Wikipedia:Meinungsbilder/Inaktive Funktionsträger

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob inaktive Inhaber „höherer“ Funktionen im Sinne des Meinungsbildes zur Aufgabentrennung ihres Amtes enthoben werden sollen. Betroffen sind im Moment die folgenden Benutzergruppen:

Initiatoren und Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. --Michileo (Diskussion) 16:43, 29. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Gruß Tom (Diskussion) 10:42, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. -- Echtner (Diskussion) 18:39, 29. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Heubergen (Diskussion) 19:49, 12. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. --Kharon 07:33, 16. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Aktueller Zustand[Quelltext bearbeiten]

Für die genannten höheren Funktionen gelten derzeit unterschiedliche Regelungen. Alle haben gemeinsam, dass es bis zum Entzug der Rechte relativ lange dauern kann. Konkret stellt sich das wie folgt dar:

  • Checkuser-Berechtigte und Oversighter müssen sich alle zwei Jahre der Wiederwahl stellen. Nach der jeweiligen Policy (CU, OS) werden die Rechte außerdem nach einem Jahr Inaktivität entzogen.
  • Bürokraten müssen sich alle zwei Jahre der Wiederwahl stellen. Ein Entzug der Rechte wegen Inaktivität erfolgt ansonsten nicht.
  • Schiedsrichter müssen sich einer jährlichen Wiederwahl stellen. Ein Entzug der Rechte wegen Inaktivität erfolgt ansonsten nicht.

Im Meinungsbild zur Aufgabentrennung wurde formuliert: Bei längerer Inaktivität eines für die genannten Zusatzfunktionen gewählten Benutzers ist eine Nachwahl einzuleiten. Darüber wurde jedoch weder abgestimmt noch wurde konkretisiert, wann ein Benutzer in diesem Zusammenhang als inaktiv gilt und wie die Vorgehensweise in einem solchen Fall ist.

Ferner gibt es für die Anzahl der Funktionsinhaber Regelungen. Laut Meinungsbild muss jede der genannten Gruppen mindestens drei Mitglieder haben. Außerdem gilt:

  • Checkuser- und Oversight-Rechte sollen wegen der damit möglichen Eingriffe in den Datenschutz möglichst sparsam vergeben werden.
  • Die im Meinungsbild zur Wiederwahl beschlossene Regelung legt nahe, dass die Anzahl der Funktionsträger gleich bleiben soll.
  • Für Checkuser wurde nach einer Diskussion ausdrücklich festgelegt, wann Wahlen stattfinden und wie viele Berechtigte gewählt werden sollen.
  • Das Schiedsgericht besteht in der Regel aus zehn Mitgliedern. Ausnahmen sind im Wahlprozedere festgelegt.
  • Für Bürokraten und Oversighter gibt es keine feste Maximalzahl. Wahlen finden üblicherweise statt, wenn mindestens ein Funktionsträger zurücktritt oder nicht wiedergewählt wird, wobei es üblich ist, dass Kandidaten häufig eine Selbstverpflichtung abgeben, nach der eine Vergrößerung der Anzahl ausgeschlossen ist. Bei den Bürokraten gab es aber nach einem Rücktritt auch schon einmal einen Nachrücker, der in der vorangegangenen Wahl gewählt wurde.

Problembeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Diese Situation hat im letzten Jahr im Checkuser-System zu Problemen geführt. Zwei der Checkuser-Berechtigten waren Monatelang inaktiv und nicht erreichbar. Neben einem liegen gebliebenen Fall, bei dem durch das Verschwinden des Bearbeiters die abgerufenen Daten nicht ausgewertet werden konnten, resultierten daraus verlängerte Bearbeitungszeiten wegen Mehrarbeit, Frust und Motivationsverlust bei den aktiven Checkuser-Berechtigten.

Um die Handlungsfähigkeit des Checkuser-Systems zu gewährleisten, wäre eigentlich eine Nachwahl erforderlich gewesen. Diese ist aber bislang nicht vorgesehen. Die unter Wikipedia:Checkuser/Wahl formulierten Bedingungen für eine außerplanmäßige Wahl sind nicht erfüllt: Es gab zum einen noch drei aktive Checkuser-Berechtigte, zum anderen waren auch die beiden inaktiven CU-Berechtigten formal noch im Amt.

Inzwischen hat sich die Situation zwar durch die planmäßige Wahl im September 2012, in der zwei neue CU-Berechtigte gewählt wurden, geändert. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig erneut zu ähnlichen Problemen kommt.

