Wikipedia:Meinungsbilder/Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Das Meinungsbild wird voraussichtlich am 11. Mai 2024 um 00:00 Uhr beginnen und am 26. Mai 2024 um 00:00 Uhr enden. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung. (aktualisieren, wenn die Abstimmung laut Text begonnen hat, aber noch den falschen Text anzeigt (?))

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Mit diesem Meinungsbild sollen Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten festgelegt werden.

Initiatoren und Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Initiatoren

Unterstützer
  1. --🌙 Mondtaler (Diskussion) 22:19, 10. Mär. 2024 (CET)
  2. -- Goroth (Diskussion) 01:30, 11. Mär. 2024 (CET)
  3. -- SchaerWords (Diskussion) 07:26, 11. Mär. 2024 (CET)
  4. -- BurningKestrel (Diskussion) 23:49, 11. Mär. 2024 (CET)
  5. -- Bildungskind (Diskussion) 15:59, 12. Mär. 2024 (CET)
  6. -- VD (DiskussionNachhaltigkeitsinitiative) 17:10, 14. Mär. 2024 (CET)
  7. -- Adtonko 05:01, 21. Mär. 2024 (CET)
  8. -- Ankermast (Diskussion) 14:06, 4. Apr. 2024 (CEST)
    -- Zellmer (Diskussion) 08:52, 8. Apr. 2024 (CEST) Du warst zum Zeitpunkt deiner Stimmabgabe nicht allgemein stimmberechtigt! --Funkruf Benutzer Diskussion:Funkruf WP:CVU 16:56, 3. Mai 2024 (CEST)
  9. --Wsm Disk CVU 10:20, 27. Apr. 2024 (CEST)
  10. --Xyz (Kontaktier mich) 13:13, 27. Apr. 2024 (CEST)
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist.
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Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Problem[Quelltext bearbeiten]

Es kommt häufig vor, dass Artikel zu Webvideoproduzenten auf Wikipedia erstellt werden und meist führen sie zu Löschdiskussionen. Zur Zeit können nur die allgemeinen Kriterien für Relevanz (WP:RK#A bzw. WP:RK#P) für die Beurteilung herangezogen werden, was in der Praxis zu sehr langen Diskussionen führte. Dies kostet Nerven, schreckt Neulinge ab und bindet Zeit: Alleine in den sieben Tagen vom 3. Februar bis zum 10. Februar 2024 wurden vier Löschanträge gegen Webvideoproduzenten gestellt (HoneyPuu, Filian (Vtuber), Bob Brickman und Tommy Toalingling). Angesichts der wachsenden Bedeutung von Webvideoproduzenten, gegenüber den traditionellen Medien, ist zu erwarten, dass immer mehr Artikel über Webvideoproduzenten angelegt, aber zur Löschung vorgeschlagen werden.

Deshalb wurde am 10. Februar eine Diskussion über mögliche Relevanzkriterien begonnen. In der Folge gab es verschiedene Vorschläge, über die in diesem Meinungsbild abgestimmt werden soll. Bis jetzt wurden solche RK laut Wikipedia:Relevanzkriterien/Register bereits 17-mal diskutiert, es kam aber nie zu einer Einigung. Ein Meinungsbild zur Relevanz von Webvideokanälen scheiterte 2018 aufgrund verschiedener Vorbehalte.

Bemerkung zu den Vorschlägen[Quelltext bearbeiten]

Bei der Erstellung der Vorschläge ist erörtert worden, dass es nicht sinnvoll wäre, Relevanzkriterien nur für Webvideoproduzenten unabhängig von ihren Webvideokanälen zu erstellen. Denn es sind prinzipiell drei Konstellationen denkbar, die zu beachten sind:

