Wahlen in Serbien

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Republik Serbien ist seit 1990 eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung geht vom Parlament (Народна скупштина/Narodna skupština) aus, daneben hat auch der Präsident (Председник/Predsednik) einige Befugnisse.

Parlamentswahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 250 Abgeordneten des Einkammerparlaments (Narodna skupština Republike Srbije) werden alle vier Jahre gewählt.

Präsidentschaftswahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Präsident wird alle fünf Jahre gewählt.

Referenda[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 28./29. Oktober 2006 wurde ein Referendum über die neue Verfassung abgehalten.

Kommunalwahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kommunalwahlen finden häufig zeitgleich mit landesweiten Wahlen statt.

Wahlkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zusammensetzung, Befugnisse und Aufgaben der Republikwahlkommission Serbiens (Републичка изборна комисија/Republička izborna komisija) sind in den Artikeln 28 bis 35 des Gesetzes über die Wahl von Volksabgeordneten geregelt.

Zusammensetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ständige Besetzung der Kommission besteht aus einem Präsidenten und 16 anderen Mitgliedern, außerdem aus einem Sekretär und einem Statistik-Beauftragten, die kein Stimmrecht haben. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder werden von Abgeordneten vorgeschlagen und vom Parlament für eine Dauer von vier Jahren ernannt. Für die Dauer von Wahlen wird die Kommission um einen Vertreter je zugelassener Wahlliste (Parteienliste) erweitert.

Der Präsident, die Kommissionsmitglieder und der Sekretär haben je einen Stellvertreter. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder sowie ihre Stellvertreter müssen Juristen sein und dürfen nicht miteinander verwandt sein.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetzeskonforme Durchführung von Wahlen
  2. Technische Vorbereitung von Wahlen
  3. Abgabe von Erläuterungen und Erklärungen über die Anwendung des Wahlgesetzes
  4. Gestaltung von Wahlunterlagen
  5. Entwurf von Formblättern und Regeln zur Durchführung von Wahlhandlungen
  6. Auswahl eines Spezialsprays gemäß Artikel 68 Abs. 4 des Wahlgesetzes
  7. Bekanntgabe der Zahl und Anschrift von Wahllokalen
  8. Ernennung von Wählerkommissionen
  9. Erstellung von Stimmzetteln, Abgleich mit dem Wahlregister, Übergabe der Stimmzettel an die Wählerkommissionen
  10. Bestimmung von Wahlakten zur Übermittlung an die Kommission
  11. Prüfung und Genehmigung von Parteienlisten
  12. Bekanntgabe der Gesamtparteienliste
  13. Aufbewahrung und Handhabung von Wahlunterlagen
  14. Ermittlung und Bekanntgabe von Wahlergebnissen
  15. Errechnung von Mandatszahlen für Parteienlisten
  16. Berichterstattung an das Parlament über durchgeführte Wahlen
  17. Übermittlung von Daten an Statistik- und Datenverarbeitungs-Ämter
  18. Andere Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: Gesetz über die Wahl von Volksabgeordneten – Quellen und Volltexte (serbisch)