Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2011/Juli

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Eine PDF mit 23 Seiten. Der komplette Text der entsprechenden DIN-Norm halt, incl. einigen technischen Zecihungen, großen Teilen formuliertem Text und einigen Tabellen. Die Datei war am 16.3. in der DÜP. Diese TK hab ich heute abgearbeitet und damit auch diese Datei und nach Rücksprache mit 2 DÜP-Kollegen im DÜP-Chat auf Löschen entschieden. Der Hochlader hatte seinerzeit am gleichen Tag die DÜP-Bausteine entfernt und war der Meinung das ganze hätte keine Schöpfungshöhe (Diff-Link z.Z. nur für Admins). Wie sehen das andere, besitzen detailiert ausformulierte DIN-Normen Schöpfungshöhe? Siehe dazu auch die Diskussion mit Ralf, den Uploader unter: Benutzer Diskussion:Ralf Roletschek#Deine Datei musste leider gelöscht werden. Gruß --JuTa 15:48, 9. Jul. 2011 (CEST)

Siehe in diesem Zusammenhang auch DIN#Normen in der Rechtsordnung. --JuTa 16:08, 9. Jul. 2011 (CEST)
Daraus: "DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.". Ich sehe nicht, was wie dieser ewiglange Text mit Zeichnungen (23 Seiten / 53,7 MiB) keine SH haben sollte. Wäre auch nicht wirklich mit den BGH-Entscheidungen konform. Löschung ist mE korrekt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:13, 9. Jul. 2011 (CEST)
Imho richtige Entscheidung (ohne das pdf gesehen zu haben). Da es sich nicht um ein Werk der angewandten Kunst (z.B. Logo), sondern eher um eine Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art bei der SH niedrig anzusetzen ist, liegt es an Ralf zu begründen warum 23 Seiten keine SH aufweisen sollen. Der Verweis von Ralf auf die Gesetzeskommentare auf seiner Disk ist auch wenig hilfreich, wenn ihm an einer Diskussion gelegen ist, kann er sie ja zitieren, aber einfach behaupten im Kommentar steht das so bringt es nicht wirklich. Soweit ich das sehe liegt der Ball nun bei Ralf... --Isderion 18:54, 9. Jul. 2011 (CEST)
Nach den mir vorliegenden Kommentaren sind DIN-Normen in der Tat schutzfähig.
Schricker/Loewenheim: „Private technische Normwerke wie DIN-Normen … erfüllen regelmäßig die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung“ (§ 2, Rn. 103; auch Rn. 203)
Dreier/Schulze sagt nichts direkt zur Schutzfähigkeit, stellt jedoch fest, dass DIN-Normen eigentlich ein amtliches Werk wären, wenn nicht § 5 Abs. 3 hinzugefügt worden wäre (§ 5 Rn. 7).
Ich denke, die Lage ist hier eindeutig. Grüße, --ireas :disk: :bew: 22:06, 10. Jul. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ~Lukas Diskussion 18:38, 15. Jul. 2011 (CEST)

Mal bitte drüberschauen, was wir mit diesem Wappen machen. Siehe auch: Benutzer Diskussion:SeppZahn sowie Datei Diskussion:Wappen Donauschwaben.svg. Wappen vom Alter her nicht gemeinfrei, jedoch allgemein verbreitet, wenn auch kein amtliches Werk. -- Quedel 14:22, 12. Jul. 2011 (CEST)

Hat nichtmal ansatzweise SH... -- Chaddy · DDÜP 01:13, 13. Jul. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 07:57, 15. Jul. 2011 (CEST)

Mal bitte SH überprüfen. -- Quedel 18:02, 31. Jul. 2011 (CEST)

Also ich seh ja keine... -- Chaddy · DDÜP 18:21, 31. Jul. 2011 (CEST)
Danke für die zweite Meinung. -- Quedel 11:46, 1. Aug. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 11:46, 1. Aug. 2011 (CEST)

Bitte beim Entfernen des DÜP-Bausteins die Dateibeschreibungsseite jeweils sichten und ggf. Geprüfte Datei ergänzen. --Leyo 14:19, 2. Aug. 2011 (CEST)

Hei zusammen, diese Datei wurde von einem IP-Benutzer zur Schnelllöschung vorgeschlagen und sofort schnellgelöscht. Ich sehe hierbei gleich 3 verschiedene Probleme:

  1. Eine Identifizierung des Benutzers ist nicht erfolgt, siehe auch Diskussion bei Regi. Ohne hier konkret irgendwas vermuten zu wollen, wäre es ja jederzeit denkbar, dass z.B. irgendwelche Benutzer solche Schnelllöschungen mitbekommen und selbst SLAs auf irgendwelche Benutzerbilder stellen. Das wäre recht effektiver Vandalismus, da das ein ziemliches Hin und Her gäbe mit Aufwand für die Admins und die betroffenen Benutzer. Wenn bei jeder SP erst mal die Identität geprüft wird, bevor eine SP eingeleitet werden kann, sollte es auch eine Identitätsprüfung bei solchen Löschungen geben. Die Benutzer(unter)seite würde ja normalerweise auch nicht nach SLA durch IP-Benutzer gelöscht.
  2. Ich wüsste auch gern mal, ob überhaupt Bilder, die von Benutzern unter eine freie Lizenz gestellt wurden, nach Jahren schnellgelöscht werden können/sollten. Es wäre auch hierbei allgemein Missbrauch denkbar, wenn Profis ein paar Edits hier und dort machen und Benutzerbilder hochladen, die sie auch anderweitig verwenden. Dann könnten die ja hier gelöscht werden und Leute abgemahnt werden, die diese Bilder inzwischen normal weiter verwendet haben. Ist das denkbar bzw. wie ist da die Vorgehensweise bei Bilderlöschungen auf Wunsch? Ich will hier gar nichts konkret unterstellen, habe aber Zweifel, ob freigegebene Dateien allgemein einfach so auf Wunsch gelöscht werden sollten. Reicht für etwaige Nachnutzer ein Link auf die gelöschte Datei aus, um keine Probleme mit Abmahnungen zu bekommen? Bei Artikeln gibt es diese Probleme wohl nicht in dem Maße, und dabei gibt es ja normalerweise auch mehrere Urheber, insofern sind externe Links auf dann doch gelöschte Artikel wohl nicht so tragisch, zumal die Lizenz da auch einheitlich ist.
  3. Es sollte hier konkret auch die Datei überprüft werden, vielleicht wird sie dann in Kürze eh normal gelöscht. Das Datum ist nicht angepasst worden seit der ersten Dateiversion und unterscheidet sich vom Datum des Hochladekommentars. Dass somit auch die anderen Angaben nicht angepasst und korrigiert wurden, liegt nahe. Zweifel habe ich, dass alle 3 Fotos mit Selbstauslöser gemacht wurden, zumal auch nicht "selbst fotografiert" in der Quelle steht, sondern wieder nur der Name (klingt eher nach "eigenes Bilderarchiv" als Selbstauslöser). Somit wäre dann evtl. der Urheber falsch und die Lizenz wg. mangelnder Freigabe nicht verwendbar. Wenn der Benutzer darauf nicht reagiert, werden wohl die Dateiversionen eh alle gelöscht werden müssen. Komisch, dass so was überhaupt jahrelang ungeprüft rumsteht.

Und eigentlich sollte man solche unterschiedlichen Bilder gar nicht erst unter demselben Dateinamen neu hochladen, das ist sowieso ein Manko. Möglicherweise geht es beim SLA ja auch eher um die beiden älteren Versionen, denn ganz offensichtlich ist es ja zumindest für den Benutzer kein Problem, dass die letzte Dateiversion im Netz steht, und die Weiterverwendung ist ja auch durch das Recht am eigenen Bild trotz der Lizenz eingeschränkt. Stellt sich die Zusatzfrage: Ist allgemein eine Versionslöschung von Dateiversionen auf Wunsch von dort abgebildeten Benutzern möglich? --Geitost 00:03, 29. Jul. 2011 (CEST)