  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideoproduzenten, nicht aber zu den Webvideokanälen angelegt werden: Das wäre bei Webvideoproduzenten vorstellbar, die sich selbst in den Videos in den Mittelpunkt stellen. Tom Scott (Unterhaltungskünstler) oder Gronkh wären solche Beispiele, wo es nicht sinnvoll wäre, zu jedem einzelnen Webvideokanal, den sie betreiben, eigene Artikel zu erstellen.
  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideokanal angelegt werden, aber nicht zu einem Webvideoproduzenten: Es gibt Kanäle, die eine sehr große Reichweite haben, den Moderator aber nicht in den Mittelpunkt stellen oder gar keine zentrale Figur zeigen. Zum Beispiel tritt im Kanal „Armchair Historian“ der Moderator Griffin Johnsen kaum in den Vordergrund. Darunter würden auch Virtual YouTuber fallen, bei denen über die Person fast nichts bekannt ist.
  • Es soll ein Artikel zu einem Webvideokanal und ein Artikel zum Webvideoproduzenten angelegt werden: Das wäre am ehesten bei fernsehähnlichen Formaten vorstellbar. Verschiedene Fernsehshows haben eigene Wikipedia-Artikel, ebenso wie ihre Moderatoren. Dies wäre vor allem dann sinnvoll, wenn die Person hinter einem Webvideokanal sich auch bei anderen (thematisch unterschiedlichen) Webvideokanälen hervorgetan hat.

Deshalb sollen hier sowohl Relevanzkriterien für Webvideokanäle als auch für Webvideoproduzenten erstellt werden. Streamer als spezielle Webvideoproduzenten müssten aber gesondert behandelt werden, weshalb Kriterien für diese separat zur Abstimmung gestellt werden.

Status quo[Quelltext bearbeiten]

Derzeit gibt es keine spezifischen Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten. Eine Ablehnung des Meinungsbildes wäre also gleichbedeutend mit der Beibehaltung des Status quo.

Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Da es in der damaligen Diskussion keinen klaren Konsens bezüglich eines Vorschlages gab, sollen hier zu Webvideokanälen und bei Live-Streaming-Kanälen über mehrere Vorschläge abgestimmt werden.

Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]

Webvideokanäle sind relevant, wenn sie mindestens drei der folgenden Kriterien belegt erfüllen:

  • Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.
  • Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum von einem Jahr eine Million Aufrufe oder erreichten dies historisch.
  • Über den Webvideokanal wurden zwei Artikel in relevanten und bekannten überregionalen Magazinen/Medienportalen oder vier Artikel in relevanten Fach- oder Regionalzeitungen veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden. Eine bloße Erwähnung reicht nicht aus.
  • Der Webvideokanal wird in einem Sachbuch behandelt, dessen Autor nicht mit dem Webvideokanal in Zusammenhang steht. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.
  • Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.
  • Der Webvideokanal wird von einem relevanten Multi-Channel-Network wie Disney Digital Network oder einem Medienangebot wie funk betrieben oder unterstützt.
  • Der Webvideokanal oder dessen Webvideoproduzent gewann einen relevanten Preis, der in einer Positivliste festgelegt werden soll.
  • Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.
  • Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

Für Kurzvideoproduzenten (im Sinne dieses Relevanzkriteriums Produzenten, die hauptsächlich Videos veröffentlichen, die nicht länger als fünf Minuten sind) gelten dieselben Kriterien, allerdings beträgt die Anzahl geforderter Videoaufrufe im zweiten Punkt für diese fünf Millionen. Ein Artikel zu einem Webvideokanal soll nicht erstellt werden, wenn der Webvideoproduzent im Zentrum dessen stünde.

Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Webvideokanäle sind relevant, wenn sie mindestens drei der folgenden Kriterien belegt erfüllen:

  • Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.
  • Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum von einem Jahr eine Million Aufrufe oder erreichten dies historisch.
  • Über den Webvideokanal wurden zwei Artikel in relevanten und bekannten überregionalen Magazinen/Medienportalen oder vier Artikel in relevanten Fach- oder Regionalzeitungen veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden. Eine bloße Erwähnung reicht nicht aus.
  • Der Webvideokanal wird in einem Sachbuch behandelt, dessen Autor nicht mit dem Webvideokanal in Zusammenhang steht. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.
  • Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.
  • Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.
  • Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

Für Kurzvideoproduzenten (im Sinne dieses Relevanzkriteriums Produzenten, die hauptsächlich Videos veröffentlichen, die nicht länger als fünf Minuten sind) gelten dieselben Kriterien allerdings beträgt die Anzahl geforderter Videoaufrufe im zweiten Punkt für diese zehn Millionen. Ein Artikel zu einem Webvideokanal soll nicht erstellt werden, wenn der Webvideoproduzent im Zentrum dessen stünde.