Grundsätzlich wäre auch bei den anderen oben genannten Gruppen vorstellbar, dass die Handlungsfähigkeit durch inaktive Funktionsträger eingeschränkt wird. So ist auch von fünf Bürokraten einer seit Monaten inaktiv, was eine dauerhafte Mehrbelastung für die anderen vier Bürokraten bedeutet. Daher sollte eine entsprechende Regelung diese Gruppen mit einbeziehen.

Abgestimmt wird über folgenden Regelungsvorschlag:

Amtsenthebung
  1. Inhaber höherer Funktionen sollen auf ihrer Diskussionsseite angeschrieben werden, wenn sie seit 60 Tagen weder eine Bearbeitung vorgenommen noch eine in den öffentlichen Logbüchern protokollierte Aktion durchgeführt haben. Dabei ist auf den drohenden Entzug der Funktion hinzuweisen. 30 Tage nach dieser Benachrichtigung, also mindestens 90 Tage nach der letzten Bearbeitung oder protokollierten Aktion, sollen den betroffenen Benutzern die Funktionen entzogen werden.
  2. Bei kürzer andauernder Inaktivität können die aktiven Funktionsträger[1] einstimmig eine Amtsenthebung beschließen.
Nachwahl
  1. Sofern es für die jeweilige Funktion eine Möglichkeit zum Nachrücken gibt, können frei gewordene Plätze nach der Amtsenthebung oder nach einem Rücktritt zunächst durch einen Nachrücker besetzt werden.
  2. Gibt es noch mindestens 7 (Schiedsrichter) bzw. 4 (sonstige Funktionsinhaber), ohne dass Nachrücker zur Verfügung stehen, so können die verbleibenden aktiven Funktionsträger[1] mit einfacher Mehrheit beschließen, dass sofort nachgewählt werden soll. Anderenfalls erfolgt keine Nachwahl. Die frei gewordenen Plätze bleiben vorerst unbesetzt.
  3. Gibt es nur noch 6[2] (Schiedsrichter) bzw. 3[3] (sonstige Funktionen) Funktionsinhaber, ohne dass Nachrücker zur Verfügung stehen, dann ist eine Nachwahl zwingend. Sie soll zügig, in der Regel spätestens im nächsten Monat, durchgeführt werden.
  4. Sofern es regelmäßige Wahlen gibt, gelten die nachgewählten Funktionsinhaber bis zur übernächsten regulären Wahl als gewählt. In der nächsten Wahl sind gegebenenfalls weniger freie Plätze zu besetzen, so dass die Anzahl der Funktionsinhaber sich nicht erhöht.
Anmerkung
  1. a b Das sind in diesem Zusammenhang jene Inhaber derselben Funktion, die innerhalb der letzten 14 Tage mindestens eine Bearbeitung oder öffentliche Logbuchaktion vorgenommen haben.
  2. Die Zahl 6 ergibt sich daraus, dass für die Bearbeitung eines Falles mindestens 5 Schiedsrichter erforderlich sind. Ein Fall, bei dem ein einziger Schiedsrichter befangen ist, könnte nach einem weiteren Rücktritt somit nicht mehr bearbeitet werden.
  3. Die Zahl 3 ergibt sich aus dem Meinungsbild zur Aufgabentrennung. Käme es bei nur noch 3 aktiven Funktionsinhabern nicht zu einer zwingenden Neuwahl, dann würde nach einem weiteren Rücktritt gegen das MB verstoßen.

Pro[Quelltext bearbeiten]