Laut Bildbeschreibung ist er selbst der Urheber und hat durch das Veröffentlichen auf Wikipedia dann auch bzgl. Recht am eigenen Bild eine Freigabe erteilt. Insofern (wenn die Angaben stimmen) ist das Bild völlig problemlos und es besteht kein Grund für eine Löschung. -- Chaddy · DDÜP 00:54, 29. Jul. 2011 (CEST)
Der Löschtragsteller bin ich, einst unter Benutzer:Mosaico angemeldet gewesen und die drei Bildvarianten zeigen mich. Die Bilder sind nicht mit Selbstauslöser entstanden, sondern wurden von meiner Frau Edith mit meiner Kamera aufgenommen. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, dass Wikipedia ein Bild von mir weiterhin gespeichert hat. Freut mich, wenn ich als "Bildleiche" via Google immer noch bei Wikipedia gefunden werde. Allerdings dachte ich, im Sinne des Reinlichkeitsgebots bei Wikipedia, dass nicht benutzte Dateien bzw. gelöschte User aufgeräumt gehörten.
Leider blicke ich nicht ganz durch die administrative Welt von Wikipedia durch - ich bekam ein E-Mail, in dem eine Vorlage zur Erteilung einer weiteren Nutzung erteilt werden kann. Also genau dem Gegenteil von dem, worum ich gebeten hatte. Ich werde mal auf diese E-Mail-Adresse auch antworten. Vielleicht ist die Sache dann korrekt meint 93.82.152.76 09:35, 29. Jul. 2011 (CEST) (Peter Krackowizer)
Nun, nicht benutzte Bilder werden eigentlich nicht gelöscht, so ein Reinlichkeitsgebot gibt es nicht.
Der freien Nutzung hast du bereits zugestimmt, indem du für das Bild die Lizenz "CC-by-sa 2.0" erteilt hast (bzw. eigentlich müsste das deine Frau tun, da sie ja das Foto aufgenommen hat). -- Chaddy · DDÜP 14:37, 29. Jul. 2011 (CEST)
ich habe einer freien Nutzung durch das Hochladen zugestimmt. Aber wo steht, dass jemand seine freie Nutzung nicht widerrufen kann? Nun, mir geht es aber auch nicht um eine weitere Nutzung - ist ja schön, wenn ihr mich durch in Bild in Erinnerung behält. Ich finde es nur komisch, ein Bild zu behalten, dass weder verwendet wird noch eine wichtige Person darstellt. Daher dachte ich, naiv wie ich nun einmal bin, mit Schnellöschung Speicherplatz frei zu machen meint freundlich Peter Krackowizer 91.115.92.107 21:09, 31. Jul. 2011 (CEST)
Man kann keine Lizenz wieder zurückziehen (das wäre auch dämlich für denjenigen, der das Bild schon völlig legal verwendet).
Und Speicherplatz sparen kann man durch eine Löschung, denn richtig "gelöscht" wird gar nichts. Es wird nur "versteckt", so dass es nur noch Admins sehen können. Richtig "löschen" können nur Server-Admins und das tun die nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen. -- Chaddy · DDÜP 22:32, 31. Jul. 2011 (CEST)
Siehe beispielsweise http://wiki.creativecommons.org/FAQ#What_if_I_change_my_mind.3F Oder im Vertragstext der von dir gewählten Lizenz: "[...] worldwide, royalty-free, non-exclusive, perpetual (for the duration of the applicable copyright) license to exercise the rights in the Work as stated below [...]" (Hervorhebung von mir). Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:28, 2. Aug. 2011 (CEST)
na dann lasst meine Bilder bestehen! Erinnerung an meine Jugend in ein paar Jahren meint grinsend 91.115.80.128 11:43, 3. Aug. 2011 (CEST) nur wer Spuren hinterlässt, wird nicht vergessen!...
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Schöpfungshöhe des Löwen? --JuTa 22:09, 30. Jul. 2011 (CEST)

IMO keine klare Unterschreitung der notwendigen Schöpfungshöhe. Besser löschen. --Kam Solusar 04:35, 5. Aug. 2011 (CEST)
Gelöscht. -- Quedel 19:38, 9. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 19:38, 9. Sep. 2011 (CEST)

Panoramafreiheit einer auf ein Auto lakierten Comicfigur, oder nicht? -- JuTa 13:49, 24. Jul. 2011 (CEST)