Live-Streaming[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag C[Quelltext bearbeiten]

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn

  • er drei der Kriterien für Webvideokanäle erfüllt oder
  • zwei der Kriterien für Webvideokanäle erfüllt und in einem Zeitraum von vier Monaten durchschnittlich 10.000 Zuschauer hatte.

Vorschlag D[Quelltext bearbeiten]

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn

  • er drei der Kriterien für Webvideokanäle erfüllt oder
  • zwei der Kriterien für Webvideokanäle erfüllt und in einem Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich 20.000 Zuschauer hatte.

Webvideoproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Ein Webvideoproduzent ist relevant, wenn er

  • einen relevanten Webvideokanal betreibt, welcher ihn selbst als Mittelpunkt hat oder jener maßgeblicher Bezugspunkt in den Videos ist oder
  • mindestens zwei relevante, thematisch verschiedene Webvideokanäle betreibt oder betrieben hat.

Erläuterung zu den Vorschlägen, sowie Vor- und Nachteile[Quelltext bearbeiten]

Im Folgenden werden die wesentlichen Argumente wiedergegeben, die in der damaligen Diskussion zu den Vorschlägen erörtert worden sind.

Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

In den Relevanzkriterien haben wir uns nach der Diskussion auf zwei oder drei Kriterien geeinigt, da jedes Kriterium für sich nach gegenwärtigem Konsens nicht ausreicht, um automatische Relevanz zu begründen. Die erhöhten Anforderungen für Kurzvideoproduzenten erschienen notwendig, da kürzere Videos deutlich leichter hohe Videoaufrufzahlen erzielen.

Der Webvideokanal hat mindestens eine Million Abonnenten.

  • Pro
  • Kontra
    • Eine Million ist eine willkürlich gewählte Zahl. Ein englischsprachiger Kanal dürfte es weitaus leichter haben, ein Millionenpublikum zu erreichen als ein deutschsprachiger. Andere Vorschläge (wie zum Beispiel Versuche, eine variable Zahl abhängig von der Sprache zu schaffen) fanden keinen Konsens.
    • Da die Zahl der Abonnenten im Internetzeitalter eine wichtige „Währung“ ist, besteht die Gefahr, dass Kanäle sich Relevanz „erkaufen“ könnten.


Die monatlichen Videoaufrufe betragen in einem Zeitraum eine Million/fünf Millionen Aufrufe oder betrugen dies historisch.

  • Pro
    • Dieser Vorschlag wurde als Reaktion auf den vorherigen Kritikpunkt eingebracht, man könne sich Abonnenten kaufen: Mit diesem weiteren Kriterium soll sichergestellt werden, dass die Abonnenten sich auch tatsächlich die Videos anschauen.
    • Da das Kriterium nur bei Kanälen mit einem Mindestalter von zwölf Monaten anwendbar ist, ist es bei neuen Kanälen, die in kurzer Zeit viel Aufmerksamkeit erregen und danach nie wieder („Newstickeritis“), nicht anwendbar.
  • Kontra
    • Die allgemeine Kritik an starren Zahl, die je nach Sprache unterschiedlich zu gewichten sind, greift auch hier.
    • Es bestünde eine Ungleichbehandlung zwischen Kanälen, die sehr selten Videos hochladen (wie zum Beispiel der Kanal „Oversimplified“, welcher nur eine Handvoll Videos pro Jahr veröffentlicht) und Kanälen, die täglich Videos hochladen. Für letztere ist es deutlich leichter, das Kriterium zu erreichen.


Über den Kanal wurden zwei Artikel in einem relevanten und bekannten überregionalen Magazin/Medienportal oder vier Artikel in einer relevanten Fach- oder Regionalzeitung veröffentlicht. Bei Artikeln über einen Influencer, zählt diese Berichterstattung für alle Kanäle, die von dieser Person betrieben werden.