  • Es wird eine Regelung geschaffen, mit der ein Teil der derzeitigen Probleme im Checkuser-System möglicherweise gelöst, vor allem aber für die Zukunft vermieden werden können.
  • Bei in der Anzahl beschränkten höheren Funktionen wirkt sich Inaktivität einzelner Funktionsinhaber wesentlich schwerer aus, als das etwa bei den derzeit rund 250 Administratoren der Fall ist.
  • Wenn zu einem Benutzer Kontakt besteht, und er voraussichtlich in absehbarer Zeit wieder aktiv wird, kann ihm nahegelegt werden, einen Edit durchzuführen, der das Verfahren abbricht.
  • Man könnte dem Inaktivitätsproblem auch entgegenwirken, indem man die Anzahl der Funktionsträger dauerhaft oder temporär aufstockt. Dazu sind aber weitere Diskussionen nötig. Bis es zu dauerhaften Aufstockungen kommt, vergehen manchmal Jahre, so wurde die Aufstockung der Checkuser-Berechtigten von 3 auf 5 bereits seit 2008 kontrovers diskutiert (Beitrag von Bdk von März 2008, 2009 (1), (2)), wurde aber erst 2011 durchgeführt. Sehr lange und kontroverse Diskussionen (Bsp.), ein Meinungsbild ohne eindeutiges Ergebnis und dadurch bedingt mehrere Kandidaturabbrüche gab es im Laufe der Jahre auch bei den Bürokraten (2005, 2007), wenn es um die Aufstockung der Anzahl an Bürokraten ging.
  • Es ist auch mit dieser Regelung weiterhin möglich, dass es im Falle eines Rücktritts (wie bei den Bürokraten bereits geschehen) oder einer Amtsenthebung einen Nachrücker aus der letzten Wahl gibt. Eine Neuwahl wird erst zwingend, wenn nicht nach der ersten von zwei Amtsenthebungen bereits eine in der letzten Wahl gewählte Person nachgerückt ist und es damit wieder vier Funktionsträger gibt. Für die Funktionen Checkuser und Oversight ist die Nachrückerfrage nicht abschließend geklärt und müsste gesondert diskutiert werden.
  • Da es bei den Bürokraten grundsätzlich die Möglichkeit von Nachrückern bei Rücktritten bereits gibt, würde es durch diesen Vorschlag auch bei Amtsenthebung eines dauerhaft inaktiven Bürokraten erst möglich, einen neuen Bürokraten nachrücken zu lassen. Durch die bisher übliche Selbstverpflichtung bei Bürokratenwahlen auf höchstens fünf Bürokraten kann dies nicht vorher erfolgen. Ohne die Regelung ist nur eine Aufstockung der Anzahl durch Neuwahl möglich, denn es gibt keine Inaktivitätsregelung, nur den 2-jährigen Wahltermin.
  • Ähnlich wie bei den Bürokraten sähe es im bislang noch nicht eingetretenen Fall auch bei den Oversightern aus, wo bislang immer nach Rücktritten zeitnah neue Oversighter nachgewählt wurden und es außerhalb der zweijährigen Wiederwahlen keine festen Wahltermine gibt. Gerade bei dieser Funktion, wo die Oversightfälle sehr zeitnah bearbeitet werden sollen, ist es besonders wichtig, dass es genügend aktive Funktionsträger gibt, damit immer zeitnah jemand zur Verfügung stehen kann.

Kontra[Quelltext bearbeiten]

  • Die gewählten Zeitspannen sind willkürlich. Kürzere oder längere Zeiten könnten besser sein.
  • Es kann immer Gründe geben, die für einige Zeit keine Mitarbeit ermöglichen. Im Extremfall wird ein Benutzer wenige Tage nach seiner Amtsenthebung wieder aktiv.
  • Ein Benutzer, der sein Amt nicht verlieren möchte, könnte mit regelmäßigen kleinen Alibiedits eine Amtsenthebung verhindern, ohne für die Ausübung seiner Funktion zur Verfügung zu stehen.
  • Man könnte anstelle einer Nachwahl auch grundsätzlich die besten nicht gewählten Kandidaten der letzten Wahl nachrücken lassen. Dort, wo dieses Verfahren nicht bereits vorgesehen ist, schafft dieses Meinungsbild dafür auch keine verbindliche Regelung.
  • Eine Amtsenthebung und Nachwahl kann nicht verhindern, dass ein Checkuserantrag, bei dem ein später inaktiver Checkuser-Berechtigter den Antrag übernommen und Checkuser durchgeführt hat, von den aktiven Checkuser-Berechtigten nicht weiterbearbeitet werden kann, da sie verloren gegangene Daten nicht mehr abrufen können. Der Vorschlag löst also nur einen Teil der Probleme. Das Problem nicht mehr bearbeitbarer Fälle müsste durch andere Systemänderungen bei Checkuser angegangen werden.
  • Alternativ könnte auch eine temporäre Aufstockung der jeweiligen Anzahl an Funktionsinhabern beschlossen werden. Eine solche Aufstockung war besonders bei den Bürokraten, aber auch in allen drei anderen Funktionen immer wieder im Gespräch. Bei den CU-Berechtigten kam es 2011 nach einer Diskussion bereits zur Aufstockung von 3 auf 5.

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht der obige Vorschlag. Es kann mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt oder sich enthalten werden. Die Annahme des Vorschlags erfolgt mit Zweidrittelmehrheit der im inhaltlichen Teil Abstimmenden. Enthaltungen werden auch hier nicht berücksichtigt.

Formale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung bezüglich der Annahme[Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung bezüglich des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

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