgemeine Unternehmerwagnis dagegen ist nicht Bestandteil der kalkulatorischen Wagniskosten; es ist über den Gewinn abgegolten.[1] Es dürfen nur solche Kosten als Einzelwagnisse berücksichtigt werden, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind oder die von der Versicherung nicht vergütet werden (wie die Selbstbeteiligung).[2]

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den wichtigsten kalkulatorischen Wagnissen gehören das Anlagenwagnis, Bestandswagnis (Lagerrisiko), Forschungs- und Entwicklungswagnis, Produktions- und Ausschusswagnis, Wechselkursrisiko sowie das Gewährleistungswagnis.[3] Die hieraus resultierenden Schäden oder Wertminderungen werden in der Kostenrechnung als Wagniskosten berücksichtigt.

Kostenrechnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eingetretene Schäden aus Einzelwagnissen werden in der Kostenrechnung als neutraler Aufwand verbucht. Sodann werden zur Schaffung eines Ausgleichs (quasi als Selbstversicherung) aufgrund von Erfahrungswerten normalisierte Wagniskosten angesetzt.[4] Wagniskosten können auch als prozentualer Aufschlag auf andere Kostenarten berücksichtigt werden, beispielsweise das Bestandswagnis (Diebstahl, Verderb) als Aufschlag auf die Materialkosten.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Carl-Christian Freidank, Vahlens großes Auditing-Lexikon, 2007, S. 761
  2. Peter R. Preißler, Controlling-Lexikon, 1995, S. 207
  3. Carl-Christian Freidank, Vahlens großes Auditing-Lexikon, 2007, S. 761
  4. Peter R. Preißler, Controlling-Lexikon, 1995, S. 207
  5. Ulrich Brecht, Kostenartenrechnung, in: Siegfried Georg Häberle (Hrsg.), Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 117