  • Pro
    • Viele Artikel, die zur Löschung vorgeschlagen wurden, krankten an schlechter Beleglage. Rezeption in den Medien soll ausdrücklich als Anhaltspunkt für Relevanz genannt werden, wobei hier konkrete Mindestzahlen vorgeschlagen sind, um Unklarheiten vorzubeugen.
  • Kontra
    • Die vorgeschlagenen Mindestzahlen sagen per se noch nichts über die Qualität der Belege aus. Zwar wird Behandlung in Artikeln bei relevanten Medien gefordert, aber zwischen den relevanten Medien bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede.


Der Webvideokanal wird in einem Sachbuch behandelt, dessen Autor nicht mit dem Webvideokanal in Zusammenhang steht. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.

  • Pro
    • Die Intention ist analog zum vorherigen Punkt zu sehen. Sachbücher, die bei regulären Verlagen erschienen sind (also nicht bei Pseudo- oder Selbstverlagen) werden zusätzlich noch gründlich lektoriert.
  • Kontra
    • Ebeneso greift hier der Kritikpunkt mit den Qualitätsunterschieden.

Der Webvideokanal wird in einem wissenschaftlichen Artikel behandelt. Die Behandlung muss über bloße Erwähnung des Webvideokanals hinausgehen.

(siehe davor, Argumente gelten analog)

Der Webvideokanal wird von einem relevanten Multi-Channel-Network wie Disney Digital Network oder einem Medienangebot wie funk betrieben oder unterstützt.

  • Pro
    • Kanäle, die von einem Multi-Channel-Network betrieben oder unterstützt werden, haben häufig ein größeres Budget und ein größeres Produktionsteam, wodurch die Kanäle mehr Qualität haben.
    • Wenn ein Multi-Channel-Network das unternehmerische Risiko eingeht, ein Kanal zu unterstützen, kann man das als Anhaltspunkt für Relevanz werten.
  • Kontra
    • Andersherum kann man berechtigt anzweifeln, ob es dies ein sinnvolles eigeneständiges Relevanzkriterium ist. Ein Kanal, der von einem solchen Netzwerk unterstützt wird, ist möglicherweise bereits aus anderen Gründen relevant.


Der Webvideokanal oder dessen Webvideoproduzent gewann einen relevanten Preis, der in einer Positivliste festgelegt werden soll.

Solange die Positivliste leer ist, ist dieses Kriterium nicht wirksam. Sollte der Vorschlag aufgenommen werden, soll diese Liste in einer anschließenden Diskussion festgelegt werden.

  • Pro
    • Relevante Preise werden in vielen Spezial-RK als Anhaltspunkt für Relevanz behandelt. Die Beschränkung auf eine Positivliste soll sicherstellen, dass eine „Inflation“ vermieden wird.
  • Kontra
    • Branchenpreise werden von vielen Nutzern nicht als Anhaltspunkt für Relevanz betrachtet. Viel eher sind die Preisträger aus anderen Gründen ohne diese bereits relevant.

Der Webvideokanal hat ein populäres Videoformat (wie zum Beispiel Let’s Plays oder Reaction-Videos) begründet.

  • Pro
    • Als Urheber des Videoformates könnte (allgemeine) Relevanz gegeben sein.
    • Die Wagheit der Phrase „populäres Videoformat“ gibt einen gewissen Ermessensspielraum.
  • Kontra
    • Die Popularität eines Videoformates spricht für die Relevanz des Videoformates und Relevanz vererbt sich in vielen Fällen nicht.
    • Das Kriterium ist möglicherweise zu wage. Bei Let’s Plays gibt es beispielsweise keinen klar ermittelbaren Urheber und was Popularität begründet, lässt sich nicht immer eindeutig feststellen.


Der Webvideokanal hat ein relevantes Video oder eine relevante Webserie veröffentlicht oder ist Gegenstand eines Internetphänomens (zum Beispiel eines Memes).

(siehe davor, Argumente gelten analog)

Live-Streaming[Quelltext bearbeiten]

Da Live-Streaming-Kanäle eine spezielle Form der Webvideokanäle sind, gelten die Erläuterungen und Erörterungen weiter oben sinngemäß auch hier. Ein zusätzlicher Punkt, der wegen der unterschiedlichen Form des Mediums angepasst werden musste, ist dieser:

Ein Live-Streaming-Kanal ist relevant, wenn er zwei Punkte in den Kriterien für Webvideoproduzenten erfüllt und in einem Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich 20.000 Zuschauer hatte.