Hatten wir schonmal eine umfassende Diskussion dazu, Fazit: nein. --ireas :disk: :bew: 13:54, 24. Jul. 2011 (CEST)
Auf commons:Commons:Deletion requests/File:Schöller-Eistransport-LKW, 2010.JPG ausführlich kommentiert:
According to Vogel in Schricker/Loewenheim 4. A. § 59 Rdnr. 16, FOP does not apply to "Darstellungen an Fahrzeugen, die am Straßenrand vorübergehend abgestellt sind." The Wikipedia article leaves it unclear (I'm not sure about the quality of the article, though, have not read it so far), so does, quite surprisingly, even Klaus Graf in his "Urheberrechtsfibel" (Google Books). On the other hand, there is Ernst ZUM 1998, 475/477 obviously assuming that FOP does apply. (Three other legal commentaries I've checked briefly don't seem to have something directly fitting our case here.)
Im Ergebnis also eher nein. —Pill (Kontakt) 00:20, 29. Jul. 2011 (CEST)

Gelöscht. -- Quedel 18:36, 19. Sep. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 18:36, 19. Sep. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe für den Adler auf dem Logo? -- JuTa 13:51, 24. Jul. 2011 (CEST)

Ich denke nicht, vgl. Wikipedia:DÜP/S#Bundesgerichtshof_-_Silberdistel -- ıpɐɥns 12:12, 6. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 20:35, 9. Okt. 2011 (CEST)

Österreichische €-Gedenk-Münzen sind Amtliche Werke, oder nicht? Bessere Quellen hab ich schonmal gefunden: http://austrian-mint.at/cms.php?referer=cms.php%3FpageName%3D154&pageId=154&muenzsuche=EU&muenzeId=151 und http://austrian-mint.at/cms.php?referer=cms.php%3FpageName%3D154&pageId=154&muenzsuche=EU&muenzeId=152. Man beachte auch http://austrian-mint.at/impressum?l=de. Also veröffentlicht wurden sie von einer AG, die sich alle Rechte vorbehält. -- JuTa 22:56, 10. Jul. 2011 (CEST)

Ich kenne keine Rechtfertigung (innerhalb wie außerhalb von Wikipedia) für die Gemeinfreiheit österreichischer Münzen (dagegen auch Walter, Österreichisches UrhR, Kap. 2, Rn. 311). —Pill (Kontakt) 10:09, 9. Aug. 2011 (CEST)
Amtliches Werk? Notfalls nach deutschem Recht per Schutzlandprinzip. -- Chaddy · DDÜP 21:35, 9. Aug. 2011 (CEST)
Ich wüsste weder inwiefern das Schutzlandprinzip helfen soll (vgl. WP:BR), noch inwiefern eine Verschiebung in den deutschen Rechtsraum die Problematik ändert – die Frage nach der "Rechtfertigung" bleibt an sich bestehen (in was für einer Art Werk werden die Münzen dort publiziert/bekannt gemacht, wenn überhaupt?; wie ist die dortige Veröffentlichung zur charakterisieren? Etc.). —Pill (Kontakt) 23:24, 9. Aug. 2011 (CEST)

Bevor die Dateien noch ein paar Jahre hier herumdümpeln: Ich bleibe bei meiner Einschätzung als Amtliches Werk, wir behandeln alle staatlichen Zahlungsmittel als Amtliche Werke. -- Chaddy · DDÜP 22:39, 3. Mär. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 22:39, 3. Mär. 2012 (CET)
Von meiner Disk. hierher. --Saibo (Δ) 18:26, 24. Jul. 2011 (CEST)

Hei Saibo, gibt es irgendeinen Beleg dafür, dass eine Fotografie von einem an einem/r öffentlichen Weg/Platz/Straße befindlichen Gebäude wie dem Olympiastadion, die von einem für jeden öffentlich zugänglichen Ort aus gemacht wurde (also nicht mit einem Hilfsmittel wie einer Leiter oder einem Flugzeug aus der Luft, sondern von einem absolut öffentlich zugänglichen Ort wie einem Glockenturm), keine Panoramafreiheit haben soll? Ganz ehrlich: Im unter Panoramafreiheit#Deutschland zitierten § 59 UrhG steht davon absolut nichts. Warum wird das dann so interpretiert, als stünde es dort so? Viele Grüße --Geitost 18:46, 23. Jul. 2011 (CEST)

Ergänzt: In der Hundertwasserentscheidung geht es um eine Aufnahme von einem Privatgebäude / einer Privatwohnung aus, das/die ist natürlich nicht öffentlich zugänglich. Für den Glockenturm braucht es keine Genehmigung, der ist öffentlich zugänglich und hat damit somit nix zu tun. Dort steht auch:

  • „Nach österreichischem Recht ist dies durch die Panoramafreiheit gedeckt, nach deutschem Recht nicht, da die Aufnahme von einem Punkt außerhalb des öffentlichen Raums aufgenommen wurde.“

Glockenturm = öffentlicher Raum, also Panoramafreiheit gegeben. --Geitost 18:53, 23. Jul. 2011 (CEST)


Wie ich in der UF-Disk. schrieb: die Aussichtsplattform auf der Spitze des Turms ist nach Zahlung von Eintritt für Besucher außer im Winter zugänglich. Das ist nicht öffentlich. ("Die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt" Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9Ean_.C3.B6ffentlichen.E2.809C) Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:26, 24. Jul. 2011 (CEST)

Diskussion am besten vorerst hier: commons:Commons:Deletion requests/File:Panorama Berliner Olympiastadion-Glockenturm.jpg - dort ist schon einiges zum ähnlichen Bild geschrieben worden. --Saibo (Δ) 18:36, 24. Jul. 2011 (CEST) Link korrigiert von --ireas :disk: :bew: 18:40, 24. Jul. 2011 (CEST)

(überschnitten)
Von Panoramafreiheit würde ich hier nicht ausgehen; die Argumentation preisgekrönt → schutzfähig überzeugt mich jedoch auch nicht (so könnte man sich auch vorstellen, dass das laufende Auge einen Logo-Design-Award gewonnen hat). Zu der Frage, ob das Stadion geschützt ist, fehlt mir persönlich der Kontext, ein Maßstab.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 18:39, 24. Jul. 2011 (CEST)
Ich hätte nicht gleichzeitig in COM und hier LA stellen sollen... nicht richtig nachgedacht. Lass uns mal hier vorerst nicht weiterdiskutieren, oder?
Solange wir nicht wissen, dass es nicht geschützt ist, sollten wir aber wohl davon ausgehen, dass es jenes ist (unterstrichen von den Architekturpreisen), oder? Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:51, 24. Jul. 2011 (CEST)

Panoramafreiheit greift hier definitv nicht, aber Schöpfungshöhe sehe ich hier auch keine. -- Chaddy · DDÜP 22:40, 3. Mär. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 22:40, 3. Mär. 2012 (CET)

Frage ist, inwieweit die Gemeinfreiheit der Briefmarken auch auf die Ersttagsblätter sich erstreckt. Vergleiche auch die jeweiligen Dateibeschreibungsseiten mit den Argumenten des Hochladenden. -- Quedel 23:30, 7. Jul. 2011 (CEST)

Die Annahme einer Gemeinfreiheit von Briefmarken fußt darauf, dass die (offiziellen) Briefmarken in einem Amtsblatt eines Bundesministeriums wiedergegeben werden und sie damit, in Anschluss an eine Entscheidung des LG München <LG München I 10.03.1987 21 S 20861/86 "Briefmarke"; GRUR 1987, 436>, durch ihr dortiges Erscheinen wg. § 5 Abs. 1 gemeinfrei seien (denn darunter fällt ein solches Amtsblatt). Selbst wenn man dieser Logik folgt (was meiner Ansicht nach grundsätzlich nicht anzuraten, aber hier und auf Commons von den Projektrichtlinien gedeckt ist), findet diese Annahme natürlich genau dann ihre Grenzen, wo die betreffenden Werke nicht mehr in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. Spontan kann ich mir hier schwer vorstellen, dass die genannten Werken in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. —Pill (Kontakt) 02:05, 8. Jul. 2011 (CEST)
Das IVA79-Bild geht nicht, weil da ein Lichtbild des Transrapids abgedruckt ist. Alle anderen sind IMHO OK, da die Grafiken keine SH aufweisen bzw im Falle Kiels die Vorlage durch Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei ist und die Texte keine SH haben. Was meint ihr, Kollegen? Grüße --h-stt !? 16:00, 8. Jul. 2011 (CEST)
Das ist kein Lichtbild des Transrapides, sondern eine Zeichnung. -- Chaddy · DDÜP 19:17, 8. Jul. 2011 (CEST)
hmm, sieht in der tat so aus, aber das sollte die sachlage hier nicht ändern. grüße, —Pill (Kontakt) 19:05, 20. Aug. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard 16:44, 29. Sep. 2012 (CEST)