  • Pro
  • Kontra
    • Auch hier gilt der Kritikpunkt, dass die Zahl nicht an die unterschiedliche Publikumsgröße verschiedener Sprachen angepasst ist.

In Vorschlag C wurde der gleiche Vorschlag gemacht, allerdings mit abgesenkter Hürde von durchschnittlich 10.000 Zuschauer in vier Monaten.

Webvideoproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Vorschlag war in unserer Diskussion verhältnismäßig unstrittig. Basierend auf der Vorüberlegung (siehe #Bemerkung zu den Vorschlägen), soll die Relevanz der Produzenten über die Relevanz der Webvideokanäle definiert werden, wobei es dann eine Ermessensfrage ist, ob nun ein Artikel zum Webvideokanal, zum Webvideoproduzenten oder zu beiden erstellt werden soll. Wichtig ist hierbei, dass dieser Vorschlag dennoch unabhängig von den vorherigen Vorschlägen zur Abstimmung steht, denn diese Regelung kann auch dann Anwendung finden, wenn nicht spezifiziert worden ist, wann ein Webvideokanal relevant ist.

Auswertung[Quelltext bearbeiten]

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen mehr Stimmen auf die Annahme des Meinungsbildes als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung stehen sieben Fragen, die unabhängig voneinander beantwortet werden können. Zu jeder Frage hat jeder Benutzer eine Stimme zwischen zwei Antwortmöglichkeiten. Die Antwortmöglichkeit, die mehr Stimmen bekommt (einfache Mehrheit) gilt als angenommen. Ausdrücklich darf jeder Nutzer beide Vorschläge A und B (bzw. C und D) annehmen oder ablehnen oder nur einen oder keinen Vorschlag annehmen oder ablehnen.
Stichwahl
Nutzer, welche für beide Vorschläge einer Gruppe (A und B bzw. C und D) abstimmen, können hier ihre Präferenz angeben, welcher Vorschlag umgesetzt werden soll. Sollten beide Vorschläge angenommen werden, wird bei der Bestimmung des umzusetzenden Vorschlags nur die Stimme für den hier spezifizierten Vorschlag gezählt.
  • Webvideokanäle
    • Frage 1: Annahme von Vorschlag A
    • Frage 2: Annahme von Vorschlag B
    • Frage 3: Stichwahl, falls beide Vorschläge angenommen werden.
Relevanzkriterien für Webvideokanäle werden nur dann festgelegt, wenn mindestens einer der Vorschläge eine Mehrheit findet.
  • Live-Streaming
    • Frage 4: Annahme von Vorschlag C
    • Frage 5: Annahme von Vorschlag D
    • Frage 6: Stichwahl, falls beide Vorschläge angenommen werden
Relevanzkriterien für Live-Streaming-Kanäle werden nur dann festgelegt, wenn mindestens einer der Vorschläge eine Mehrheit findet und mindestens einer der Vorschläge für Webvideoproduzenten angenommen wird.
  • Webvideoproduzenten
    • Frage 7: Annahme des Vorschlags.
Relevanzkriterien für Webvideoproduzenten werden nur festgelegt, wenn der Vorschlag eine Mehrheit findet.

Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Formale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung[Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Frage 1: Vorschlag A als Relevanzkriterium für Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Vorschlag B als Relevanzkriterium für Webvideokanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Stichwahl, falls beide Vorschläge A und B angenommen werden[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für Vorschlag A[Quelltext bearbeiten]
Ich bin für Vorschlag B[Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Vorschlag C als Relevanzkriterium für Live-Streaming-Kanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Vorschlag D als Relevanzkriterium für Live-Streaming-Kanäle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Stichwahl, falls beide Vorschläge C und D angenommen werden[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für Vorschlag C[Quelltext bearbeiten]
Ich bin für Vorschlag D[Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Relevanzkriterien für Webvideproduzenten[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]
Ich bin gegen den Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Ergebnis[Quelltext bearbeiten]

Diskussion[Quelltext bearbeiten]

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